Kauf Wohnung und Gerichtsverfahren verschwiegen

13. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Tom999888
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf Wohnung und Gerichtsverfahren verschwiegen

Hallo zusammen,

bitte um Hilfe für folgendes Problem:

Beim Kauf einer Wohnung wurde vom Käufer die im Laufe der Zeit "heruntergekommenen Fenster" angesprochen. Vom Verkäufer & Makler wurde nur erwähnt, das dies noch behoben wird. Im Kaufvertrag lies man fixieren, dass "die Fenster noch saniert werden sollen - soweit Sonderumlagen anfallen, trägt diese noch der Veräußerer, der Erwerber ist von jegl. Inanspruchnahme freigesprochen".

Des Weiteren wurde vermerkt, dass die Eigentümergemeinschaft keine Maßnahmen beschlossen hat, die über Sonderumlagen bezahlt werden müssten.

Im guten Glauben, dass die Fenster ja noch saniert werden (lt. Aussage Verkäufer > hier ist noch Gewährleistung drauf, die werden noch gemacht) - nur eine Frage der Zeit), wurde die Wohnung gekauft.

Später stellte sich heraus, dass der Bauträger insolvent ist - somit die Fenster nicht mehr repariert werden. Zzgl. fallen noch XY€an Anwaltskosten an, die von der Eigentümergemeinschaft zu zahlen ist.


1. Wie ist die Rechtslage, da verschwiegen wurde, dass noch ein mehrmonatiger Prozess daran hängt?

2. Kann der Anteil der Sanierungskosten der genannten Wohnung vom Verkäufer einfordern, der jetzt für die Fenstersanierung anfallen würde?

3. Kann der Anteil der Kosten für den Anwalt der genannten Wohnung beim Verkäufer eingefordert werden?

4. Kann Schadensersatz vom Verkäufer eingefordert werden, da verschiegen wurde, dass die Angelegenheit schon längst beim Anwalt liegt?



Danke und Grüße
Tom

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Im Kaufvertrag lies man fixieren, dass "die Fenster noch saniert werden sollen - soweit Sonderumlagen anfallen, trägt diese noch der Veräußerer, der Erwerber ist von jegl. Inanspruchnahme freigesprochen".


Das müsste man genau wissen.

quote:
Des Weiteren wurde vermerkt, dass die Eigentümergemeinschaft keine Maßnahmen beschlossen hat, die über Sonderumlagen bezahlt werden müssten.


Aber damit wäre man dann wieder raus.
Man hat dir versprochen die Sonderumlagen zu zahlen und dann das es keine solchen gibt erklärt.

Üblicherweise liest man die Beschlüsse der WEG der letzten Jahre.

War dem VK bekannt das der Bauherr pleite ist wäre das schon ein erheblichen Mangel den er arglistig Verschwiegen hat.
Ist aber kaum anzunehmen, denn sonst hätten die ja nicht geklagt

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#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
1. Wie ist die Rechtslage, da verschwiegen wurde, dass noch ein mehrmonatiger Prozess daran hängt?


Wenn der Streit vor Abschuss des KV begonnen hat und deshab nach WEG eine Sonderumlage beschlossen wird, muss das der VK übernehmen.

Das folgt klar aus dem KV.

quote:
2. Kann der Anteil der Sanierungskosten der genannten Wohnung vom Verkäufer einfordern, der jetzt für die Fenstersanierung anfallen würde?


Dto. laut KV muss VK das übernehmen.

quote:
3. Kann der Anteil der Kosten für den Anwalt der genannten Wohnung beim Verkäufer eingefordert werden?


Ja, das wäre die o.g. Sonderumlage.

quote:
4. Kann Schadensersatz vom Verkäufer eingefordert werden, da verschiegen wurde, dass die Angelegenheit schon längst beim Anwalt liegt?


Nein, da die Fenster gemacht, die SU übernommen werden müssen, gibt es noch keinen Schaden. Erst wenn VK mit der Sanierung/der Zahlung in Verzug gerät.

quote:
Des Weiteren wurde vermerkt, dass die Eigentümergemeinschaft keine Maßnahmen beschlossen hat, die über Sonderumlagen bezahlt werden müssten.


Wenn das nicht stimmt, haftet der VK für die trotzdem erhobenen Umlagen.

Die "Umlagefreiheit" und die Fenstersanierung waren schliesslich wesentlich für die Kaufpreisbildung, i.d.S. muss man die Klauseln im KV sehen.

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-- Editiert flawless am 13.01.2012 17:47

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#3
 Von 
Tom999888
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon mal an alle!!!!

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