Laternenmast versetzen

4. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
go479753-4
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Laternenmast versetzen

Hallo:)
Also ich habe mir ein Grundstück gekauft wo am Grundstücksanfang einen Laternenmast steht. Jetzt hat sich aber rausgestellt dass dieser während der Baumaßnahme stört. Laut Bauleiter muss er versetzt werden 3 m nach links. Also sprach ich mit dem Bürgermeister der zuständigen Gemeinde und hab ihm die Situation geschildert. Weder er noch der Strom Anbieter möchten für die Kosten der Versetzung aufkommen. Es sind weder irgendwelche Verträge noch eine Grunddienstbarkeit in meinem Grundbuch dafür eingetragen. Der Bürgermeister wehrt sich vehement die Kosten dafür zu tragen. Jetzt meine Frage: Es kann doch nicht sein das ich die Kosten für die Versetzung tragen muss weil der Gemeinde ihr Laternenmast mich bei der Baumaßnahme stört oder doch?

Wie gesagt es gibt keine Verträge über diesen Laternenmast und auch keine Grunddienstbarkeit ist in meinem Grundbuch eingetragen!
Hat jemand Erfahrung damit? Für eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar. Danke

Verbaut?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124033 Beiträge, 40312x hilfreich)

Warum sollte der Steuerzahler oder eine unbeteiligte Firma dafür aufkommen das die Baumaßnahme unkomplizierter verläuft?

Deine Baumaßnahme, Dein Problem, somit auch Deine Kosten





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11092 Beiträge, 4278x hilfreich)

Zitat (von go479753-4):
Wie gesagt es gibt keine Verträge über diesen Laternenmast und auch keine Grunddienstbarkeit ist in meinem Grundbuch eingetragen!


Steht der denn überhaupt auf Deinem Grundstück?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go479753-4
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja aufjedenfall!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go479753-4
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Warum sollte der Steuerzahler oder eine unbeteiligte Firma dafür aufkommen das die Baumaßnahme unkomplizierter verläuft?

Ganz einfach...wenn ich beim Nachbar abstellt hab ich auch dafür Sorge zu tragen das ich’s wieder wegnehme wenns stört! Klingt doch einleuchtend oder nicht?Oder seit wann sind wir in D für anderen Leuten Mist zuständig?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11092 Beiträge, 4278x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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