Leitungsrecht

7. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
stanislov
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 52x hilfreich)
Leitungsrecht

Hallo liebe Forumsmitglieder,
vorab schon mal vielen Dank für eine Antwort.

A hat ein Grundstück gekauft und nun festgestellt das die Leitungen Abwasser etc. zum Teil über das Nachbargrundstück von B verlaufen. Darf A diese Leitungen benutzen? Wie kann A erfahren ob bei B eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch, in Bezug auf die Leitungen eingetragen ist, ohne B persöhnlich fragen zu müssen. Wenn eine Grunddienstbarkeit bei B eingetragen ist geht dann diese Grunddienstbarkeit automatisch auf den neuen Eigentümer über?
Vielleicht hat ja jemand eine Idee dazu. Viele Grüße und noch einen schönen abend




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 148x hilfreich)

Bei der Stadt nachfragen. Um Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis bitten. In der Regel ohne Probleme. Steht meist nicht im Grundbuch.
Ein Grundbuchauszug ist für einen Notar auch ohne Probleme, und ohne das der Eigentümer etwas erfährt zu bekommen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
yogi0203
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo stanislov,
auch Grundbuchämter geben Auskunft über eingetragene Rechte. Man kann auch Grundbücher einsehen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Ob das Recht an den neuen Eigentümer übergeht, steht im Notarvertrag, und der hängt an der Grundbuchakte.
In welchem Bundesland befinden sich Grundstück A und B ?
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

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