heute haben wir - nach 14 Jahren - endlich den Landgerichtsbeschluss mit Beschwerdezurückweisung gegen unseren Bauträger erhalten :respekt, der unbedingt eine von sich ergänzende Teilungserklärung, eintragen lassen wollte. Natürlich haben mehrere Eigentümer dieser zugestimmt, wir aber nicht!
Im Beschluss steht kein Rechtsmittlhinweis.
Gibt es dann kein Rechtsmittel mehr? Oder kann der Bauträger vielleicht noch zum OLG weiter gehen, um weitere Jahre zu prozessieren, damit er mit uns keine Rückabwicklung betreiben muss?:zoff
Landgerichtsbeschluss ende oder OLG?
16. Juli 2007
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Frage vom 16. Juli 2007 | 14:22
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Landgerichtsbeschluss ende oder OLG?
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#1
Antwort vom 16. Juli 2007 | 15:37
Von
Status: Schüler (198 Beiträge, 34x hilfreich)
@40470
M. E. müsste im Urteil ein Rechtsmittelhinweis stehen.
Sicher könnte man dies im Forum "Verfahrensrecht" erfahren oder einfach mal beim LG anrufen und nachfragen, ob das so seine Richtigkeit hat.
Lernender
#2
Antwort vom 16. Juli 2007 | 16:04
Von
Status: Student (2270 Beiträge, 802x hilfreich)
Lernender hat Recht. Es muss ein Rechtsmittelhinweis im Urteil stehen. Fehlt es, gilt das Urteil eigentlich als nicht rechtskräftig zugestellt. Ihr müsstet aber doch auch einen Anwalt haben. Ist ihm das nicht aufgefallen?
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