Kauf / Teilung / Vermessung / Bebauung

3. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)
Kauf / Teilung / Vermessung / Bebauung

Ich habe einen Sachverhalt, qozu ich die Risiken nicht abschäzten kann.

Folgendes liegt bei uns vor. Wir wollen ein Grundstück kaufen, und dann darauf bauen. So weit klingt das auch für mich verständlich.

Zum Grundstück:
Es gehört einer Privatperson, der dies über einen Makler verkauft. Das Grundstück ist 500qm gros, wir wollen jedoch nur die hälfte, da wir vorhaben eine DHH zu bauen.

So, nun steht aber im grundbuch, dass das Grundstück ein ganzes, also 500 qm hat. In unserem Teilflächenkaufvertrag steht, dass wir eine Teilfläche zum Alleineigentum kaufen, und, dass nach dem Kauf das Grundstück vermessen wird. Hierzu soll dann ein seperater Eintrag ins Grundbuch eingetragen werden.

Ich frage mich insbesondere
ob dies risikobehaftet ist, d.h. nach dem notariellen Vertrag ein Grundstück zu vermessen, und ferner in welcher rechtlichen BEziehung ich während und nach dem Kauf zum Nachbarn stehe.

Kann mir da jemand bitte weiterhelfen ?

Danke !

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 841x hilfreich)

Es ist nicht unüblich, dass man zuerst nur eine unvermessene Teilfläche kauft und diese erst nach dem Kauf vermessen wird. Das wird auch zunächst so im Grundbuch eingetragen und später wird für jeden Teil ein eigenes Grundbuchblatt angelegt und die Eintragungen dahin übertragen. Das einzige mir bekannte Risiko ist, dass man beim Kauf nicht 100prozentig genau weiß, wie groß die Teilfläche tatsächlich ist. Aber wenn das Grundstück halbwegs regelmäßig geschnitten ist, kann man das auch als Laie vorher schon mal in etwa nachmessen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49420 Beiträge, 17376x hilfreich)

Und man sollte sich bereits im Kaufvertrag darüber einigen, wer die Vermessungskosten zu tragen hat.

Die zu kaufende Teilfläche sollte möglichst genau bereits im Kaufvertrag vereinbart werden (Zeichnung, Maße).

Ansonsten sehe ich hier auch keine zusätzlichen Risiken gegenüber dem Kauf eines gesamten Grundstücks.

Die rechtlichen Beziehungen zum Nachbarn sind die gleichen, wie zu jedem anderen Nachbarn auch.

Beim Kauf eines Grundstücks für eine DHH sollte man bedenken, welche Folgen es hat, wenn sich für absehbare Zeit niemand findet, der auf dem Nachbargrundstück bauen möchte.

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#3
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1607x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49420 Beiträge, 17376x hilfreich)

@Volker7

Es geht hier um eine Realteilung des Grundstücks, nicht um eine ideelle Teilung.

Für eine Realteilung trifft deine Antwort jedoch nicht zu.

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#5
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)

Danke für die Antworten ! Es geht hier in der Tat um eine Realteilung.
Dann bin ich ja beruhigt. Die Kosten sind übrigens leider geklärt, und zwar ich und der Nachbar je zur Hälfte.... Leider, aber wegen etwa 700 Euro werde ich das Haus deswegen nicht ablehnen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1607x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
schucki38
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Wir haben gerade eine Teilung hinter uns und eins kann ich Dir sagen - zumindestens in NRW kommst Du mit 700 Euros nicht hin.
LG schucki

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