Hallo,
ich habe vor ca.2 Jahren ein Grundstück gekauft.Dieses Grundstück ist bebaut mit einer 2-stöckigen Halle,wo ich gelegendlich Baustoffe lagere.Es handelt sich um ein gefangenes Grundstück.Ich muß also ca.2 Meter das Nachbargrundstück (gemeinsame Zufahrt zu allen 3 Hallen)überqueren.Der Nachbar hat eine Halle links von mir,und eine weitere Halle rechts von meinem Grundstück.
Das war auch bisher kein Problem.Als ich nun vor 2 Tagen dort
einmal wieder hinkam,traute ich meinen Augen nicht,auf meinem
Grundstück waren 5 Bauarbeiter mit Baggern und LKWs,die gerade
meine Halle und das Grundstück umbauen wollten.Der Nachbar hat,oder wollte,meine Halle vermieten.Hat wohl ein gutes Angebot erhalten.Bei dem heutigen Telefonat wollte er mir meine Halle für ein Appel und ein Ei abkaufen. Ich will diese aber gar nicht vermieten oder verkaufen,da ich diese selber brauche.Danach wurde er unangenehm deutlicher und will mir die Zufahrt verweigern,da kein Wegerecht im Grundbuch zu meinen Gunsten eingetragen ist.
Meinen Recherchen nach,gibt es ein Notwegerecht,wonach der
Besitzer unserer Auffahrt nachweisen müßte,dass die Benutzung für ihn eine besondere Härte bedeuten würde.Weiß jemand genaueres?
Zu guter Letzt habe ich beim Studieren der Flurkarte festgestellt,dass er sein angrenzendes Gartengrundstück ca.um 300 qm zu weit,also auf meinem Grunstück abgezäunt hat.Dieses bestreitet er.Aber die Flurkarte lügt ja nicht.Ich habe ihm angeboten,er könne dieses behalten und legt mir im Gegenzug keine Steine bezüglich der Zufahrt in den Weg.Das wollte eraber nicht.Was tun??
Kein Wegerecht zu meinen Gunsten eingetragen - Nachbar macht auf einmal Stress
26. August 2008
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Frage vom 26. August 2008 | 15:43
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Wegerecht zu meinen Gunsten eingetragen - Nachbar macht auf einmal Stress
Verbaut?
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#1
Antwort vom 26. August 2008 | 16:13
Von
Status: Bachelor (3817 Beiträge, 1602x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 27. August 2008 | 01:43
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 1382x hilfreich)
Mal Volker zustimme :-)
In der Regel schreibt die Baubehörde ein Wegerecht zwingend vor wenn ein Grundstück geteilt werden soll und ein Teil keinen öffentlichen Zugang hat
-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
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#3
Antwort vom 28. August 2008 | 23:42
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 4x hilfreich)
auf jeden Fall einen RA einschalten. Gibt ne Menge grundbuchlicher Finessen zu beachten.
Und jetzt?
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