Hallo
Ich habe folgendes Problem.
Die Wasserzuleitung meines Nachbarn läuft über mein Grundstück.
Und zwar komplett durch mein Haus. Vor meinem Haus sind in einer Grube 2 Wasseruhren. ( Für mich und den Nachbarn. ) Die Leitung des Nachbarn läuft unter Putz quer durch mein Haus. Nicht durch den Keller, sondern durch Wohnräume ( Büro, Flur, Esszimmer). Nun ist meine Esszimmerwand nass. Es ist nicht auszumachen, ob das Wasser vom Nachbar kommt, ( sehr wahrscheinlich, da die Wand bis zur Grenze Nachbarhaus nass ist )oder ob seine Leitung in unserem Haus defekt ist. Dafür müßten die Wände aufgehauen um den Fehler zu finden.Nun meint mein Nachbar, da ja bei mir die Wand feucht sei, meine Versicherung den Schaden bezahlen soll und das marode Rohr ( 45 Jahre alt ) geflickt werden soll. Wir wollen aber, das das Rohr komplett totgelegt wird und der Nachbar eine seperate Leitung ( möglich 2000 Euro Kosten laut Stadtwerke ) bekommt.
Können wir darauf bestehen, die Leitung entfernen bzw. totlegen zu lassen. Unser Nachbar will die Kosten für die neue Zuleitung übernehmen. Allerdings nicht die Kosten der neuen Installation in seinem Haus.Es ist kein Leitungsrecht im Grundbuch eingetragen. Müssen wir ein marodes Rohr in unserem Haus dulden ?? Wie gesagt keine Kellerräume, sondern moderne Wohnräume ??
Können wir ihn rechtlich zwingen ??
Denn selbst nach Reperatur ( ob bei ihm oder uns ) ist dies eine Zeitbombe.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
D.W.
Leitungsrecht, Gewohnheitsrecht
2. Oktober 2004
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Frage vom 2. Oktober 2004 | 10:09
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Leitungsrecht, Gewohnheitsrecht
#1
Antwort vom 5. Oktober 2004 | 20:52
Von
Status: Beginner (101 Beiträge, 13x hilfreich)
Hi,
wenn das Leitungsrecht des Nachbarn nicht als Belastung in Euerem Grundbuch eingetragen ist und für den Nachbarn eine andere Möglichkeit gegeben ist an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen zu werden, müßt Ihr die Wasserleitung des Nachbarn auch nicht in Euerem Haus dulden.
Oder habt Ihr mit dem Nachbarn eine Vereinabrung geschlossen, dass die Wasserleitung durch Euer Haus führen darf?
Gruß
Exek.
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