Kaufvertrag für Grundstück

1. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
S@lly
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag für Grundstück

Hallo
Ich brauche da mal einen Rat.
Wir wollen von unseren Nachbarn ein Teil ihres Grundstücks kaufen, auf dem bereits eine Garage steht, die uns schon gehört (etwas kompliziert)
Bisher hatten wir dieses Grundstück gemietet, waren uns aber darüber schon einig, das wir es mal kaufen wollen.
Jetzt haben unsere Nachbarn einen Kaufvertrag aufsetzen lassen und ich möchte nicht in irgendeine Falle tappen, deshalb vor unterzeichnung ein paar Fragen:
Unter 1: Kaufgegenstand ist die Fläche beschrieben.
Soweit ist alles klar.

Unter 2. kommt der Satz:

"Der Verkäufer verkauft dem dies annehmenden Käufer im Beteiligungsverhältnis zu je einem halben Anteil die unter 1. benannte Fläche"

Hääää??? Was ist ein halber Anteil ? Was heißt denn das auf Normaldeutsch ???

Der Kaufpreis beträgt 760 €, ganz schön viel, 40 €/m2 für eine bebaute Fläche.
Aber um des lieben Friedens Willen werden wir wohl zahlen.

Können noch irgendwelche Kosten auf uns zukommen ?
Unter 2.5 heißt es: "Alle noch möglicherweise mit dem Besitzübergang entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Käufer"
und weiter:

"sämtliche aus diesem Vertrag und ihrer Durchführung entstehenden Kosten tragen die Käufer"

Bitte liebe Juristen oder geübte Grundstückskäufer, helft mir

Gruß S@lly


Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo S@lly,
ihr könnt gar nicht das Grundstück kaufen, auf dem die Garage steht, da müßte erst allerhand geändert werden, Grundbuch, Flurkarte, Liegenschaftskarte usw.
Erkundige dich beim Grundbuchamt, wie ihr ganz normal eigentümer dieses Grundstücksteils werden könnt.
Das oben beschriebene Verfahren führt garantiert zu Schwierigkeiten.
Ein Grundstück kann der Besitzer nicht einfach zerteilen und in Teilen zerlegt verkaufen.
Also erst informieren, dann zum Notar marschieren (denn nur der kann für Änderungen in Grundbüchern sorgen).
Die einfachste Regelung: Einen Vertrag über Sondernutzungsrecht des Grundstücksbereichs xy für Summe x €.
Aber auch den würde ich per Notar (Grundbucheintrag) absichern, sonst habt ihr Ärger, wenn der andere mal verkauft, verstirbt oder sonst was.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fairground
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 54x hilfreich)

Hallo,

die Grundstücksfläche, welche ihr kaufen wollt, muss neu vermessen werden und bekommt dann eine neue Flurstücknummer, je nach Bundesland kann dies ziemlich lang dauern, besonders in den neuen Bundesländern. Ebenso ist dies mit erheblichen Kosten verbunden. Neuvermessung, Katasterfortführung, Änderung Lageplan usw.

In eurem Kaufvertragsentwurf, werden alle Kosten auf Euch abgewälzt. Die Kosten des Kaufvertrages selbst, evtl. Löschungen alter Grundschulden, die Auflassung usw. hier müsst ihr euch vorher informieren, welche Kosten auf euch zukommen, die Vermessungskosten sind nicht gerade wenig.

Also bitte Silkas Rat befolgen und vorher ganz genau informieren, sonst gibt unter Umständen Ärger und unschöne Überraschungen.



0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47459 Beiträge, 16802x hilfreich)

Die 760€ für den Kaufpreis sind nur der geringere Kostenanteil im Verhältnis zu den noch anfallenden Nebenkosten. Alleine die Vermessungsgebühren können bereits bei etwa 1000€ liegen.

40€/m2 für Bauland ist aus meiner Sicht übrigens ein Spotpreis. Wo gibt es das denn noch, außer in einigen Gegenden Ostdeutschlands?

Hinzu kommen auch noch Gebühren für den Notar und Gebühren für die Eintragung in das Grundbuch.

Mit dem Beteiligungsverhältnis ist wohl gemeint, dass das Grundstück zur Zeit einem Ehepaar gehört und zwar beiden Partnern je zur Hälfte.

-- Editiert von hh am 06.07.2005 16:13:31

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.615 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen