Lärmbelästigung im Reihenhaus nach Renovierung

10. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.01.2018 16:53:25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)
Lärmbelästigung im Reihenhaus nach Renovierung

Hallo,

Wir haben ein Reihenhaus BJ. 1963. Damals wurde noch nicht so ein großer Wert auf Lärmschutz gelegt, die Häuser sind nicht durch eine Isolierung baulich voneinander getrennt. Da ist es ganz normal das man den Nachbarn hört.
Nur leider haben wir letztes Jahr einen neuen Nachbarn bekommen, der sein Reihenhaus von Grund auf saniert hat.
Seit der Renovierung hört man jeden Schritt den der Nachbar unternimmt, den Zahnputzbecher wenn er ihn im Bad abstellt, und das schlimmste, jeden Tropfen wenn er beim pinkeln ist. Das ist natürlich mehr wie unangenehm.
Vor der Renovierung hatte man nur sehr wenig von gegenüber mitbekommen. Schritte nur wenn sehr laut getrampelt wurde, Badgeräusche nur etwas die alte Druckspülung.
Meiner Meinung nach wurde hier bei der Sanierung gepfuscht. Die Isolierung unter dem neuen Estrich falsch verlegt, oder ähnliches.
Ich hab den Nachbarn schon mehrfach darauf hingewiesen, ist ihn aber eher egal.
Muss ich das nun so hinnehmen? Durch die, teils wiederlichen Geräusche, ist die Lebensqualität in unseren vier Wänden doch erheblich gesunken.
Was kann man hier tun?

-- Editiert von Tomtone am 10.01.2018 20:21

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Die Reduzierung des bislang vorhandenen Schallschutzes passiert zum Beispiel, wenn er die Trennwand vertikal geschlitzt hat, um Rohre und Kabel in der Wand zu verlegen. Statt 24 cm stehen nur noch 12 -15 cm Wandstärke zur Verfügung und schon ist die Schallbrücke da. Möchtest Du auf Deiner Seite etwas verbessern (z.B. gedämmte Vorsatzschale aus Trockenbau) ?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12312.01.2018 16:53:25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,
danke für die Antwort.
Natürlich wird der Nachbar neue Kabel in der Wand verlegt haben, was auch zur minderung des Schallschutzes beitragen mag.
Da aber z.B. das Pinkeln nahezu im ganzen Haus zu hören ist, so auch im Keller, denke ich das sich der Schall über die durchgehenden Betondecken überträgt.
Hier bin ich der Meinung, kann es aber narürlich nicht nachweisen, das hier beim verlegen des Estriches, oder/und beim befestigen des WC gepfuscht wurde, und hier Schallbrücken geschaffen wurden. Vielleicht wurde auch das Abflussrohr direkt an der Zwischenwand befestigt...
Meine Frage ist eher, ob ich hier Rechtlich etwas unternehmen kann. Denn schlieslich hat der Nachbar, durch seine Sanierung den bestehenden Schallschutz wesentlich gemindert.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Tomtone):
Denn schlieslich hat der Nachbar, ... den bestehenden Schallschutz wesentlich gemindert.

Ok, also 1. Schritt: Wie kann man das beweisen? Das der Schallschutz verschlechtert wurde?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Genau das Problem sehe ich auch. Sie sagen vielleicht "Ich habe ein paar Zeugen, die belegen werden, daß es vorher nicht so schlimm war.." und der Nachbar sagt: "Kann nicht sein!" Und schon muss ein Gutachter her, der hoffentlich herausfindet, a) ob die Dämmung altersentsprechend ist, b) ob jemand und wie genau daran rumgepfuscht hat, und c) was das alles möglicherweise kosten wird....

Das wird mit Sicherheit nicht billig, womöglich wären Sie tatsächlich besser beraten, das Geld gleich in eine vernünftige Sanierung zu stecken.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12312.01.2018 16:53:25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Das befürchte ich leider auch, das ich hier nichts nachweisen kann.
Sanieren auf meiner Seite wird nicht viel bringen. Wie gesagt, ich bin mir sicher das sich der Lärm über die Betondecke überträgt. Und diese lässt sich wohl schwerlich schalldicht Dämmen.
Was ich nicht erwähnt habe, der Vorbesitzer unseres Hauses hat die Wände 2002 bereits mit Glasfaser und gibsplatten gegen Lärm schützen lassen. Dies meiner Meinung sogar fachmännisch, da ich bis zur Sanierung des Nachbarn so gut wie nichts von gegenüber mitbekommen habe.
Und von den Nachbarn auf der anderen Seite höre ich auch so gut wie nichts.
Zusammenfassend kann man wohl sagen, Pech gehabt? Und hoffen daß sich der neue Nachbar hier nicht lange hält

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12312.01.2018 16:53:25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Tomtone):
Denn schlieslich hat der Nachbar, ... den bestehenden Schallschutz wesentlich gemindert.

Ok, also 1. Schritt: Wie kann man das beweisen? Das der Schallschutz verschlechtert wurde?

Das ist die Frage. Wie kann ich das beweisen, und wenn es bewiesen ist, kann ich hier überhaupt was unternehmen?

-- Editiert von Tomtone am 12.01.2018 07:42

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Ich kann es gar nicht oft genug schreiben: Wenn man mit der aktuellen Situation nicht zufrieden ist und der Nachbar daran "Schuld" ist, dann hilft nur ausziehen! Auch hier würde ich dazu anraten. Man kann versuchen die Situation zu verschlimmbessern oder gleich Nägel mit Köpfen machen und das Haus verkaufen um sich etwas anderes zu suchen. Es steht natürlich jedem frei sich den Rest des Lebens täglich über die aktuelle Situation zu ärgern und dort wohnen zu bleiben.
Ich sehe hier keinerlei Möglichkeit die Situation zu verbessern. Selbst wenn die aktuelle Situation schlechter sein sollte als vorher, so bedeutet dies noch lange nicht, dass man daran irgendetwas wird ändern können. Verschlechterungen sind hinzunehmen solange der Grund derer nicht gegen unser Rechtssystem verstößt. Und genau das würde man hier nachweisen müssen! Es reicht nicht zu beweisen, dass nun einfach nur mehr Geräusche durchdringen als vorher. Solange der Nachbar alle rechtlich relevanten Dinge bei der Sanierung berücksichtigt hat, hat man einfach Pech gehabt.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12312.01.2018 16:53:25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Ganz ehrlich, ich kann auch bis drei zählen. Und das nicht erst seit gestern.
Wenn es hier so einfach wäre mal eben so hoppla Hopp ein passendes neues Haus zu finden, dann hätte ich sicher den Umzug schon in die Hand genommen. Der Markt gibt jedoch nichts her, ist eben total überlaufen.
Und wenn ich jetzt jedes mal wenn mir der Nachbar nicht passt umziehen muss, dann kaufe ich mir am besten gleich einen Wohnwagen.
Die Frage war ob hier rechtlich was zu machen ist. Antwort anscheinend nein. Damit is gut.
Den Text für weitergehende Belehrungen darf man sich gerne sparen.

3x Hilfreiche Antwort

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