Hallo liebe Forumsmitglieder,
vorab schon mal vielen Dank für eine Antwort.
A hat ein Grundstück gekauft und nun festgestellt das die Leitungen Abwasser etc. zum Teil über das Nachbargrundstück von B verlaufen. Darf A diese Leitungen benutzen? Wie kann A erfahren ob bei B eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch, in Bezug auf die Leitungen eingetragen ist, ohne B persöhnlich fragen zu müssen. Wenn eine Grunddienstbarkeit bei B eingetragen ist geht dann diese Grunddienstbarkeit automatisch auf den neuen Eigentümer über?
Vielleicht hat ja jemand eine Idee dazu. Viele Grüße und noch einen schönen abend
Leitungsrecht
7. November 2007
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Frage vom 7. November 2007 | 21:09
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 52x hilfreich)
Leitungsrecht
#1
Antwort vom 7. November 2007 | 22:10
Von
Status: Praktikant (533 Beiträge, 148x hilfreich)
Bei der Stadt nachfragen. Um Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis bitten. In der Regel ohne Probleme. Steht meist nicht im Grundbuch.
Ein Grundbuchauszug ist für einen Notar auch ohne Probleme, und ohne das der Eigentümer etwas erfährt zu bekommen.
#2
Antwort vom 8. November 2007 | 15:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo stanislov,
auch Grundbuchämter geben Auskunft über eingetragene Rechte. Man kann auch Grundbücher einsehen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Ob das Recht an den neuen Eigentümer übergeht, steht im Notarvertrag, und der hängt an der Grundbuchakte.
In welchem Bundesland befinden sich Grundstück A und B ?
Gruß
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