Laterne vom Nachbar blendet.

9. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Haribobo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Laterne vom Nachbar blendet.

Guten Abend,
wir haben vor circa 1 Jahr ein EFH gebaut und bis dato verlief alles ohne Probleme.
Leider nimmt sich unser Nachbar ständig irgendwelche Rechte raus, ohne uns vorher zu fragen.
Angefangen hat es damit, dass er seine Kantensteine direkt auf die Grenze gesetzt hat und da diese mit Beton seitlich befestigt werden muss, ist er mit dem Beton auf unserem Grundstück gelandet... nichts desto trotz, habe ich drüber hinweg gesehen und nichts weiter zu gesagt.
Letzte Woche hat er eine Laterne auf seinem Grundstück installiert, die circa 230cm hoch ist und über unserem 200cm hohen Zaun ragt.
Wenn ich auf der Terrasse sitze, sehe ich die Laterne nicht.. wenn ich aber stehe, sehe ich die Laterne.
Das größte Problem ist, dass die Laterne am Abend eingeschaltet wird und unser Schlafzimmer mit Licht flutet (Bild ist Link).
Wir haben zwar Rolladen, wenn aber der Wind etwas stärker ist, lassen wir die Rolladen oben...
Darf er die Laterne so installieren? Schließlich werde ich geblendet und schlafen ist damit nicht möglich...

Vielen Dank und liebe Grüße,
Sven

https://s18.directupload.net/images/190609/2y8lx622.jpg

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7219 Beiträge, 1517x hilfreich)

Zitat:
Darf er die Laterne so installieren? Schließlich werde ich geblendet und schlafen ist damit nicht möglich...


Ja klar darf er. Wenn ich aus meinem Schlafzimmerfenster sehe, sehe ich eine Strassenlaterne... so what?!

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Es gab mal einen Kläger der fühlte sich von der 40 Watt Funzel über der Haustüre des Nachbarn gestört. Der Kläger hat gewonnen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Haribobo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Zitat:
Darf er die Laterne so installieren? Schließlich werde ich geblendet und schlafen ist damit nicht möglich...


Ja klar darf er. Wenn ich aus meinem Schlafzimmerfenster sehe, sehe ich eine Strassenlaterne... so what?!

Ist doch denke ich ein Unterschied, ob die Laterne von der Stadt ist (die macht ja schließlich Licht, um Personen zu schützen), oder wenn man seinen Garten damit ausleuchten möchte...

-- Editiert von Haribobo am 10.06.2019 07:10

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Es gingen bereits zwei 40-Watt-Streitfälle durch die Presse
1* Ex-Richter (fühlt sich gestört) gegen BKA-Beamten > im 3. Versuch hatte zuletzt der Ex-Richter "sein Recht" bekommen
1* Bau-Ing-Prof (fühlt sicht gestört) gegen Frauenarzt > hier durfte die Beleuchtung bleiben
Ob das tatsächlich die "End-Entscheide" waren oder ob die noch weiter durch die Instanzen gingen, weiss ich nicht.
Aber das sollte zumindest zeigen, dass man hier nichts vorhersagen kann.

Man sollte aber mal eher davon ausgehen, dass es durchaus zumutbar ist, Vorhänge und andere Verdunkelungseinrichtungen auch zu nutzen.

Auch für das nachbarschaftliche Verhältnis ist es sicher "gesünder", sich ggf. mit seinem Nachbar zu einigen.
Also max 40-Watt, ggf die dem Nachbarn zugewandte Seite abdunkeln (z.B. mit Bepflanzung, lichtundurchlässigem Alu-Klebeband, Lack) und/oder auch den Sichtschutz dort etwas erhöhen oder ein größeres Dekoobjekt.

Mich hat auch mal eine Straßenbeleuchtung direkt vor meinem Schlafzimmerfenster extrem gestört, die eben nicht nur den Straßenraum erhellt hat. Das Alu-Klebeband hat wahre Wunder bewirkt.

Aber was ist das zweite grelle Licht, etwas weiter entfernt? Eine Straße? Dann würden mich die ständig sich bewegenden Lichter weitaus mehr stören ...

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Das hat alles nichts mit Baurecht zu tun.

Zitat (von Haribobo):
Leider nimmt sich unser Nachbar ständig irgendwelche Rechte raus, ohne uns vorher zu fragen.
Nicht immer und wegen allem muss ein Nachbar fragen. Gerade deshalb gibts das Nachbarrecht.
Auch in deinem Bundesland gibts so eine landesrechtliche Regelung.
Vielleicht hat dein Nachbar dir die Arbeit mit den Kantsteinen sogar abgenommen?
Zitat (von Haribobo):
Wenn ich auf der Terrasse sitze, sehe ich die Laterne nicht.. wenn ich aber stehe, sehe ich die Laterne.
Ich glaube, dagegen ist kein Kraut gewachsen. Durftest du überhaupt einen 2 m hohen Zaun setzen? Egal, wenn du bei Wind im Bett liegst, siehst du das Licht immer. Es leuchtet also die gesamte Nacht?
Oder vielleicht arbeitet der Nachbar an seinem Grundstück noch abends und braucht dann Licht? Mehr als nur 40W-Funzel? Wie viel Watt sind das jetzt?
Du wirst sicher auch noch irgendwann dein Gartengrundstück herrichten, oder?
Wenn ich dein Foto richtig interpretiere, gibts noch mehrere freie Baugrundstücke in der Nachbarschaft. Dürfte nun kein anderer Bauherr eine Gartenlaterne aufstellen und leuchten lassen, weil du bei Wind deine Rolladen nicht schließt und partout nicht verpflichtet werden kannst, Gardinen vors SZ-Fenster zu hängen? Oder eine Anliegerstraße mit Beleuchtung auch bei Wind geplant ist?
Zitat (von Haribobo):
Darf er die Laterne so installieren?
Ja.
Das Nachbarrecht ist oft skurril. Vielleicht hat das seine Ursache in Nachbarn?
Ich sag mal: Schau ins Nachbarrecht. Findest du dort nichts passendes: Klag doch, denn klagen ist auch Nachbarn nicht verboten.

Dann fängt eure Nachbarschaft schon nach 1 Jahr ganz toll an...Wand an Wand, Kantstein an Beton, Zaun an Lampe...uswusf. kein Ende in Sicht. Denn der Nachbar--- darf auch :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Moin!

Hast Du ihn denn schon mal darauf angesprochen und z.B. eine Zeitschaltuhr vorgeschlagen? Ggf. kannst Du ihm ja - um des lieben Friedens (bzw. Schlafens) Willen - anbieten die Zeitschaltuhr für ihn zu besorgen, so dass er sie nur noch zwischenschalten muss. Dann lässt er sich wahrscheinlich eher drauf ein und wertet es nicht gleich als einen Angriff, der quasi mit automatischer Ablehnung beantwortet werden muss.

Schönes WE noch!

wölfin

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7219 Beiträge, 1517x hilfreich)

Zitat:
Ist doch denke ich ein Unterschied, ob die Laterne von der Stadt ist (die macht ja schließlich Licht, um Personen zu schützen), oder wenn man seinen Garten damit ausleuchten möchte...


Mit der Laterne schützt er sich als Person und leuchtet eben den Garten aus...

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Mal bei der für Lichtimmissionen zuständigen Behörde der Stadt/ des Landkreises erkundigt? Untere Immissionsschutzbehörde im Umweltamt. Ich würde erstmal da anfangen.
Und vor der Klage kommt die Schiedsstelle. Oder man spricht den Nachbarn erstmal darauf an....

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