Leitungsrecht Grundstück

13. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Barschti
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Leitungsrecht Grundstück

Hallo,

ich würde mich über eine Meinung sehr freuen :)

Folgendes Szenario. Ich habe vor ein paar Jahren ein Grundstück gekauft und möchte nun ein Haus darauf bauen. Über das Grundstück verläuft schon immer (solange alle Nachbarn sich erinnern können) ein Graben, welcher das Überlaufwasser der Biologischen Kläranlage und das Regenwasser des Nachbars von seinem Grundstück, über mein Grundstück, zum Grundstück des nächsten Nachbarn bringt. Dieser Graben ist allerdings kein öffentliches Gewässer, sondern einfach da. Im Zuge des Neubaus wollen wir ihn verrohren lassen. Nun haben die Nachbarn Angst, dass sie den irgendwann nicht mehr benutzen dürfen und wollen sich das Recht ins Grundbuch eintragen lassen. Im Auszug folgendes:

Zitat:
Der jeweilige Eigentümer des Grundstücks "Nachbar" ist auf unbeschränkte Dauer berechtigt, den auf dem Grundstück "Meines" befindlichen Graben zur Ein- und Ableitung des auf dem herrschenden Grundstück anfallenden Oberflächenwassers und des auf dem herrschenden Grundstück anfallenden Überlaufwassers aus der vollbiologischen Kläranlage zu benutzen und instand zu halten und zu diesem Zweck das dienende Grundstück zu begehen und mit Arbeitsgeräten zu befahren, wobei sich der Ausübungsbereich des Rechts aus dem anliegenden, allseits durchgesehenen und genehmigten und einen Bestandteil der Urkunde bildenden Lageplan ergibt; es handelt sich dabei um den dort grün eingezeichneten Leitungsverlauf. Der jeweilige Eigentümer des dienenden Grundstücks ist zur Mitbenutzung berechtigt.
Sämtliche mit dem Leitungsrecht und seiner Ausübung zusammenhängenden Kosten tragen der der jeweilige Eigentümer des herrschenden Grundstücks und der jeweilige Eigentümer des dienenden Grundstücks je zur Hälfte.
Der jeweilige Eigentümer des dienenden Grundstücks hat alles zu unterlassen, was die Ausübung dieses Leitungsrechts stören könnte.
Die Vertragsteile bewilligen und beantragen die Eintragung des Rechts als Belastung der Urkunde beschriebenen Grundbesitzes an nächstoffener Rangstelle, der andere Vertragsteil beantragt ferner die Eintragung eines Herrschvermerks beim herrschenden Grundstück.


Ein Recht sich das eintragen zu lassen sehe ich bei ihnen nicht ... allerdings will man es sich ja mit den Nachbarn nicht verscherzen und ich kann sie ja auch verstehen. Wir haben ja auch nicht vor den Graben/Rohr jemals abzuschaffen. Außerdem leben sie auf einem Berg und das Wasser wird sich so oder so den Weg über unser Grundstück suchen ...

Allerdings ist es natürlich auch eine Wertminderung unseres Grundstückes, wenn es ein zusätzliches Leitungsrecht gibt. Gibt es Richtlinien wie hoch diese Wertminderung ist, sodass wir das als Preis fordern könnten? Gibt es sonst noch mögliche Folgen die dagegen sprechen würden, ihnen dieses Recht einzutragen? Oder Änderungen des Eintragungstextes, welche diese negativen Folgen für uns minimieren würden?

Ich bin über jegliches Feedback sehr dankbar :)

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