Keine Rapporte unterschrieben? Arbeiten ohne vorhandenen Auftrag? Enorme Mehrkosten!! Bitte um Hilfe

9. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
FrauLisbeth
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Rapporte unterschrieben? Arbeiten ohne vorhandenen Auftrag? Enorme Mehrkosten!! Bitte um Hilfe

Ich hoffe hier auf Hilfe, denn aktuell wissen wir nicht weiter...

Wir sind eine junge Familie und haben aktuell unsere ersten Erfahrungen mit einer Baufirma gesammelt und haben heute, nach vielen Problemen mit der Firma, eine Endrechnung erhalten, die uns umgehauen hat. Uns scheint es, dass einiges nicht richtig gelaufen ist....

Ich versuche es kurz zusammen zu fassen. Es bestand ein Angebot und ein Auftrag für eine Terrassensanierung über 4000 Euro. In zwei Teilzahlungen wurden recht früh 3200 Euro gezahlt. Recht schnell zeigte sich sberr, dass wohl mehr im Argen liegt und anders vorgegangen werden muss. Wir wollten gerne einen Preis wissen, damit wir schauen können, ob wir uns das überhaupt leisten können. Wir wurden immer vertröstet. So gingen die Wochen und Monate ins Land. Fast 5 Monate wurde immer mal wieder was gemacht, nie gesagt wann wieder einer kommt, kein einziger Rapportzettel vorgelegt, keine weiteren Angebote und entsprechend keine Zahlungen von uns. Nun sind die Arbeiten beeendet und sind unzufrieden mit dem Ergebnis und mit dem ganzen Bauverlauf. Nach vielem Drängen kam er heute an mit einer Endrechnung von weiteren 14000 Euro. Wir sind beinahe umgefallen!
Er wollte, dass wir die Rapportzettel nachträglich untersxhreiben. Das taten wir nicht. Es fand auch keine Bauabnahme in dem Sinne statt, dass wir etwas hätten unterschreiben sollen.

Hinzu kommt, dass ein Dachdecker seinerseits hinzu gezogen wurde. Name und Firma bis heute nicht bekannt... diese ließ über ihn bei uns anfragen, ob wir es ohne Rechnung machen können. Das wollten wir natürlich nicht!

Was können wir tun??? Unser Fehler war sicher, dass wir die Arbeiten hätten stoppen sollen, bis und mal Zahlen vorliegen. Es sind alleine Mehrkosten über 5000 Euro an Arbeitszeit angefallen... so etwas muss man doch kommunizieren und schriftlich sich von uns absegnen lassen oder? Wir wissen gerade gar nicht was wir tun sollen.

Der Chef der Firma räumte selbst ein, dass vieles nicht richtig gelaufen ist. Er käme uns mit 5% entgegen. Als uns dazu nichts mehr einfiel meinte er 10%! Wir würden uns da doch einig werden! Wir haben ihm klar zu verstehen gegeben, dass wir uns vera*** vorkommen. Er konnte nichts mehr sagen, musste uns im Grunde in allem Recht geben. Was nun?!

Laut Rechnung muss diese sofort beglichen werden. Aber wir möchten das SO nicht zahlen. Haben wir eine Handhabe? Wir sind wirklich verzweifelt und hoffen, dass wir hier Tipps für unser weiteres vorgehen bekommen! Vielen lieben Dank!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von FrauLisbeth):
Recht schnell zeigte sich sberr, dass wohl mehr im Argen liegt und anders vorgegangen werden muss.

Das kann öfter passieren, gerade bei "Altlasten".



Zitat (von FrauLisbeth):
Wir wollten gerne einen Preis wissen, damit wir schauen können, ob wir uns das überhaupt leisten können. Wir wurden immer vertröstet.

Das ist nicht immer möglich.



Zitat (von FrauLisbeth):
sind unzufrieden mit dem Ergebnis

Warum genau? Nicht wie vereinbart? Technisch fehlerhaft? Nicht "hübsch" genug?



Zitat (von FrauLisbeth):
und mit dem ganzen Bauverlauf.

Das dürfte weitestgehend irrelevant sein.



