Klage gegen Baugenehmigung durch Nachbar

18. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
bodenboden
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Klage gegen Baugenehmigung durch Nachbar

Hallo zusammen,

wie bereits in der Vergangenheit in einem anderen Thread diskutiert hatten wir bereits bei der Beantragung unserer Baugenehmigung einige Probleme da wir Befreiungen benötigten um an einem extremen Hang bauen zu können. Ohne die Befreiungen wäre der Bau deutlich kostspieliger geworden, der Bebauungsplan wäre also ohne weiteres nicht einzuhalten gewesen.

Wir haben die Befreiungen nun auch bekommen und sind dabei auf gute Unterstützung der Stadt gestoßen.

Wie sich nun allerdings herausgestellt hat, hat der Oberlieger dieses Grundstückes bereits in der Vergangenheit eine Bauvoranfrage für das selbe Grundstück gestellt. Die Anfrage des Oberliegers wurde jedoch abgelehnt. Die genauen Inhalte dieser sind uns nicht bekannt.

Er hatte dies als Einwand gegen unser Bauvorhaben gebracht, dass die Erteilung einer Genehmigung an uns dem Gleichbehandlungsgesetz (Art 3 Abs 1 GG) widerspricht und eine Erteilung der Genehmigung daher ermessensfehlerhaft sei. Nebst weiterer Argumente hinsichtlich der Abweichungen zum Bebauungsplan welche ihm nicht passen.

Das Bauamt hat die Argumente zurückgewiesen, da die Befreiungen für uns aufgrund der schwierigen Geländeverhältnisse erteilt wurden und alle genannten Argumente städtebauliche Punkte und keine nachbarschützenden seien und die Bauvoranfrage nicht mit unserem Projekt vergleichbar sei. Konkret geht es um die Traufhöhe, Wandhöhe sowie Bezugshöhe des Gebäudes. Es werden keine Abstandsflächen o.ä. verletzt. Auch gibt der Bebauungsplan es her, ein noch höheres Gebäude zu bauen (bei Wahl eines Satteldaches statt eines Flachdaches), in diesem Fall wäre die Aussicht des Oberliegers extrem verschlechtert - es wäre aber trotzdem zulässig. Da wir aber ein FD geplant haben, kommt ihm das ja sogar zu gute.

Nun rechnen wir mit einer Klage des Oberliegers. Kann man auf Basis der Eckdaten bereits eine Einschätzung treffen ob solch eine Klage gegen die Baugenehmigung erfolg haben kann?




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129093 Beiträge, 41188x hilfreich)

Zitat (von bodenboden):
Kann man auf Basis der Eckdaten bereits eine Einschätzung treffen ob solch eine Klage gegen die Baugenehmigung erfolg haben kann?

Eine Klage kann immer Erfolg haben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
bodenboden
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eine Klage kann immer Erfolg haben ...


Ich formuliere die Frage um: Lassen sich die Erfolgsaussichten einer solchen Klage auf Basis der genannten Eckdaten abschätzen?

-- Editiert von bodenboden am 18.06.2021 12:16

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39849 Beiträge, 6507x hilfreich)

Zitat (von bodenboden):
auf Basis der genannten Eckdaten
Das sind ja nicht viele Eckdaten. Wer aber der Oberlieger gleich mit dem GG beginnt, hat der evtl. sein Ziel aus den Augen verloren?

Du weißt nicht, OB der Oberlieger klagt.
Du weißt nicht, gegen wen er klagen würde.
Wenn er gegen dich klagt, erfahrt ihr die Gründe relativ schnell.
Dann frag doch wieder hier--- oder lies in deiner Baugenehmigung nach...


Deine Frage hier ist wieder eine für Hellseher--- sorry.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129093 Beiträge, 41188x hilfreich)

Zitat (von bodenboden):
Lassen sich die Erfolgsaussichten einer solchen Klage auf Basis der genannten Eckdaten abschätzen?

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.01.2022 11:26:26
Status:
Schüler
(351 Beiträge, 179x hilfreich)

Zitat (von bodenboden):
Wie sich nun allerdings herausgestellt hat, hat der Oberlieger dieses Grundstückes bereits in der Vergangenheit eine Bauvoranfrage für das selbe Grundstück gestellt. Die Anfrage des Oberliegers wurde jedoch abgelehnt. Die genauen Inhalte dieser sind uns nicht bekannt.


Zitat (von bodenboden):
Nun rechnen wir mit einer Klage des Oberliegers. Kann man auf Basis der Eckdaten bereits eine Einschätzung treffen ob solch eine Klage gegen die Baugenehmigung erfolg haben kann?

Bei der Ablehnung seiner Bauvoranfrage wird gleichzeitig eine Widerspruchsfrist mitgeteilt. Wenn ich mich nicht irre sind es 4 Wochen. Der Nachbar hatte seine Chance verpasst den Widerspruch in Anspruch zu nehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39849 Beiträge, 6507x hilfreich)

Zitat (von Nachgehakt 1):
Der Nachbar hatte seine Chance verpasst den Widerspruch in Anspruch zu nehmen.
Das muss nicht so sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129093 Beiträge, 41188x hilfreich)

Zitat (von Nachgehakt 1):
Der Nachbar hatte seine Chance verpasst den Widerspruch in Anspruch zu nehmen.

Ja und?
Das verwehrt ihm dennoch nicht, hier eine Klage mit Erfolg durchzuziehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2612 Beiträge, 615x hilfreich)

Die Klage wurde, so vermute ich, gegen die untere Bauaufsichtsbehörde eingereicht und soll das Ziel haben, die Baugenehmigung mit den Abweichungen, Erleichterungen oder Befreiungen zurück zu nehmen.

Eine derartige Baugenehmigung wird meiner Erfahrung nach nicht "leichtfertig" erteilt.
Gleichzeitig sind aber Bauvoranfragen, die ohne fachliche Unterstützung eingereicht werden, meiner Erfahrung nach eher "unsinnig". Bei Bauvoranfragen wird halt nur GENAU die gestellte Frage beurteilt.

Insofern halte ich die Erfolgsaussicht der Klage für eher gering.

Ich würde aber dringend davon abraten, mit dem Bau zu beginnen, bevor die Klage letztinstandlich entschieden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12315.01.2022 11:26:26
Status:
Schüler
(351 Beiträge, 179x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Die Klage wurde, so vermute ich, gegen die untere Bauaufsichtsbehörde eingereicht und soll das Ziel haben, die Baugenehmigung mit den Abweichungen, Erleichterungen oder Befreiungen zurück zu nehmen.

Soweit ich es lese wurde noch keine Klage eingereicht. Sollte der Oberlieger klagen müsste er gegen die Bauaufsicht klagen, da es sich um einen Verwaltungsakt handelt.

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