Kurz vor Notarvertrag springt Verkäufer ab

16. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
qfilmmark
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)
Kurz vor Notarvertrag springt Verkäufer ab

Hallo, folgender Sachverhalt: (es geht um den Kauf eines Einfamilienhauses)

Herr Müller möchte ein Haus verkaufen, hierfür schliesst er einen Maklervertrag ab. Jetzt kommt Familie Meier, ruft bei dem Makler an und besichtigt das Haus. Anschliessend fällt Familie Meier auf, dass sie die Maklercourtage sparen möchte. Also beschliesst sie zu warten, bis der Maklervertrag ausgelaufen ist und möchte dann das Haus ohne Makler kaufen. Dies teilt Famillie Meier auch dem Verkäufer mit. Nun komme ich ins Spiel, der das Haus kaufen möchte. Ich besichtige, es wird ein Notartermin vereinbart, ich bekomme einen Vertragsentwurf. Ich telefoniere mit dem Verkäufer, er fragt, ob ich ihn abholen kann und ihn mit zum Notar nehmen kann, er hat ja kein Auto usw.
Zwei Tage vor Notarvertragsunterzeichznung möchte ich mich nochmal mit dem Verkäufer treffen um Einzelheiten zu besprechen. Zum besprochenen Termin ist der Verkäufer nicht anwesend. Auch auf Telefonanrufe reagiert er nicht. Am Folgetag, also einen Tag vor Unterzeichnung des Kaufvertrages erreiche ich den Verkäufer und er sagt mir, dass er jetzt ohne Makler verkauft hat, an die Leute, die schon die ganze Zeit um das Haus gebuhlt haben. Ich für meinen Teil habe Bausparverträge gekündigt, Steuerberaterkosten auf der Uhr, 2 Tage Urlaub in den Sand gesetzt, eine Umzugsfirma, die anteilig Geld möchte, Inseratskosten für eine Eigentumswohnung, die ich vermieten wollte, aus der ich ausziehen wollte etc.pp. Was kann ich tun, habe ich Rechte? Kann ich den Mann verklagen? Kann ich den Makler verklagen?

Für Antworten bedanke ich mich herzlich.....

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47637 Beiträge, 16838x hilfreich)

Also beschliesst sie zu warten, bis der Maklervertrag ausgelaufen ist und möchte dann das Haus ohne Makler kaufen.

Das funktioniert nicht, da der Makler auch nach Ablauf des Maklervertragees in so einem Fall Anspruch auf seine Provision hat.

Je nach genauen Absprachen zwischen Dir und dem Verkäufer hast Du Anspruch auf Schadenersatz. Das wird aber wohl nicht sämtliche aufgeführten Kosten umfassen.

