Ich habe einen Sachverhalt, qozu ich die Risiken nicht abschäzten kann.
Folgendes liegt bei uns vor. Wir wollen ein Grundstück kaufen, und dann darauf bauen. So weit klingt das auch für mich verständlich.
Zum Grundstück:
Es gehört einer Privatperson, der dies über einen Makler verkauft. Das Grundstück ist 500qm gros, wir wollen jedoch nur die hälfte, da wir vorhaben eine DHH zu bauen.
So, nun steht aber im grundbuch, dass das Grundstück ein ganzes, also 500 qm hat. In unserem Teilflächenkaufvertrag steht, dass wir eine Teilfläche zum Alleineigentum kaufen, und, dass nach dem Kauf das Grundstück vermessen wird. Hierzu soll dann ein seperater Eintrag ins Grundbuch eingetragen werden.
Ich frage mich insbesondere
ob dies risikobehaftet ist, d.h. nach dem notariellen Vertrag ein Grundstück zu vermessen, und ferner in welcher rechtlichen BEziehung ich während und nach dem Kauf zum Nachbarn stehe.
Kann mir da jemand bitte weiterhelfen ?
Danke !