Kauf des Miethauses

8. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Logogirl
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf des Miethauses

Hallo wir wohnen sein 10 Jahren in einem Neubau Einfamilienhaus. Nun will der Vermieter an uns verkaufen. Finanzierung steht nun haben heute das ok der Bank bekommen.
Für diesen Monat haben wir die Miete bezahlt. Vermieter will für Juni noch Miete haben. Wenn der Notartermin war muss doch die Kaufsumme überwiesen werden an den Vermieter. Ab dann gehört doch das Haus uns dann haben wir doch keine Miete mehr zubezahlen oder sehe ich das nun falsch??? Er will das beim Notar so festlegen lassen. Aber das ist doch so nicht richtig oder?
Lg

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Logogirl):
Er will das beim Notar so festlegen lassen.


und damit ist es richtig, wenn ihr es akzeptiert.

im Normalfall steht im Vertrag was zum Nutzen- und Lastenübergang.

Ihr könntet euch auch auf den 01.01.19 oder jeden anderen Termin einigen. Auch das wäre richtig.

Berry

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13693 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

warum sollte das nicht rechtens sein.
Ihr könnt beschließen was ihr wollt oder was er will (auch, dass ihr noch 10 Jahre lang Miete zahlen müsst), und ihr oder er kann das dann unterschreiben, oder auch nicht. Nennt sich Vertragsfreiheit.

Stefan

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Die Mietzahlung entfällt erst mit Besitzübergabe (=Zahlung des Kaufpreises).
Wenn alle Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzungen vorliegen, wird man vom Notar schriftlich benachrichtigt. Eigentümer wird man erst, wenn man als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist - das dauert.

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#4
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

1. Vereinbart einfach, dass ab Überweisung des Kaufpreises keine Miete mehr anfällt. Vereinbart, dass die Miete anteilig auf den Tag umgelegt wird, falls die Überweisung z.B. am 18. eines Monats erfolgt.
Es geht ums Verhandeln, da müßt ihr nur drauf bestehen.
2. Außerdem sollten alle laufenden Kosten mit Kaufpreisbezahlung an euch übergehen (ebenso tages-anteilig wie unter 1. )
3. Laßt euch im Notarvertrag die Höhe der Rücklagen zusichern, die auf eure Wohnung entfallen.
4. Lasst euch zusichern, dass die Wohnung frei von Lasten ist .
Ich kann mich leider nicht fachgerecht ausdrücken. Aber hier sind genug die es richtig stellen können und werden.

-- Editiert von aspergius am 08.05.2018 22:42

Signatur:

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
Wenn der Notartermin war muss doch die Kaufsumme überwiesen werden an den Vermieter.


Der Kaufpreis muss zu dem Zeitpunkt gezahlt werden, der im Kaufvertrag vereinbart wird.

Zitat:
Ab dann gehört doch das Haus uns dann haben wir doch keine Miete mehr zubezahlen


Miete müsst Ihr ab dem Besitzübergang nicht mehr zahlen, im Kaufvertrag wird das im Regelfall als Übergang von Kosten, Nutzen und Lasten bezeichnet.

Üblicherweise fallen Kaufpreiszahlung und Besitzübergang zusammen, aber auch das ist nicht zwingend so.

Für die Fälligkeit des Kaufpreises wird im Kaufvertrag üblicherweise ein Datum festgelegt. Der Vermieter wünscht hier wohl den 01.07.2018. Wenn Ihr damit nicht einverstanden seid, dann schlagt ein anderes Datum vor und dann muss das verhandelt werden.

Die Bank zahlt den Kaufpreis dann taggenau an den Verkäufer, damit nicht vorher Darlehensraten und Miete parallel laufen.

Zitat:
Finanzierung steht nun haben heute das ok der Bank bekommen.


Dann ist der Darlehensvertrag aber noch nicht unter Dach und Fach, oder? Die Formalien müssen noch erledigt werden und die können je nach Bank durchaus 4 Wochen dauern. Bevor Ihr eine superschnelle Zahlung versprecht, solltet Ihr Euch bei der Bank rückversichern, wann denn frühestens die Auszahlung des Darlehens möglich ist.

Außerdem braucht auch der Notar einige Zeit, um die Unterlagen für die Kaufpreisfälligkeit zusammen zu bekommen. Dazu gehört u.a. der Verzicht auf das Vorkaufrecht durch die Kommune als auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Ohne diese Unterlagen ist der Kaufpreis nicht fällig. Insgesamt halte ich daher einen Besitzübergang zum 01.07.2018 für vernünftig. Dann kommt kein Stress auf.