Zitat (von FrauLisbeth):
Der Chef der Firma räumte selbst ein, dass vieles nicht richtig gelaufen ist. Er käme uns mit 5% entgegen. Als uns dazu nichts mehr einfiel meinte er 10%!

Sieht aus als sei er sich zumindest bewusst das da falsch was gelaufen ist.



Zitat (von FrauLisbeth):
Er wollte, dass wir die Rapportzettel nachträglich untersxhreiben.

Hat man die noch bzw. Kopien davon?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
FrauLisbeth
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso nicht zufrieden? Die Abschlüsse sind alleine mit bloßem Auge sowas von schief und unsauber verarbeitet, die Platten haben teilweise über 5mm Differenz in der Höhe, sprich Stolperfallen. zudem geben die Platten beim Drauftreten nach, der Kies ist wohl nicht verdichtet. Angebrachte Bleche enorm verkratzt und mit Flecken, die nicht weggehen.

Und ja, wir haben heute Kopien der Rapporte erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Nun, das sind ja mehr als kleine Schönheitsmängel.

Da würde ich sogar erst mal ein Zurückbehaltungsrecht über die gesamte Summe sehen - eventeull muss das alles neu gemacht werden.



Zitat (von FrauLisbeth):
Und ja, wir haben heute Kopien der Rapporte erhalten.

Sehr schön, wenn die ordnungsgemäß ausgefüllt wurden, dann sollte man ja erkennen können was wann von wem gemacht wurde?


Ich würde jetzt erstmal
1. erstmal die Kommunikation mit dem Auftragnehmer einstellen
2. die Mängel unverzüglich sehr detailliert dokumentieren
3. zur HWK gehen mit den Rapporten (vorher Kopien machen) und den Fotos von dem Mängeln

Je nachdem was die sagen, ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur Beseitigung der Sachmängel (diese möglichst genau bezeichnen)
– Fristsetzung für die Beseitigung des Sachmangels nach Datum (14 Tage)
– Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen Sachmängelhaftung ansieht, das an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.

Eventuell starten die auch erstmal ein interes Schlichtungsverfahren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von FrauLisbeth):
Hinzu kommt, dass ein Dachdecker seinerseits hinzu gezogen wurde.
Moin, ganz kleine Erklärung nur dazu:
Ein Dachdecker sollte wahrscheinlich die Abdichtung der Außenwand im erdüberdeckten Terrassenbereich machen. Ist auch wichtig! Es ist auch gut, wenn das nicht der Gartenbauer oder Wegepflasterer oder ein sonstiger Pfuscher macht. Wenn euer Hauptauftragnehmer aber selber den Dachdecker als Sub *reinholt*, muss er ihn auch bezahlen.
In der offiziellen Rechnung für alles kann dann nur die Leistung des Dachdeckers mit *weißen* Kosten aufgeführt sein.
Du schreibst von Blechen. Gehören die zu der Abdichtung der Außenwand (also zwischen Hauswand und Terrasse?)

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#5
 Von 
FrauLisbeth
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von FrauLisbeth):
Hinzu kommt, dass ein Dachdecker seinerseits hinzu gezogen wurde.
Moin, ganz kleine Erklärung nur dazu:
Ein Dachdecker sollte wahrscheinlich die Abdichtung der Außenwand im erdüberdeckten Terrassenbereich machen. Ist auch wichtig! Es ist auch gut, wenn das nicht der Gartenbauer oder Wegepflasterer oder ein sonstiger Pfuscher macht. Wenn euer Hauptauftragnehmer aber selber den Dachdecker als Sub *reinholt*, muss er ihn auch bezahlen.
In der offiziellen Rechnung für alles kann dann nur die Leistung des Dachdeckers mit *weißen* Kosten aufgeführt sein.
Du schreibst von Blechen. Gehören die zu der Abdichtung der Außenwand (also zwischen Hauswand und Terrasse?)


Es wurden sowohl Bleche zwischen Hauswand und Terrasse angebracht, aber auch quasi als "Ablaufbleche" an der Stirnseite der Terrasse... und dieses ist bestimmt gute 40cm breit. Also ne große Fläche mit lauter Kratzern.

Darf ich fragen, was mit *weißen* Kosten gemeint ist? Wie gesagt, ich habe bis jetzt keine Ahnung,.ob dieser Dachdecker eine eigene Firma hat. Auch die separate Rechnung vom Dachdecker läuft über die Hauptfirma, die wir beauftragt haben. Sehr seltsam.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von FrauLisbeth):
Es wurden sowohl Bleche zwischen Hauswand und Terrasse angebracht,
Diese gehören wohl zur Bauwerksabdichtung nach DIN 18195. Die ist wichtig , man sollte die Bleche aber nicht mehr sehen, wenn der Terrassenbelag liegt.
Zitat (von FrauLisbeth):
aber auch quasi als "Ablaufbleche" an der Stirnseite der Terrasse...
Du schreibst Platten und (schlecht verdichteter) Kies...Aber warum Ablaufbleche? Ist die Terrasse nicht auf gewachsenem Boden... ? Kann Niederschlagswasser von den Platten nicht in den Kies und weiter/tiefer versickern?

Schwarzarbeit und Weißarbeit, Schwarzgeld und weiße Kosten... alles klar?

Euer Terrassenleger ist euer einziger Auftragnehmer. Dieser (Hauptfirma) kann sich aber selbst andere Gewerke als Subunternehmer *einkaufen*. Ihr habt dem Dachdecker keinen Auftrag erteilt. Der Dachdecker will aber seine Leistung bezahlt haben. Er hat seine Leistung ganz offiziell der Hauptfirma in Rechnung gestellt, die nun von euch dafür das Geld für normale (nicht Schwarzarbeit) haben will.

Ihr müsst nicht sofort bezahlen. *Sofort fällig* steht immer drauf...
Mängel fotografieren ist wichtig. Nichts selber reparieren, putzen, nachbessern.

Habt ihr einen Nachweis über die bereits gezahlten 3.200,-? Heissen die 1. und 2. Abschlagsrechnung? Welcher Preis wurde überhaupt für alles vereinbart? Wenn die Firma später noch Arges und weitere nötige Leistungen erkennt, muss sie diese kalkulieren, und dir als Nachtrag anbieten. Kommt kein o.k. von dir, dann sollte sie nicht weiterarbeiten, sich enthaften... und nach Hause gehen.

Jedenfalls nach dem Vorschlag von @Harry van Sell vorgehen.
Zitat (von FrauLisbeth):
seltsam.

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#7
 Von 
FrauLisbeth
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Aber warum Ablaufbleche? Ist die Terrasse nicht auf gewachsenem Boden... ?


Nein, es ist quasi wie ein Balkon, von dem ein paar Stufen in den Garten gehen. Das Wasser, dass sich im Kies sammelt wird über zwei Wasserspeier abgeleitet.

Ja wir haben 1. und 2. Abschlagszahlung gezahlt und Unterlagen dazu erhalten. Das ursprüngliche und einzige ethaltene Angebot lag bei knapp über 4000 Euro.

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#8
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Diese gehören wohl zur Bauwerksabdichtung nach DIN 18195. Die ist wichtig , man sollte die Bleche aber nicht mehr sehen, wenn der Terrassenbelag liegt.


Klug******modus an :grins:

Die aktuelle DIN 18195 enthält nur noch Begriffe.
DIN 18531 (2017) und ggf. noch 18533 sind die DIN-Vorschriften zu dem Thema des TE.
Dank europäischer Vereinheitlichung hat seit 2017 jedes Abdichtungsthema eine eigene Vorschrift.

Klug******modus aus



-- Editiert von hausfrau66 am 11.10.2018 09:59

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Wie auch immer, es scheint Pfusch zu sein.
Ich würde trotzdem nach Vorschlag aus Beitrag 3 vorgehen.

Dankeschön an @hausfrau66
*draußen* kennen die meisten die alte noch...ich meine die alte DIN und ihre Teile.
Das Bauwerk der TS scheint ein Zwischending zu sein, aber Pfusch bleibt Pfusch.

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