Kaufvertrag mit Zahlung an Dritte

24. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Danieloo1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag mit Zahlung an Dritte

Hallo,
durch Zufall habe ich eine notarielle Urkunde über einen Grundstücksverkauf aus dem Jahre 1978 eingesehen. In dem wurde festgelegt, dass bis zum Jahre 1980 eine bestimmte Summe an mich zu zahlen wäre. Eine Eintragung ins Grundbuch wurde 1978 getätigt.
Von dem Vertrag bzw. von der Urkunde wußte ich bis jetzt nichts und es wurde auch keine Zahlung an getätigt.
Meine Frage ist nun ist der Vertrag gültig, muß die Zahlung noch geleistet werden ( mit Verzinsung? )oder ist das Grundstückgeschäft ungültig und das Grundstück geht an den ursprünglichen Eigentümer zurück.
Danke für eine Antwort!

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Forderungen auf Kaufverträgen sind nach 30 Jahren verjährt.
Also .Husch husch und viel Erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Wer hat denn den Vertrag aufgesetzt, ohne dass du davon etwas erfahren hast?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Danieloo1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Notar-Vertrag wurde vom Notar, meinem Vater und meinen Bruder unterschrieben. Wobei mein Bruder die Zahlung hätte vornehmen hätte müssen. Ich wurde nicht aber nicht informiert, dass darin eine Zahlung für mit vereinbart wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Sprich doch mal deinen Vater/Bruder an und frage sie, was es damit auf sich hat. Vielleicht ist das Geld ja geflossen und deine Eltern haben es für dich (Ausbildung usw) wieder ausgegeben?

Ansosnten schließe ich mich Frau Stressfrei an: Schnellstens zum RA und Notar.

-----------------
"Scientia potentia est."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.025 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen