Kosten bei Teilgrundstücksverkauf an Nachbarn

27. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Kevin16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten bei Teilgrundstücksverkauf an Nachbarn

Hallo zusammen,

ich habe vorher im Internet recherchiert und in verschiedenen Foren gesucht, allerdings keine wirklich passende Information gefunden.

Dies mag eventuell auch daran liegen, dass ich den entsprechenden Fachjargon nicht richtig getroffen habe.
Daher hoffe ich, dass ich hier eine Antwort bekomme.

Unser Nachbar ist gewillt einen Teil seines Gründstücks (97m2) an uns zu verkaufen.
Es handelt sich um zwei bebaute Grundstücke in Niedersachsen.
Baurechtliche Probleme entstehen dadurch nicht, da beide Grundstücke weiterhin die Vorgaben des Bebauungsplans einhalten.

Soweit ich gelesen habe, ist Niedersachsen eines von zwei Bundesländern in denen dies genehmigungspflichtig ist.

Die offenen Fragen betreffen die Notarkosten und die Grundstücksänderung.

1) Ist ein solcher Teilverkauft problemlos möglich?
2) Wie läuft dies genau ab?
Werden die Flurstücke angepasst und das Flurstück 1 des Nachbarn um die M2 Zahl verringert und unser Flurstück 2 vergrößert?

Die Beispiele im Internet bezüglich der Kosten sind immer für Grundstücksteilungen mit z. B. 2x 500 M2 gerechnet und gehen von ca. 1,5% des Grundstückswertes aus.
Fallen bei einem so kleinen Grundstück im Vergleich höhere Kosten an oder werden auch nur 1,5% für den Notar fällig?

Hinzu kommt noch eine Neuvermessung für ?? Euro sowie das Umsetzen der Grenzsteine.

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand etwas Licht ins Dunkel bringen kann.
Falls noch Informationen fehlen, bitte melden.

Im Voraus vielen Dank.
Kevin

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120108 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Kevin16):
1) Ist ein solcher Teilverkauft problemlos möglich?

Ohne hellsehereiche Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von Kevin16):
Werden die Flurstücke angepasst und das Flurstück 1 des Nachbarn um die M2 Zahl verringert und unser Flurstück 2 vergrößert?

Das wäre die eine Variante.

Die andere Variante ist, dass der Teil vom Nachbargrundstück abgeteilt wird und ein drittes Grundstück entsteht.


Was der Notar und die Änderung im Grundbuch kostet, erfährt man in der Regel vom Notar, die Kosten der Vermessung vom zuständigen amtlich bestellten Vermesser.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Escroda
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Kevin16):
Soweit ich gelesen habe, ist Niedersachsen eines von zwei Bundesländern in denen dies genehmigungspflichtig ist.

Soweit ich weiß, ist eine Grundstücksteilung nur in Hessen und NRW genehmigungspflichtig, in BW anzeigepflichtig, und das auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. In allen anderen Bundesländern einschließlich NI obliegt es dem Eigentümer bzw. der Vermessungsstelle, baurechtswidrige Zustände nicht entstehen zu lassen.

Zitat (von Kevin16):
2) Wie läuft dies genau ab?

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wenn die Fläche im Notarvertrag eindeutig und klar beschrieben werden kann, ist der Notar erste Anlaufstelle, ansonsten zuerst den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) kontaktieren.
Der Nachbar geht mit dem Notarvertrag zum ÖbVI, der das Nachbargrundstück vertragsgemäß in zwei Flurstücke zerlegt und die Unterlagen beim Katasteramt einreicht. Nach Prüfung und Übernahme der Messung im Liegenschaftskataster wird das Grundbuchamt informiert, welches das Grundstück im Grundbuch teilt. Mit der Veränderungsmitteilung geht der Nachbar zum Notar, der den Eigentumsübergang wie bei jedem andern Grundstückskauf veranlasst, also Auflassungsvormerkung, Zahlungsüberwachung, Grundbuchumschreibung.
Ob es sinnvoll ist, dieses Teilstück mit Deinem Grundstück zu vereinigen, muss im Einzelfall entschieden werden.

Zitat (von Kevin16):
Fallen bei einem so kleinen Grundstück im Vergleich höhere Kosten an oder werden auch nur 1,5% für den Notar fällig?

Ich kenne die Gebührenordnung in NI nicht, aber im Allgemeinen sehen Gebührenordnungen Mindestgebühren vor.

Zitat (von Kevin16):
Hinzu kommt noch eine Neuvermessung für ?? Euro sowie das Umsetzen der Grenzsteine.

Auch hier kenne ich die Details in NI nicht, mit den Erfahrungen aus NRW solltest Du mit ca. 2000€ rechnen.

Signatur:

Bei Verwendung der weiblichen oder männlichen Form sind alle anderen Geschlechter mitgemeint.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kevin16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Rückmeldungen.

Ich habe heute mit der Gemeinde, der Bank, dem Vermessungsbüro und dem Notar telefoniert, um alle Fragen zu klären.

Fazit:
- Verkauf problemlos möglich

Kosten:
- 500 Euro für die Bank für die Sicherheitsfrage
- 300 - 350 Euro Notar
- 5% Grunderwerbssteuer
- Vermessungsbüro
a) 1300 Euro für eine Absonderung
b) 2200 Euro für Teilung inkl. Umsetzung der Grenzsteine

Das Thema kann gerne geschlossen werden.

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

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