Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt:
Gebaut wird ein Doppelhaus. Jeder hat eine Garage zur Verfügung. Diese wird als Doppelgarage gebaut. Diese Doppelgarage wird angrenzend an das Haus des Doppelhauspartner gebaut.
Unsere Garage steht also etwas abseits von unserer Hälfte.
Unser Eingabeplan beinhaltet eine einfache Fertiggarage mit Flachdach. Dieser Plan wurde so von unseren Nachbarn unterzeichnet. Nun wollten sie allerdings immer ein Satteldach auf sie Garage. Somit müsste auch über unsere Garage ja die andere Hälfte des Satteldaches. Ihre Garage ist allerdings etwas breiter, so dass der Scheitel des Satteldaches über deren Garage liegen würde. Wir hatten eine längere Diskussion und haben dann das OK für das Dach gegeben. Somit auch auf dem Eingabeplan der Nachbarn unterschrieben. Hier war zusätzlich auch unsere Garage abgebildet mit Dach drüber eingezeichnet.
Es bestehen also eigtl zwei nun genehmigte Eingabepläne. Einer mit und einer ohne Dach über der Garage.
Wer könnte denn nun sein Recht hier durchsetzen?
Über die Bezahlung des Daches hatten wir uns noch nicht gemeinsam unterhalten. Die Nachbarn haben alles planen lassen und somit auch unsere Garage mit Dach beplanen lassen...
Gibt es denn eine Vorgabe, wer nun tatsächlich was zu bezahlen hätte? Unsere Baufirma erwähnte etwas davon, dass die Nachbarn das zahlen müssen. Nur deswegen fragen wir uns jetzt, ob dem so ist, oder wir - wie ursprünglich davon ausgegangen - das Dach zahlen müssen?
Danke schon einmal und allen ein schönes Wochenende!
Kosten Satteldach Doppelgarage Nachbar
3. April 2020
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Frage vom 3. April 2020 | 13:36
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 8x hilfreich)
Kosten Satteldach Doppelgarage Nachbar
Verbaut?
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#1
Antwort vom 3. April 2020 | 14:03
Von
Status: Unbeschreiblich (37756 Beiträge, 6307x hilfreich)
#2
Antwort vom 3. April 2020 | 17:29
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
ZitatWer könnte denn nun sein Recht hier durchsetzen? :
Ihr habt eure Garage jetzt also mit Dach geplant.
Was genau meint man mit "sein Recht"?
ZitatGibt es denn eine Vorgabe, wer nun tatsächlich was zu bezahlen hätte? :
Nein.
Da wird man sich einigen müssen.
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#3
Antwort vom 3. April 2020 | 20:27
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 8x hilfreich)
Zitat:ZitatWer könnte denn nun sein Recht hier durchsetzen? :
Ihr habt eure Garage jetzt also mit Dach geplant.
Was genau meint man mit "sein Recht"?
Unsere Baugenehmigung wurde erteilt mit einer Garage mit Flachdach.
Nun haben unsere Nachbarn ihre Baugenehmigung erhalten. In deren Plan ist unsere Garage mit eingezeichnet, allerdings mit Satteldach.
Daher existieren zwei Pläne und Baugenehmigungen mit ein und derselben Garage, jedoch einmal mit Flachdach, einmal mit Satteldach. Wer könnte nun welche Variante durchsetzen? Bzw kann irgendwer auf seine Variante bestehen?
#4
Antwort vom 3. April 2020 | 22:26
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
ZitatWer könnte nun welche Variante durchsetzen? :
Die Variante mit dem Satteldach ist nun die aktuelle.
Zitatkann irgendwer auf seine Variante bestehen? :
Klar, das können beide. Auf was bestehen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.
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