Gegen den Makler hast Du keine Ansprüche.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
qfilmmark
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Vorab danke für die Antwort. Während des laufenden Maklervertrages ist das Haus ohne Makler verkauft worden. Sowohl ohne WIssen des Maklers, als auch ohne mein Wissen. Ich wäre der potentielle Käufer gewesen. Ich finds halt wahnsinnig frech mich in dem Glauben zu lassen, ich bekäme das Haus, ohne mir zu sagen, dass dort noch ein 2ter Interessent ist. Das ist ja aber nur Punkt 1, der wichtigere Punkt ist ja, dass der Verkäufer das Haus genau einen Tag (also heute / Freitag) verkauft, und ich Montag den Notartermin mit dem Verkäufer gehabt hätte. Ich denke der Makler bekommt seine Kohle eh. Das ist mir auch relativ egal. Nur meine Kosten schmerzen natürlich, da sich diese schon so auf ca. EUR 4.000.- beziffern.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Soweit ich die Erfahrung habe - du hast keine Chance irgend ein Geld zu bekommen, denn bis zur Unterschrift beim Notar geht keine der beiden Seiten eine Verpflichtung ein.
Ob mit oder ohne Makler, der Verkäufer entscheidet, wem er sein Haus verkauft. Vermutlich haben die anderen mehr gezahlt.
Und für das nächste Mal lernt man leidvoll - alles soweit abklopfen und vorbereiten, dass man sofort alles klären kann, wenn man die Unterschrift unter den Vertrag gesetzt hat. Am schwierigsten ist die Phase Unterschrift Notar - Unterschrift Darlehensvertrag Bank.
Viele deiner Kosten würde auch kein Richter der Welt anerkennen, denn wie kann man einen Umzug beauftragen, bevor man die Sicherheit hat, die Wohnung zu bekommen - genauso sieht es mit der Vermietung deiner Eigentumswohnung aus. Auch die Steuerberaterkosten wirst du nicht in Ansatz bringen können, denn der sollte dich sicher allgemein bei einem Kauf beraten.
Bausparverträge kann man nicht so kurzfristig kündigen (es sei denn, die Ansparphase war vorbei, aber selbst dann geht das nicht von heute auf morgen.
Tja, und den Urlaub - das wäre unter Umständen eine Möglichkeit, aber nur für 1 Tag - nämlich dem Notartermin.
Wenn du für Bank/Steuerberatertermine frei genommen hast - das hättest du auch für jedes andere Objekt nehmen müssen.
Tut mir leid für dich, hoffe der "andere" Käufer wird mit dem Haus nicht glücklich;)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
qfilmmark
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

1000 Dank für die zahlreichen Antworten bis dato.

- Den Notartermin hat der Makler in Auftrag gegeben.

- Ich habe mit dem Verkäufer mehrfach telefoniert und er fragte mich sogar noch 2 Tage vor Beurkundung, ob ich ihn abholen kann, da er kein Auto hat.

- Ich habe den Verkäufer noch 2 Tage vor Notartermin gefragt wie wir die Hausübergabe regeln und er hat es mir ausführlich erklärt.

- Ich habe meine ETW natürlich noch nciht vermietet, nur sollte ich Mitte April ins Haus und habe deshalb schon einen Mieter gesucht und Ineratskosten gehabt

- Bausparvertrag war natürlich angesapart, nur bekomme ich 4,3% Guthabenzinsen, die ich jetzt wegen vorzeitiger Kündigung erstatten muss und ich bekomme si ab sofort nciht mehr, da der Vertrag ja gekündigt ist.

- Klar hat der andere Käufer mehr gezahlt, und zwar exakt 10k

- Ich denke auch, dass ich nicht alle Kosten erstattet bekomme, darm gehts mir auch nicht primär, ich fühle mich nur einfach verarsch...... und will dem Verkäufer ans Bein piss.....

- Für mich ist das vorsätzliche Täuschung wenns das gibt...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Dann gehe doch auf den Verkäufer zu, denn der muss ja noch nicht mit dem anderen beim Notar gewesen sein. Vielleicht lässt der sich davon beeindrucken, wenn du ihm mitteilst, dass es dir zwar leid tut, aber du natürlich per Anwalt von ihm Schadensersatz fordern wirst.
Hallo Pawel, mag ja sein, dass mein BGB veraltet ist, aber § 311 regelt nur, dass eine Übertragung der notariellen Beurkundung bedarf. Hieraus kann man schließen, da es noch keinen rechtsverbindlichen Notartermin mit Unterschrift gab, gibt es auch keinen Vertrag auf den der Interessierte sich berufen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
qfilmmark
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Sika,
dafür ists leider zu spät, der Verkäufer war direkt am Feitag beim Notar. Angeblich hate er Freitag früh einen Anruf des anderen Käufers bekommen, dieser hat ihm EUR 10k mehr geboten und ist sofort mit ihm zum Notar. Und mehr als "Es ist zu spät sagt er zu mir nicht mehr.".

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Hallo Pawel,
warte nur noch ab, bis das neue WEG vorliegt (habe die Kombi BGB & WEG);)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.114 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen