Kauf einer Bestenhenden Immobilie ohne Baugenehmigung in NRW

18. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ervomat
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf einer Bestenhenden Immobilie ohne Baugenehmigung in NRW

Hallo,

ich weiß das Thema wurde oft schon besprochen. Aber ich würde es gerne noch mal aufgreifen und fragen.
Ich habe vor mir ein Haus in NRW zu kaufen. Das Haus besteht schon seit 1930. Nach Prüfung der Unterlagen hat der Besitzer leider keine Baugenehmigung von dem Haus aber eine Baugenehmigung vom Ausbau vom Dachgeschoss (ca 1980). Könnte mir diese Baugenehmigung weiterhelfen nachträglich eine Genehmigung für das Haus zu erhalten oder den Bestandschutz oder Ähnliches zu bekommen. Oder ist diese Baugenehmigung vom Dachausbau nutzlos??
Wenn es eine Möglichkeit gibt, welche?? Würde ungern das Haus Kaufen und irgendwann, hat jemand Langeweile und prüft das und ich verliere alles.

Gruß
Ervomat
und danke schon mal für euren Rat

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Eine erteilte Baugenehmigung für "DG-Ausbau" deutet zwar an, dass das Gebäude an sich auch legal errichtet worden war. Aber ein Nachweis dafür, dass das Gebäude und die Nutzung legal sind, ist damit halt nicht zu führen.

Der Idealfall wäre, dass in dieser neueren Baugenehmigung "DG-Ausbau" bzw. den zugehörigen Bauantragsunterlagen eine früher erteilte Baugenehmigung für das Haus an sich erwähnt wurde (Baugenehmigungs-Nr./Aktenzeichen).
Das würde ich zuerst mal überprüfen
Wenn dem Bauherrn/Verkäufern selbst nicht mehr alle Unterlagen vorliegen, dann beim damaligen Planverfasser/Architekten nachfragen. Möglicherweise ist auch bei dem die "alte" Baugenehmigung für das Haus noch im Archiv - wir erleben immer wieder, dass man "seine" Bauherren geradezu dazu drängen muss, doch ihre Akten/Baugenehmigung wieder abzuholen und sie sicher aufzubewahren - und ich selbst bin so auch schon an längst verloren geglaubte Dokumente gekommen ;)

Nächster Schritt dann - notfalls halt ohne das "alte" Baugenehmigungs-Aktenzeichen - beim zuständigen Bauamt nachfragen, ob das Archiv dort möglicherweise noch etwas hergibt. Da seit 1930 aber bei weitem mehr als 10 Jahren verstrichen sind, ist der Erfolg mehr als unwahrscheinlich.
Der Bauherrn/Eigentümer muss halt ggf. nachweisen, dass sein Gebäude auch legal da steht und das Bauamt hat keine längeren Aufbewahrungspflichten).

Ein "Bestandsschutz" kann auch nur gelten, wenn das Gebäude zur Errichtungszeit genehmigungsfähig gewesen wäre - und in der Substanz und dem Nutzungszweck nicht verändert wird
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/103203-bestandschutz-beim-verkauf-einer-immobilie

Zitat (von Ervomat):
nachträglich eine Genehmigung für das Haus zu erhalten

Das wäre dann der letzte Ausweg.
Allerdings wäre eine Genehmigungsfähigkeit dann nach heute gültigen Vorschriften zu prüfen ...

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Es ist nicht ungewöhnlich, dass für "normale" Bauwerke vor Bj.45 nichts mehr existiert.
Ich merke mal an, dass diverse Groß- und auch endlose Kleinstädte in NRW (und auch dessen Archive) 1945 dem Erdboden gleich waren.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Ich frage mich, warum man überhaupt eine Baugenehmigung für ein seit über 80 Jahren stehendes Haus sehen will. Eine Baugenehmigung braucht man, wenn man etwas neu-, an- oder umbauen oder abbrechen will. Siehe dazu § 63 BauO NRW:

Zitat:
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedürfen der Baugenehmigung...


Wenn man das Haus umbauen (oder abreißen) möchte, beantragt man einfach eine neue Baugenehmigung. Mit irgendeinem Bestandsschutz hat das nichts zu tun.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von so475670-44):
Ich frage mich, warum man überhaupt eine Baugenehmigung für ein seit über 80 Jahren stehendes Haus sehen will.

Bauten ohne Baugenehmigung sind "Schwarzbauten". Da kommt dann ganz schnell mal eine Abrißverfügung.


Man sollte kein Haus kaufen, für das die Baugenehmigung fehlt / unklar ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man sollte kein Haus kaufen, für das die Baugenehmigung fehlt / unklar ist.


Davon gibt es bundesweit mehrere hunderttausend, ebenso wie fehlende Geburts- und Sterbeurkunden.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Also: Die Hausakten werden wohl, sofern sie nicht durch Kriegseinwirkung oder andere Umstände (Brand, Hochwasser) verloren gegangen sind, im Archiv der Unteren Baubehörde (Kreis oder Gemeinde) aufbewahrt, vernichtet wird da wohl nichts. Sollten sie doch verloren gegangen sein, könnten sich Duplikate etwa beim Finanzamt (Grunderwerbsteuerstelle, Einheitswertstelle) oder bei der Denkmalschutzbehörde finden.

Tatsächlich musste im Bergischen Land vor einigen Jahren ein 75 Jahre altes Haus abgerissen werden, weil sich keine Baugenehmigung fand :sad: Das trifft aber wohl vorwiegend für "schwarz" gebaute Wochenendhäuser aus den 1940er und 1950er Jahren im Außenbereich zu und hat einen planungsrechtlichen Hintergrund.

Mir geht allerdings jetzt die Frage nach: Wie weist man dann eine Baugenehmigung für ein vor 1871 errichtetes Bauernhaus im Münsterland nach?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Eine fehlende Baugenehmigung dürfte nur dann kritisch sein, wenn das Haus im Außenbereich steht und auch zum Zeitpunkt der Erbauung eigentlich nicht genehmigungsfähig war.

1x Hilfreiche Antwort

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