Hallo:)
Also ich habe mir ein Grundstück gekauft wo am Grundstücksanfang einen Laternenmast steht. Jetzt hat sich aber rausgestellt dass dieser während der Baumaßnahme stört. Laut Bauleiter muss er versetzt werden 3 m nach links. Also sprach ich mit dem Bürgermeister der zuständigen Gemeinde und hab ihm die Situation geschildert. Weder er noch der Strom Anbieter möchten für die Kosten der Versetzung aufkommen. Es sind weder irgendwelche Verträge noch eine Grunddienstbarkeit in meinem Grundbuch dafür eingetragen. Der Bürgermeister wehrt sich vehement die Kosten dafür zu tragen. Jetzt meine Frage: Es kann doch nicht sein das ich die Kosten für die Versetzung tragen muss weil der Gemeinde ihr Laternenmast mich bei der Baumaßnahme stört oder doch?
Wie gesagt es gibt keine Verträge über diesen Laternenmast und auch keine Grunddienstbarkeit ist in meinem Grundbuch eingetragen!
Hat jemand Erfahrung damit? Für eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar. Danke
Laternenmast versetzen
4. Dezember 2017
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Frage vom 4. Dezember 2017 | 14:38
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Laternenmast versetzen
Verbaut?
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#1
Antwort vom 4. Dezember 2017 | 14:53
Von
Status: Unbeschreiblich (124033 Beiträge, 40312x hilfreich)
Warum sollte der Steuerzahler oder eine unbeteiligte Firma dafür aufkommen das die Baumaßnahme unkomplizierter verläuft?
Deine Baumaßnahme, Dein Problem, somit auch Deine Kosten
#2
Antwort vom 4. Dezember 2017 | 15:40
Von
Status: Gelehrter (11092 Beiträge, 4278x hilfreich)
ZitatWie gesagt es gibt keine Verträge über diesen Laternenmast und auch keine Grunddienstbarkeit ist in meinem Grundbuch eingetragen! :
Steht der denn überhaupt auf Deinem Grundstück?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. Dezember 2017 | 16:06
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja aufjedenfall!
#4
Antwort vom 4. Dezember 2017 | 16:09
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWarum sollte der Steuerzahler oder eine unbeteiligte Firma dafür aufkommen das die Baumaßnahme unkomplizierter verläuft? :
Ganz einfach...wenn ich beim Nachbar abstellt hab ich auch dafür Sorge zu tragen das ich’s wieder wegnehme wenns stört! Klingt doch einleuchtend oder nicht?Oder seit wann sind wir in D für anderen Leuten Mist zuständig?
#5
Antwort vom 4. Dezember 2017 | 16:16
Von
Status: Gelehrter (11092 Beiträge, 4278x hilfreich)
ZitatJa aufjedenfall! :
Dann gibt es Möglichkeiten.
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-- Editiert von spatenklopper am 04.12.2017 16:16
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