Kauf einer Gebr. Immobilie - Übergabe

13. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
modano09
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 8x hilfreich)
Kauf einer Gebr. Immobilie - Übergabe

Hallo

Was sollte für mich als Käufer im Kaufvertrag stehen, das beim Kauf einer gebrauchten und noch bewohnten Immobilie , die Schüsselübergabe und die korrekte Räumung zum vereinbarten Termin stattfindet.

Möchte nicht ohne Druckmittel dastehen, wenn ich den Kaufpreis nach Fälligkeit bezahlt habe, die Verkäufer nicht das Haus räumen, obwohl die Übergabe im Vertrag nach Kaufpreiszahlung zu erfolgen hat.

Gruß
modano

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Ich würde das Geld auf ein Notaranderkonto überweisen, mit der Massgabe, dass das Haus geräumt zu übergeben ist und Auszahlung erst erfolgt, wenn dies bestätigt wurde. Zusätzlich würde ich einen Termin nennen, bis zu dem zu räumen ist, ansonsten wird der Kaufvertrag ungültig und du erhälst das Geld zurück. Die genaue Formulierung kann der Notar dir machen.
Bei einer gebrauchten (und noch bewohnten) Immobilie würde ich auch immer vorab einen Gutachter durch das Haus/die Wohnung gehen lassen, weil der immer weiß, wo die Schwachstellen sind und dir daher wichtige Hinweise geben kann (es braucht ja nur ein Schrank vor einer Schimmelstelle stehen).

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"sika0304"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

Ein Rücktrittsrecht für den Fall einer nicht rechtzeitigen Räumung ist nur das allerletzte Mittel und hilft daher nur bedingt. Besser wäre die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den Fall einer verspäteten Räumung mit xx€/Tag.

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Vereinbare statt eines Rücktritts doch eine horende Schadensersatzsumme sowie die Einfrierung des Geldes durch den Notar. Dann wird das Haus imme billiger :-)

5000 pro Monat Verzögerung, dann kannst du solange ins Hotel ziehen, irgendwo wo es schön warm ist.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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