Kauf einer ETW zusammen mit Mutter der Freundin

9. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
guyFawkes123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf einer ETW zusammen mit Mutter der Freundin

Hallo,

ich möchte zusammen mit der Mutter meiner Freundin (im folgenden Schwiegermutter genannt) eine ETW für ca. 210000€ (inkl. aller Nebenkosten) kaufen. Die Schwiegermutter hat 85000€ Eigenkapital, ist schon älter und selbstständig - bekommt also keinen Kredit zu günstigen Konditionen.

Ich bekomme aufgrund meines Alters und des Angestelltenverhältnisses problemlos einen Kredit, habe aber praktisch kein Eigenkapital. Die Differenz von Gesamtkaufpreis und Eigenkapital kann ich als Kredit alleine locker stemmen, wobei das Eigenkapital streng genommen nicht meines ist und sie mir das vorher überweisen würde.

Wir suchen nun nach der günstigsten Möglichkeit "zusammen" die ETW zu kaufen, wobei die Schwiegermutter auch in das Grundbuch (mind. mit dem Anteil Ihres Eigenkapitals am Gesamtkaufpreis) eingetragen werden möchte, was ich auch unterstütze.

Geht das in irgendeiner Form überhaupt, ohne dass die Schwiegermutter mit in den Kaufvertrag/Finanzierung kommt (das würde vermutlich die Kreditkonditionen extrem verschlechtern).

Über Hilfe bzw. Tipps würde ich mich freuen.

Gruß,
Chris.

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10691 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von guyFawkes123):
Geht das in irgendeiner Form überhaupt, ohne dass die Schwiegermutter mit in den Kaufvertrag/Finanzierung kommt (das würde vermutlich die Kreditkonditionen extrem verschlechtern).


Was soll denn als Sicherheit bei der Bank gelten, ich denke doch mal, die ETW an sich.
Dann bekommt die Bank sowieso mit, wenn die Schwiegermutter mit ins Grundbuch soll, denn auch die Bank lässt den Kredit in Form einer Grundschuld darin eintragen.

ps. Das hat nichts mit Baurecht zu tun, sondern tangiert eher das Bankrecht und das Vertragsrecht.

-- Editiert von spatenklopper am 09.08.2018 15:23

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#3
 Von 
guyFawkes123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wir sind noch nicht verheiratet, daher "Schwiegermutter" in Anführungszeichen. "Schwiegertochter" bekommt aus gewissen Gründen derzeit auch keinen Kredit. Wenn ich alleine kaufe besteht immer noch das Problem, dass Schwiegermutter nicht im Grundbuch steht...

Die ETW ist derzeit vermietet, soll auch noch ein paar Jahre vermietet bleiben, danach könnte dort jemand aus familiärem Kreis einziehen. Wenn wir aber an dem Punkt angelangt sind, ist das gröbste schon geschafft. Problem ist ja derzeit der Kauf mit dieser Konstellation.

Gruß,
Chris

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Das Problem ist, dass die Bank an erster Stelle im Grundbuch steht. Das heißt, wenn bei einem Verkauf nicht die Darlehensschuld + die 85.000€ der SchwieMu rausspringen, guckt die eh in die Röhre.

Besser wäre da wahrscheinlich doch ein Darlehensvertrag.

Wie Spatenklopper sagt, da gibt's mehrere Möglichkeiten.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

Es sollte für die Finanzierung auch kein Problem sein, wenn die Schwiegermutter mit einem angemessenen Anteil eingetragen wird. Wichtig ist für die Bank nur, dass die Grundschuld auf die gesamte Wohnung eingetragen wird. Dann kannst Du auch alleine das Darlehen aufnehmen.

Da die Wohnung vermietet werden soll, sollte man auch die steuerlichen Auswirkungen der verschiedenen Möglichkeiten betrachten.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Wenn zwei was kaufen, greift einer ins Klo... Man sollte sich im klaren sein das man mit der Schwiegermutter eine Gbr gründet u. diese (vielleicht geht die Beziehung in die Brüche od. es kommt zum Streit mit der Schwiegermutter...) jederzeit gekündigt werden kann - Was bedeutet das die Wohnung ggf. verkauft wird u. die Mitglieder der Gbr ausgezahlt werden.
Das heißt das man einen Kredit an der Backe hat u. ggf. eine saftige Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss!
Außerdem haftet man (z.B. gegenüber der WEG) als Gesamtschuldner ggf. alleine.

Desweiteren sollte man eine Wohnung bzw. einen 125.000€ Kredit nur aufnehmen, wenn man diesen ggf. auch ohne Mieteinnahmen (Stichwort "Mietnomaden") finanzieren kann!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat:
Man sollte sich im klaren sein das man mit der Schwiegermutter eine Gbr gründet u. diese (vielleicht geht die Beziehung in die Brüche od. es kommt zum Streit mit der Schwiegermutter...) jederzeit gekündigt werden kann - Was bedeutet das die Wohnung ggf. verkauft wird u. die Mitglieder der Gbr ausgezahlt werden.

Das ist nicht richtig. Eine Bruchteilsgemeinschaft ist nicht automatisch eine GbR.

Dass der Kauf mit der Schwiegermutter Risiken birgt (Trennung) sollte einem klar sein.

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