Leerstehendes Haus kaufen / "übernehmen" - Immobilienrecht

14. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.06.2021 12:01:41
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Leerstehendes Haus kaufen / "übernehmen" - Immobilienrecht

Guten Mittag,

bei uns in der Nachbarschaft steht seit mehreren Jahren ein Haus leer.

Die Außenwände sind mit Graffiti vollgesprüht und vor der Haustür sind Holzbretter.

Da die Lage gut ist und der Zustand von außen bis auf die Graffiti auch gut erscheint, sehe ich das Haus eigentlich als eine Investitionsmöglichkeit und stelle mir folgende Fragen:



1. Wie bekomme ich heraus ob das Haus einen rechtmäßigen Eigentümer hat?

-Nachbarn habe ich bereits gefragt, kennen den Inhaber leider nicht.

-Grundbuchamt?



2. Falls das Haus keinen Eigentümer hat, dem ich ein Kaufangebot unterbreiten kann oder der Eigentümer nicht auffindbar ist, wie ist es dann möglich das Haus zu „übernehmen" sich „zuschreiben zu lassen"?
Gibt es eine solche Möglichkeit das Haus zu „übernehmen", wie wäre der Ablauf der rechtlichen Maßnahmen und mit welchen Problemen ist zu rechnen?



Mit freundlichen Grüßen

Verbaut?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Eine Anfrage ans Grundbuchamt sollte der erste Schritt sein.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von immobilien04):
-Grundbuchamt?

Wäre der erste Schritt, dann Einwohnermeldeamt.



Zitat (von immobilien04):
Gibt es eine solche Möglichkeit das Haus zu „übernehmen"

Ja, gibt es.
Allerdings erst, wenn der Staat verzichtet hat, denn der hat ein Vorrecht.







Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Den Gang zum Grundbuchamt kann man sich sparen. Kaufinteresse ist kein berechtigtes Interesse im Sinne von § 12 GBO . Das Grundbuchamt wird keine Auskunft geben. Als Eigentümer eines Nachbargrundstücks sieht es da schon besser aus, aber das muss dann auch wirklich benachbart sein (z.b: ungesicherte Bäume können auf mein Grundstück fallen) und nicht irgendwo in der Nachbarschaft.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kallbacher
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 17x hilfreich)

Mein erster Weg wäre ins zuständige, städtische oder kommunale Bauamt.
Dort findet sich die Nummer/Bezeichnung des Flurstücks, auf dem "das Haus" steht.
Möglicherweise gibt es hier einen Eigentümerhinweis.
Das Bauamt kann durchaus helfen, wenn seitens des Grundbuchamtes keine Informationen kommen.
Ein Auszug aus dem Liegenschaftsverzeichnis beim Grundbuchamt kann man gegen eine Gebühr von ein paar Euro anfordern.
Wenn der Eigentümer bekannt ist, können Sie diesen kontaktieren.
Sollte das Grundstück (und wir reden immer vom Grundstück, nicht vom Haus) "herrenlos" sein, was eigentlich unmöglich ist, gehört es dem Staat, bzw. der Öffentlichkeit.
Dann kann die Gemeinde/Stadt das Grundstück zum Verkauf anbieten.
Macht auch Sinn, da ja Grundsteuer erhoben wird.

Ich vermute aber einen "ausgewanderten" Eigentümer ohne, oder mit zerstrittenen nachkommen, der irgendwo an der Ostsee lebt und jährlich die Grundsteuer abgezogen bekommt.
Wird das Haus denn geheizt ?
Sieht man Rauch/Dunst aufsteigen ?
Sollte ja jetzt zu sehen sein...

-- Editiert von Kallbacher am 27.02.2018 08:09

-- Editiert von Kallbacher am 27.02.2018 08:09

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