Landschaftsfirma sichert Genehmigung einer Einfriedung zu => Abrissbescheid von Stadt

15. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Tom`-
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Landschaftsfirma sichert Genehmigung einer Einfriedung zu => Abrissbescheid von Stadt

Hallo,

wir haben zur Zeit folgendes Problem: Vor einigen Monaten haben wir unseren Gartenzaun und unsere Hecken entfernt und dafür von einer Baufirma stattdessen solche "Holztafeln" als Sicht- und Lärmschutz anbringen lassen, da wir direkt an der Hauptstraße unseres Stadtteils wohnen. Die Baufirma hat mir und einem Zeugen gesagt, dass man keine Genehmigung dafür bräuchte bzw. dies keine Probleme bereiten würde. Vergangene Woche kam ein Brief von der Stadt, dass laut §§62, 63 BayBO diese Einfriedung gegen unseren Bebauungsplan xy verstoßen würde und wir nun 2 Wochen Zeit hätten, diesen Sichtschutz wieder zu entfernen.

Ich wollte nun fragen, was wir tun können, falls sich keine Einigung mit Stadt / Baufirma erzielen lässt? Hat die Stadt das Recht, die Zaunhöhe bei Grundstücken an der Hauptstraße auf einen Meter zu begrenzen? 200m weiter am Ortsende haben alle Grundstücke z.b. eine 2 Meter hohe Betonmauer davor. Oder könnte man sogar die Baufirma belangen, weil diese zugesichert hat, dass der Sichtschutz erlaubt ist?

Verbaut?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Gerade an Hauptstraßen schauen Mitarbeiter der Baubehörde genauer hin, ob sich jeder an das hält, was erlaubt ist. Also in den Bebauungsplan und in die Landesnachbarschaftsordnung sehen, um zu wissen was erlaubt ist.
Habt ihr die Zusicherung von der Baufirma schriftlich? Sonst könnte es schwierig werden, zu beweisen, was sie gesagt hat.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Es kann sein, dass so ein Sichtschutz zwar prinzipiell erlaubt ist, aber durch einen Bebauungsplan in Eurem Fall explizit verboten wurde.

So etwas vermute ich jedenfalls.

Dann ist nämlich die Aussage der Baufirma, man bräuchte dafür keine Baugenehmigung durchaus richtig gewesen.

Es mangelt bei Euch auch nicht an der Baugenehmigung, sondern an einem Verstoß gegen den Bebauungsplan. Dabei kann es durchaus sein, dass dieser Bebauungsplan 200m weiter gar nicht mehr gilt.

Die Stadt hat übrigens das Recht, solche Beschränkungen durch einen Bebauungsplan vorzunehmen.

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