Lärmschutzfenster | Rechtsweg | Bauträger soll nachbessern

18. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
mi.il
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lärmschutzfenster | Rechtsweg | Bauträger soll nachbessern

Hallo Zusammen,
folgende Frage interessiert uns:
wir haben vor einem Jahr eine Wohnung gekauft. Das Haus ist 16 Jahre alt. Alle Wohnungen auf unserer Etage (1 Stock von insgesamt 4) gehörten einem Investor und hier hat zuvor noch nie jemand gewohnt (gillt für alle 3 Wohnungen auf der Etage).
Nun haben wir festgestellt, dass im Schlafzimmer, dass auf der Straßenseite ist, nachts sehr laut ist.
Als wir Nachbarn darauf angesprochen haben erfuhren wir, dass ein Paar nach dem Einzug den Bauträger verklagt hat, und vor Gericht Recht bekommen hat, sodass der Bauträger nachgebessert hat und in diesem Schlafzimmer Lärmschutzfenster eingebaut hat.
Nun zu meiner Frage: normalerweise gehe ich davon aus, dass der Eigentümer vor uns damals sehr einfach dieses Urteil hätte auch auf seine Wohnung, die zur Straßenseite Fenster hat, anwenden und vom Bauträger Nachbesserung verlangen können. Aber wie sieht es mit uns aus? Können wir, 15 Jahre nach dem Urteil, so argumentieren, dass hier zuvor niemand gewohnt hat, und die Lärmbelästigung erst jetzt aufgefallen ist?
Wie sind unsere Aussichten auf Nachbesserung seitens Bauträger?
Danke für Ihre Rückmeldung im Voraus.
Beste Grüße,
Michael

Verbaut?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von mi.il):
Können wir, 15 Jahre nach dem Urteil, so argumentieren, dass hier zuvor niemand gewohnt hat, und die Lärmbelästigung erst jetzt aufgefallen ist?

Ja, kann man. Ist nur nutzlos.



Zitat (von mi.il):
Wie sind unsere Aussichten auf Nachbesserung seitens Bauträger?

So ziemlich genau 0.



Eventuell könnte man noch etwas über den Verkäufer machen, das ich vermute, das der die Gewährleistung ausgeschlossen hat?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von mi.il):
Können wir, 15 Jahre nach dem Urteil, so argumentieren, dass hier zuvor niemand gewohnt hat, und die Lärmbelästigung erst jetzt aufgefallen ist?

Ja, kann man. Ist nur nutzlos.



Zitat (von mi.il):
Wie sind unsere Aussichten auf Nachbesserung seitens Bauträger?

So ziemlich genau 0.



Eventuell könnte man noch etwas über den Verkäufer machen, das ich vermute, das der die Gewährleistung ausgeschlossen hat?


Wenn damals beim Bau kein Angebot mit Lärmschutzfenster gemacht wurde, worüber soll man klagen? Das Thema ist mal wieder "Hörensagen". Ich empfehle erstmal zu prüfen, was damals vereinbart wurde (BGB, VOB?).

Allerdings wird es wohl nichts, denn nach BGB (wenn nicht anderes vereinbart wurde) gelten 5 Jahre Gewährleistung und nach VOB 4 Jahre.

Da ist der Drops schon gelutscht.

Btw.: Wenn die Baufirma nicht mehr da ist, bringt es sowieso nichts mehr.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mi.il
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Beste Grüße,
Michael

0x Hilfreiche Antwort

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