Der Verkäufer hat wahrscheinlich bezüglich der Abläufe bereits Erfahrung.

-- Editiert von hh am 09.05.2018 00:24

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#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2281 Beiträge, 359x hilfreich)

Ihr solltet auch die Kaution/das Kautionssparbuch nicht vergessen.
Da sollte im Notarvertrag auch geregelt werden, wie damit umzugehen ist

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#7
 Von 
Logogirl
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun sagt der Verkäufer es sill zu August erfolgen mit Notar. Wir wollen es gerne schriftlich er gibt es uns nicht schriftlich.
Kommt uns nun alles sehr komisch vor.
Er redet mal so und dann so....unsere Bank hat es zugesichert brauchen nur 2 bis 3 Tage vor Notartermin Bescheid geben.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
Nun sagt der Verkäufer es soll zu August erfolgen mit Notar.


Den Notartermin kann man doch jetzt machen unabhängig davon wann genau der Besitzübergang erfolgen soll.

Zitat:
Kommt uns nun alles sehr komisch vor.


Mir käme das auch komisch vor.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
als auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Ohne diese Unterlagen ist der Kaufpreis nicht fällig.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist keine Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzung.

In Baden-Württemberg dauert es mehrere Monate, bis die UB vorliegt, da die Finanzämter überlastet sind.

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#11
 Von 
Logogirl
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Ja uns kommt es sehr komisch vor. Wir haben ihm ja auch gesagt jetzt oder gar nicht. Er sagt vor August geht es nicht da er sonst sein Haus verliert...sehr fragwürdig.... wir gucken jetzt woanders...wir wissen ja das wir die Finanzierung stehen haben undnur das passende Haus finden müssen.
Wir nehmen ab jetzt auch nicht mehr den Hörer ab. Das nervt mittlerweile näml7ch. Wozu hat manAnrufbeantworter ?? Da hat er jetzt auch mehrmal draufgesprochen. Sein Fehler ist mündliche Zusage ist drauf..
Lg

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#12
 Von 
arbeitsrechtler45
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo
ich kann aus eigener Erfahrung nur ganz dringend empfehlen sich richtig beraten zu lassen. Damit spart man oft ganz viel Geld. Wir haben uns sowohl von einem Anwalt beraten lassen und die Verträge durchsehen lassen und einen Gutachter beauftragt das Haus zu begutachten. Das war am Ende gar nicht so teuer, aber der Gutachter hat einige Sachen gefunden und wir konnten den Kaufpreis noch etwas reduzieren. Der Anwalt hat auch einige gute Tipps in Bezug auf den Kaufvertrag gegen und wir konnten die nötigen Änderungen am Vertrag machen. Wenn man am Anfang schon ein schlechtes Bauchgefühl hat, sollte man aber die Finger von dem Objekt lassen.
Viele Grüße
Michael

Signatur:

Neue Mandanten mit einem Eintrag im Anwaltsverzeichnis finden: www.verzeichnis-anwalt.de

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#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Ganz allgemein: Ich begreife es sowieso nicht, warum Menschen, die sich eine Waschmaschine für 299€ kaufen, vorher wochenlang Testberichte wälzen und beim Auto- und Immobilienkauf, der an sich und vor allem danach richtig ins Geld geht oder gehen kann, jeden Cent sparen wollen und hohe Folgekosten riskieren.

Wenn Sie zum Finanzrahmen das richtige Haus suchen, dann sind Sie mit der richtigen Reihenfolge schon mal auf dem richtigen Weg. 99% der Hauskäufer machen es leider anders rum und wollen zum Traumhaus dann unbedingt irgendwie und mit allen Mitteln die Finanzierung hingestrickt bekommen.

Lassen Sie in jedem Falle einen Gutachter ran oder zumindest jemand, der was von den diversen Gewerken versteht - hier können so immense Folgekosten, abgesehen vom Ärger, auf Sie zukommen... Das ist gut angelegtes Geld und wie oben gesagt, können Sie vielleicht auch noch etwas am Preis sparen.

Viel Erfolg bei der Suche nach dem Traumhaus!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
Er sagt vor August geht es nicht da er sonst sein Haus verliert


Kann es sein, dass für den Verkäufer dann erst die Spekulationsfrist von 10 Jahren abläuft?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Logogirl
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war auf 10 Jahre fest. Dies ist jetzt abgelaufen.

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