Kosten Satteldach Doppelgarage Nachbar

3. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb428377-10
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)
Kosten Satteldach Doppelgarage Nachbar

Hallo zusammen!

Folgender Sachverhalt:
Gebaut wird ein Doppelhaus. Jeder hat eine Garage zur Verfügung. Diese wird als Doppelgarage gebaut. Diese Doppelgarage wird angrenzend an das Haus des Doppelhauspartner gebaut.
Unsere Garage steht also etwas abseits von unserer Hälfte.

Unser Eingabeplan beinhaltet eine einfache Fertiggarage mit Flachdach. Dieser Plan wurde so von unseren Nachbarn unterzeichnet. Nun wollten sie allerdings immer ein Satteldach auf sie Garage. Somit müsste auch über unsere Garage ja die andere Hälfte des Satteldaches. Ihre Garage ist allerdings etwas breiter, so dass der Scheitel des Satteldaches über deren Garage liegen würde. Wir hatten eine längere Diskussion und haben dann das OK für das Dach gegeben. Somit auch auf dem Eingabeplan der Nachbarn unterschrieben. Hier war zusätzlich auch unsere Garage abgebildet mit Dach drüber eingezeichnet.

Es bestehen also eigtl zwei nun genehmigte Eingabepläne. Einer mit und einer ohne Dach über der Garage.
Wer könnte denn nun sein Recht hier durchsetzen?

Über die Bezahlung des Daches hatten wir uns noch nicht gemeinsam unterhalten. Die Nachbarn haben alles planen lassen und somit auch unsere Garage mit Dach beplanen lassen...
Gibt es denn eine Vorgabe, wer nun tatsächlich was zu bezahlen hätte? Unsere Baufirma erwähnte etwas davon, dass die Nachbarn das zahlen müssen. Nur deswegen fragen wir uns jetzt, ob dem so ist, oder wir - wie ursprünglich davon ausgegangen - das Dach zahlen müssen?

Danke schon einmal und allen ein schönes Wochenende!

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37756 Beiträge, 6307x hilfreich)

:forum:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von fb428377-10):
Wer könnte denn nun sein Recht hier durchsetzen?

Ihr habt eure Garage jetzt also mit Dach geplant.
Was genau meint man mit "sein Recht"?



Zitat (von fb428377-10):
Gibt es denn eine Vorgabe, wer nun tatsächlich was zu bezahlen hätte?

Nein.
Da wird man sich einigen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb428377-10
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb428377-10):
Wer könnte denn nun sein Recht hier durchsetzen?

Ihr habt eure Garage jetzt also mit Dach geplant.
Was genau meint man mit "sein Recht"?


Unsere Baugenehmigung wurde erteilt mit einer Garage mit Flachdach.
Nun haben unsere Nachbarn ihre Baugenehmigung erhalten. In deren Plan ist unsere Garage mit eingezeichnet, allerdings mit Satteldach.

Daher existieren zwei Pläne und Baugenehmigungen mit ein und derselben Garage, jedoch einmal mit Flachdach, einmal mit Satteldach. Wer könnte nun welche Variante durchsetzen? Bzw kann irgendwer auf seine Variante bestehen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von fb428377-10):
Wer könnte nun welche Variante durchsetzen?

Die Variante mit dem Satteldach ist nun die aktuelle.



Zitat (von fb428377-10):
kann irgendwer auf seine Variante bestehen?

Klar, das können beide. Auf was bestehen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 291.217 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.338 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen