Kaufpreisminderung möglich?

28. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)
Kaufpreisminderung möglich?

Hallo zusammen!

Hätte da mal eine Frage, hab mir Eigentum gekauft (REH), lt. Kaufvertrag zum Datum "x" "Schlüsselfertig", d.h. alle Arbeiten wie Fliesen, Parkett, Malerarbeiten etc. sollten zu diesem Zeitpunkt fertiggestellt sein.
Am Tag der Übergabe fehlten aber noch diverse Fliesen, im Bad auf der Fensterbank und der Ablage, und in der Küche am Fliesenspiegel. Zudem fehlte eine Türzarge (Gäste-WC), und es waren Mängel am Parkett im 1.OG vorhanden.
Zudem wurde beim legen der Fliesen ein Fehler begangen, so dass nun vom Flur (Fliesen) zum Wohnzimmer (Parkett) eine ca. 4 bis 5mm hohe Kante ist, was natürlich so nicht geplant war, und nun durch eine m.E. nach unschöne "Aluschiene" überbrückt werden soll.

Das Datum "x" ist nun 14 Tage her, wir bewohnen quasi seit dem Tag auch das Haus, aber halt mit "Einschränkungen", die Fliesenarbeiten werden heute erst fertig gestellt, so das wir bislang das Bad nicht richtig nutzen konnten etc.

Jetzt meine Frage: die "letzte" Kaufpreisrate steht noch aus, kann ich durci die genannten Mängel da eine Minderung des Preises verlangen? Besonders der Übergang von Fliesen zum Parkett stört mich sehr, da die ca. 5mm hohe Kante doch sehr deutlich ins Auge fällt, und nun die Aluschiene draufkommt, was natürlich auch die Optik "zerstört".
Es wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet!

Wenn ihr noch angaben benötigt, dann versuche ich alles was nötig ist zu beantworten... ;-)

Verbaut?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Das Einbehalten von letzter Kaufpreisrate stellt bereits ein Druckmittel zur Fertigstellung dar.
Weitere Kaufpreis-
minderung hierfür kommt nicht in Frage.

Du wohnst schon im Haus drin, das Haus ist praktisch fertiggestellt, nur es sind noch Mängel vorhanden.
Aber beim Bau gibt es nun mal viele "Toleranzgrenze", die nicht als Baumangel gelten.

Du muss den Verkäufer, mit Fristsetzung und Androhung von Baumängelbeseitigung
durch fremde Firma, zur
Mängelbehebung auffordern.

Danach kann erst über die
letzte Rate als Kaufpreisminderung wegen
Baumängel verhandelt werden.

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#2
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

ein Höhenunterschied (Stolperfalle) von 5 mm von Fliesenfläche zum Parkett ist eindeutig ein Bau-Mangel. Es sei denn, in dem Vertrag sind solche Toleranz-Maße zugestanden.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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