Hallo,
meine Frau wird auf ihren Namen (Grundbucheintrag lautet nur auf sie) einen Kaufvertrag über ein Haus abschließen. Eine Bürgschaft oder sonstige Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag lehne ich (Ehemann) ab, da ich einen Ehevertrag und auch im Erbfall keinen Anspruch auf die Wohnung habe. Es ist jemand anderes als erbberechtigt vermerkt.
Die Bank verlangt nun von mir als Ehemann eine Unterschrift auf dem Darlehensvertrag, daß ich Kenntnis vom Vertrag habe. Mir wurde mitgeteilt, daß diese Unterschrift nur der Kenntnisnahme dient, weil wohl oft in Ehegemeinschaften schon Schindluder getrieben wurde, und mir hieraus keine weiteren Pflichten (Bürgschaft etc.) entstehen. Ist das richtig so oder gibt es hier eine Fußangel, die mich doch zu mehr verpflichtet (evtl. Darlehensrück-Zahlung, wenn meine Frau nicht mehr leisten könnte etc.)
Kaufvertrag für Eigentumswohnung
Verbaut?
Verbaut?
Wenn es so ist: Mir wurde mitgeteilt, daß diese Unterschrift nur der Kenntnisnahme dient, weil wohl oft in Ehegemeinschaften schon Schindluder getrieben wurde, und mir hieraus keine weiteren Pflichten (Bürgschaft etc.) entstehen. Ist das richtig so oder gibt es hier eine Fußangel, die mich doch zu mehr verpflichtet (evtl. Darlehensrück-Zahlung, wenn meine Frau nicht mehr leisten könnte etc.)
... dann lass Dir doch genau DAS von der Bank schriftlich geben.
Sollte für die Bank doch kein Problem sein, mündliches, schriftlich zu fixieren.
Ein guter Vorschlag von Wohnirrtum.
Allerdings wird es so sein, wie die Bank angibt.
Stell Dir vor, Deine Frau wollte auf diese
weise Gelder, die trotz Ehevertrag ja doch
während der Ehe für beide verfügbar sind,
ohne dein Wissen abziehen.
In so einem Fall könnte man der Bank dankbar für die Sorgfalt sein, die Banken ja ansonsten oftmals vermissen lassen.
Aber wie gesagt, warum nicht schriftlich
fixieren lassen, dass du mit der Unterschrift keinerlei Verpflichtungen übernimmst, etc.
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Danke für die Hilfe.
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