Landgerichtsbeschluss ende oder OLG?

16. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
40470
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Landgerichtsbeschluss ende oder OLG?

heute haben wir - nach 14 Jahren - endlich den Landgerichtsbeschluss mit Beschwerdezurückweisung gegen unseren Bauträger erhalten :respekt, der unbedingt eine von sich ergänzende Teilungserklärung, eintragen lassen wollte. Natürlich haben mehrere Eigentümer dieser zugestimmt, wir aber nicht!
Im Beschluss steht kein Rechtsmittlhinweis.
Gibt es dann kein Rechtsmittel mehr? Oder kann der Bauträger vielleicht noch zum OLG weiter gehen, um weitere Jahre zu prozessieren, damit er mit uns keine Rückabwicklung betreiben muss?:zoff

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lernender
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 34x hilfreich)

@40470

M. E. müsste im Urteil ein Rechtsmittelhinweis stehen.

Sicher könnte man dies im Forum "Verfahrensrecht" erfahren oder einfach mal beim LG anrufen und nachfragen, ob das so seine Richtigkeit hat.

Lernender

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#2
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Lernender hat Recht. Es muss ein Rechtsmittelhinweis im Urteil stehen. Fehlt es, gilt das Urteil eigentlich als nicht rechtskräftig zugestellt. Ihr müsstet aber doch auch einen Anwalt haben. Ist ihm das nicht aufgefallen?

-----------------
"Scientia potentia est."

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