Hallo alle zusammen,
Ich will ein Grundstück zu kaufen mit einem anderen Paar eine DHH zu bauen. Die N otar Termin is bereits festgestellt. In der Zwischenzeit, diskutieren wir verschiedene Möglichkeiten, das Grundstück zu teilen, aber aufgrund unserer individuellen Vorlieben scheinen wir keine konkrete Lösung dafür zu haben. Ich werde auf jeden Fall das Land wirklich Realteilen, aber die andere Partei, wenn auch offen für WEG. Jetzt möchte ich sicherstellen, dass eine Einigung erzielt wird, um sicherzustellen, dass wir das Grundstück nachdem Notar realteilen und auch welche seite gehört mir.
Daher habe ich mich gefragt, ob eine Vereinbarung besagt, dass wir beide ein gleiches tel von Grundstück haben werden und ich eine feste Seite bekommen werde, nachdem ich das Land vertikal geteilt habe.
Natürlich bin ich flexibel, wenn dann ein Teil als WEG entwickelt werden muss, um ein Haus nach unseren Wünschen unter Einhaltung der Bauverordnung zu bauen.
Ich warte auf eure Ideen und Gedanken.
LG
Kauf eines Grundstücks für Doppelhaus
14. Oktober 2020
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Frage vom 14. Oktober 2020 | 15:15
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf eines Grundstücks für Doppelhaus
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 14. Oktober 2020 | 20:40
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Zitat :, dass wir das Grundstück nachdem Notar realteilen und auch welche seite gehört mir.
Das soll aber VOR der Notartemin genau auf der Lageplan bezeichnet werden und im Kaufvertrag befestigt.
Danke. Ist es veränderbar aufgrund von Entdeckungen, die im der Baugenehmigung prozess gemacht wurden ?
VG
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#3
Antwort vom 15. Oktober 2020 | 00:30
Von
Status: Student (2753 Beiträge, 657x hilfreich)
Zitat :Danke. Ist es veränderbar aufgrund von Entdeckungen, die im der Baugenehmigung prozess gemacht wurden ?
Erste Nachfrage: Ist Deutsch Deine Muttersprache?
Zweite Nachfrage: Über welche "Entdeckungen" wir spekuliert?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 15. Oktober 2020 | 08:39
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Zitat :Danke. Ist es veränderbar aufgrund von Entdeckungen, die im der Baugenehmigung prozess gemacht wurden ?
Erste Nachfrage: Ist Deutsch Deine Muttersprache?
Zweite Nachfrage: Über welche "Entdeckungen" wir spekuliert?
1. Leider nicht
2. Um den Baufenster und die GRZ voll ausnutzen zu können, muss möglicherweise die Ausrichtung der Garage usw. geändert werden. All dies kann erst klargestellt werden, wenn wir den Antrag auf Baugenehmigung stellen.
#7
Antwort vom 15. Oktober 2020 | 08:48
Von
Status: Student (2753 Beiträge, 657x hilfreich)
Die Antwort zu 1 macht vieles klarer.
Ja, man kann da auch nachträglich was ändern. Das bedeutet aber nochmals die vollen Kosten für Vermessung, Grundbuch usw.
Es sollte also besser vorher klar sein, wie geteilt werden muss, um für alle das beste zu erreichen.
Die entsprechende Vorplanung kann durchaus auch ohne die tatsächliche Teilung erfolgen. Die Größe, Geometrie und Ausrichtung des Gesamtgrundstücks scheint ja fest zu stehen. Ein versierter Planer sollte damit keine Probleme haben.
#8
Antwort vom 15. Oktober 2020 | 12:44
Von
Status: Unbeschreiblich (40884 Beiträge, 6605x hilfreich)
Das macht nichts.Zitat :1. Leider nicht
Bitte fragt zuerst zusammen einen Architekten, was dort in diesem Baugebiet und diesem Bebauungsplan/B-Plan möglich ist. Was vorgeschrieben oder nicht erlaubt ist. Also für das, was ihr wollt.
Dann einigt ihr euch und macht erst DANN einen entsprechenden Kaufvertrag beim Notar. In diesen Kaufvertrag kommt hinein, zu was ihr euch geeinigt habt.
Einen Notartermin kann man auch verschieben.
-------------------------------------------------------
Änderung sind nicht immer möglich. Wenn sie möglich sind, sind sie oft sehr teuer.Zitat :Änderungen sind immer möglich, vorausgesetzt bei Parteien einig sind und alles soll danach notariell geändert.
Gehts schon wieder los?Zitat :Will die TS ein neue Dudenausgabe in deine Verlag drucken lassen?
#9
Antwort vom 15. Oktober 2020 | 22:52
Von
Status: Unbeschreiblich (50252 Beiträge, 17588x hilfreich)
Zitat:Bitte fragt zuerst zusammen einen Architekten, was dort in diesem Baugebiet und diesem Bebauungsplan/B-Plan möglich ist. Was vorgeschrieben oder nicht erlaubt ist.
Das würde ich auch empfehlen. Es gibt durchaus Bebauungspläne, die so ein Vorhaben gar nicht erlauben.
Es ist z.B. nicht ungewöhnlich, dass im Bebauungsplan die Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgeschrieben ist.
#10
Antwort vom 16. Oktober 2020 | 21:15
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich bin sehr dankbar für eure Beiträge. Ich verstehe, dass ein klarer aufteilungsplan notwendig ist, auch wenn einige Änderungen später zulässig sein.
VG
Und jetzt?
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