Moin Zusammen
Wir haben Ende 2021 eine Doppelhaushälfte auf einem geteilten Grundstück gekauft. Auf dem Grundstück befinden sich insgesamt 2 Häuser mit jeweils 2 Doppelhaushälften.
Heute, also etwas mehr als ein Jahr nach Kauf haben wir (alle Eigentümer der jeweiligen 4 Doppelhaushälften) Post bekommen vom Landesamt für Vermessung Schleswig Holstein für eine Vermessung, damit diese beiden Neubauten im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden.
Das dass verpflichtend ist, habe ich online bereits herausfinden können. Dass er Eigentümer zahlt/zahlen soll ebenfalls.
Weiterhin scheint es so, bei dem was ich nachgelesen habe, dass diese Vermessung für das Liegenschaftskataster die Letze von mehreren Vermessung während der Bauphase ist. Zumindest, wenn ich das richtig verstanden habe.
Jede Doppelhaushälfte auf dem Grundstück ist vom gleichen Bauträger beauftragt worden (mit dem wir leider schon mehrere Probleme hatten).
Jetzt stellt sich mir die Frage: Welcher Eigentümer muss denn jetzt die Kosten für die Vermessung übernehmen? Müssen wir das tun oder hätte das nicht schon der Bauträger machen müssen, als er Eigentümer war?
Im Kaufvertrag ist nichts spezielles über die Vermessung zu finden. Zum Kaufpreis steht folgender Absatz:
Zitat:Im Kaufpreis enthalten sind die Kosten der Baugenehmigung sowie der erstmaligen Erschließung des Baugrundstückes, einschließlich der gemeinschaftlichen Zufahrt für die Doppelhaushälften und der erforderlichen Anschlussleitungen und etwaiger Rohrnetzkostenzuschüsse. Nicht enthalten sind die Kosten und Steuern dieses Vertrages und seiner Durchführung, ferner die Kosten für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche der Käufer.
Weiterhin steht zum Verrechnungstag folgender Absatz:
Zitat:Verrechnungstag für die laufenden Kosten, Lasten und Rechte soll der Übergabetag sein. Bis dahin ist nach dem Verhältnis der Zeit zu verrechnen.
...
Die Verkäuferin (Anmerkung: hier der Bauträger gemeint) hat jedoch die Kosten für alle baulichen Maßnahmen vollständig zu begleichen, die von der zuständigen Behörde anlässlich der Erteilung der Baugenehmigung für das Bauvorhaben der Verkäuferin verlangt wurden.
Im Vermessungs- und Katastergesetz des Landes Schleswig Holstein finde ich folgende Angaben: (Quelle: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-VermKatGSH2004rahmen)
Zitat:
(1) Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken sind verpflichtet, dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein auf Anforderung die für die Fortführung des Liegenschaftskatasters notwendigen Angaben zu machen.
(2) Ist für die Übernahme von Veränderungen in das Liegenschaftskataster eine Vermessung erforderlich, haben die jeweiligen Eigentümerinnen, Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von Grundstücken diese zu veranlassen und die Kosten für die Durchführung zu tragen.
(3) Wird auf einem Grundstück ein Gebäude errichtet oder in seinem Grundriss verändert, haben die jeweiligen Grundstücks- oder Gebäudeeigentümerinnen und Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer auf eigene Kosten die für die Fortführung des Liegenschaftskatasters erforderliche Einmessung des Gebäudes und der Nutzungsartengrenzen zu veranlassen.
(4) Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein kann zur Erfüllung der Pflichten nach den Absätzen 1 bis 3 eine angemessene Frist setzen und im Falle der Absätze 2 und 3 nach Ablauf dieser Frist das Erforderliche auf Kosten der Verpflichteten durchführen oder veranlassen.
Für mich scheint Punkt 3 relativ eindeutig: Wenn ein Gebäude gebaut wird, haben die jeweiligen Eigentümer auf eigene Kosten die Fortführung des Katasters und die erforderlichen Einmessungen zu veranlassen.
Das scheint ja nicht passiert zu sein, denn ansonsten hätten wir dieses Schreiben ja nicht bekommen. Baumaßnahmen gab es sonst seit dem Kauf keine Weiteren, abgesehen von einem kleinen Gartenzaun bei 2 der 4 Doppelhaushälften ist alles unverändert.
Kann mir jemand dazu etwas genaueres sagen? Danke schonmal in Voraus!