Kaufvertrag Grundstück - Vorvertrag verbindlich ?

21. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
bart77
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag Grundstück - Vorvertrag verbindlich ?

Sehr geerhrte Community,

Käufer A möchte von Verkäufer B ein Grundstück erwerben.

Das Grundstück wurde von B von der Gemeinde verbilligt erworden. Die Spekualtionsfrist endet im September diesen Jahres. Daher kein Verkauf vor September da Strafe in Höhe von 10000 EUR droht.

Käufer A will jedoch bereits einen Architekten beauftragen, welche die erforderlichen Bauarbeiten vorbereiten soll.

Wie kann A einen verbindlichen Kaufvertrag schließen? - mit der Sicherheit das Grundstück auch tatsächlich zu erwerben.

Gibt es andere Alternativen ?

Danke

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47459 Beiträge, 16802x hilfreich)

Wie kann A einen verbindlichen Kaufvertrag schließen? - mit der Sicherheit das Grundstück auch tatsächlich zu erwerben.

Gar nicht.

Ob man mit einem Vertrag, der B zu Schadenersatz (Architektenhonorar)verpflichtet, für den Fall dass der Kaufvertrag nicht zustande kommt, das Problem lösen kann, weiß ich nicht genau.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Hallo,
macht doch eine Option mit festgelegten Bedingungen für das Grundstück.
Gegen die planung des Archtiekten für den Bauantrag ist eigentlich nichts einzuwenden.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr. Riesing
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Volker: auch hinsichtlich der *Spekulationsfrist* ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.615 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen