Hallo,
vor zwei jahren habe ich mir ein Haus in einem Bergbaugebiet gekauft , welches aber noch nicht abgefunden wurde.( das Bedeuet für Folgeschäden kann das Bergwerk noch haften, jedoch unwahrscheinlich)
Es wird auch seit über 20 Jahren nicht mehr abgebaut.
Die Verkäuferin versicherte mir mündlich und auch notariell im Kaufvertrag, dass eine Endregulierung aller durch den Bergbau entstandenen Schäden nicht stattgfefunden hätte.
Jetzt haben wir ziemlich viele Schäden im Haus (durch den früheren Bergbau noch verursacht!) und ich ließ einen Gutachter des Bergwerks kommen, um die Sache regulieren zu lassen.
Dieser hatte aber die Unterlagen von den Vorgängern dabei und wir stellten fest, es fand vor 15 Jahren eine Endregulierung aller Schäden statt (aber auch Schäden die wir so nie gesehen hätten). Mit der Unterschrift versichern die Vorgänger, dass somit alle entstandenen Schäden durch den Bergbau endreguliert sind, obwohl in meinem Kaufvertrag das gegenteil steht.
Als ich die Verkäuferin diesbezüglich anrief, sagte diese nur es täte ihr leid, aber es wäre ihr Vater gewesen der das getan hätte und sie hätte davon nicht gewusst. Keine Spur der Einlenkung oder die Frage was wir jetzt tun können.
Wir haben alle Ansprüche gegenüber dem Bergwerk durch die Endregulierungen verloren und das Schlimme ist, die Schäden wurden mit diesem Geld gar nicht behoben.
Kann ich das Geld ( welches heutzutage ja noch mehr Wert hat-damals 11.000 DM) von der Verkäuferin verlangen bzw. gerichtlich dagegen vorgehen?
Wir sind verweifelt, jetzt kostet es noch mehr wie wir gedacht haben.
Gruss
Lolana
Kaufpreisminderung unseres hauses möglich?
Verbaut?
Verbaut?
Ich glaube, Sie können den Kaufvertrag rückwirkend, wegen "Täuschung" für ungültig erklären lassen. Sie bekommen das Geld zurück, die Verkäuferin ihr Haus.
Hört sich einfach an, dauert aber seine Zeit und führt mit Sicherheit zum Rechtsstreit. Und die Frage ist, ob die Verkäuferin das Geld überhaupt noch hat und ob sie wirklich wieder ausziehen wollen.
Nun..wir haben schon 25.000 Euro in das Haus gesteckt. Eigentlich möchte ich gar nicht ausziehen. Gibt es keine Andere Möglichkeit?
z.B. das Geld der Endregulierung zurückzuverlangen ?
Gruss Lolana
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Bezüglich des ersten Beitrages bin ich der (natürlich laienhaften) Auffassung, dass im Falle einer Rückabwicklung des Kaufvertrages eine arglistige Täuschung vorliegen muss, hier ist der entsprechende Passus im Kaufvertrag (Gewährleistung) zu studieren. Will man nun eine Rückabwicklung, müsste man m.E. die Arglist bzw. den Vorsatz des damaligen Verkäufers beweisen. Hat er es tatsächlich nicht besser gewußt, so ist eine Rückabwicklung m.E. nicht möglich. Ob man Schadenersatzansprüche stellen kann müsste wohl ein Anwalt beurteilen.
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