Guten Tag,
wir haben vor kurzem ein Grundstück (Erschließung ca 1960-1970) erworben und darauf mit dem Bau eines EFH mit Garage begonnen.
Leider steht ein Lichtmast genau vor der geplanten Zufahrt zur Garage. Wir haben bei der Gemeinde eine Versetzung beantragt, jedoch werden hier für ca. 3 m Kosten in Höhe von rund 6000€ veranschlagt. Interessant fanden wir, dass der Lichtmast „beschädigt" ist und in diesem Zuge ausgetauscht werden soll, wofür wir ebenfalls die Kosten tragen sollen.
1.) Können die Kosten für einen neuen Lichtmasten auf uns übertragen werden, wenn wir „nur" eine Versetzung möchten?
2.) Wenn der Lichtmast ohnehin beschädigt ist und ausgetauscht werden muss, dürfte die Gemeinde/der Netzbetreiber den Lichtmast wieder an die selbe Stelle vor die Einfahrt setzen oder würde hier eine Beeinträchtigung entstehen, weshalb der Lichtmast ohnehin versetzt werden muss?
Vielen Dank für Ihre Zeit!
Mit freundlichen Grüßen
JK
Lichtmast vor Einfahrt
Verbaut?
Verbaut?
Das sehe ich nicht.ZitatKönnen die Kosten für einen neuen Lichtmasten auf uns übertragen werden, wenn wir „nur" eine Versetzung möchten? :
Der darf exakt an die selbe Stelle gesetzt werden.ZitatWenn der Lichtmast ohnehin beschädigt ist und ausgetauscht werden muss, dürfte die Gemeinde/der Netzbetreiber den Lichtmast wieder an die selbe Stelle vor die Einfahrt setzen oder würde hier eine Beeinträchtigung entstehen, weshalb der Lichtmast ohnehin versetzt werden muss? :
Zitat1.) Können die Kosten für einen neuen Lichtmasten auf uns übertragen werden, wenn wir „nur" eine Versetzung möchten? :
Selbstverständlich, ihr setzt ja die Ursache dafür das er nicht mehr verwendet werden kann.
Zitat2.) Wenn der Lichtmast ohnehin beschädigt ist und ausgetauscht werden muss, dürfte die Gemeinde/der Netzbetreiber den Lichtmast wieder an die selbe Stelle vor die Einfahrt setzen :
Es gibt keine Einfahrt.
Und wenn man eine Einfahrt dort baut wo ein Lichtmast setzt, ist das "selber schuld" und nichts wüfür andere Steuerzahler aufkommen müssten.
Zitatwürde hier eine Beeinträchtigung entstehen, weshalb der Lichtmast ohnehin versetzt werden muss? :
Nö.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Selbstverständlich, ihr setzt ja die Ursache dafür das er nicht mehr verwendet werden kann.
Warum? Wenn der Lichtmast schon heute, ohne Einwirkung von JK und vor dem Umsetzen, beschädigt ist?
Das man die Versetzung bezahlen muss, ist klar. Ich finde hier sollte man nochmal mit der Stadt verhandeln.
ZitatWarum? :
Weil bei einer Versetzung der Bestandschutz der elektrischen Anlage entfällt.
Oder durch die Versetzung die Statik durch die Beschädigung nicht mehr stimmt.
Aber dafür müßte man wissen, welcher Art die Beschädigung ist, oder nicht?
Ich mein, wenn da einfach eine Beule und ein Lackschaden dran ist, der keine Auswirkungen auf dei Statik des Lichtmastes hat, dann kann ich keinen Zusammenhang zwischen dem Versetzten des Lichtmastes und einem Austausch des selben erkennen.
Wenn so ein Lichtmast aber generell so veranktert ist, das ein Umsetzen immer mit einer Zerstörung des alten Lichtmastes endet, dann besteht natürlich ein kausaler Zusammenhang und ich müßte den neuen Lichtmast natürlich bezahlen.
Die Frage ist also: ist der Austausch des Lichtmastes beim Umsetzen erforderlich oder nutzt die Stadt hier einfach nur die Chance, eine Instandhaltungs-/Reparaturmaßnahme mit dem Umsetzen zu verbinden. Ist ja sicherlich praktisch, wenn man den alten Lichtmast ausgebuddelt hat, ihn durch einen neuen zu ersetzen.
Mal aus neugier: wie teuer ist so ein Lichtmast denn? Wenn nur das Stahlrohr beschädigt ist und ausgetauscht wird, das dürfte ja nicht so teuer sein.
ZitatAber dafür müßte man wissen, welcher Art die Beschädigung ist, oder nicht? :
Stuimmt.
Ich bin aber davon ausgegangen, das die Geminde das schon geprüft hat.
Also: Die Beschädigung ist eine kleine Delle am unteren Bereich des Lichtmasten (Genau auf dem Wartungs-Törchen) - ich vermute aber dass die Lampe einfach sehr alt ist und sowieso getauscht werden müsste.
Leider ist für uns der Preis für den Lichtmasten nicht ersichtlich, da es nur als Pauschale „Alten Mast abbauen, Anschlüsse versetzen und neuen Mast aufbauen" angeboten wurde. Hier müssten wir nochmals nachfragen.
Ich danke euch schon einmal für eure Einschätzung. Also müssen wir wohl in den sauren Apfel beißen und zumindest die Versetzungskosten bezahlen.
Vor rund 6-7 Jahren hat die Umrüstung auf LED rund 4000€ inkl. Montage gekostet (Mast & Lampenkopf), dass war aber nur Austausch, keine Versetzung.
Der Preis erscheint zwar hoch, aber ich denke der ist im Rahmen.
Zudem gibt es, gerade in Bezug auf elektrische Anlagen, ja durchaus noch andere Dinge zu beachten, als rein die Statik eines Metallrohres.
Diverse Energiesparverordnungen, diverse Anforderungen an elektrische Anlagen, diverse sonstige Lokale Gesetze und Verordnungen, ...
6k€ für alles klingt jetzt für mich nicht sonderlich hoch. Immerhin sind das auch ein paar Minuten Arbeit die da notwendig werden.
Wenn man sich im Internet mal nach Lichtmasten umschaut, sind die Materialkosten vermutlich bei unter 1000 Euro anzusetzen. Was viel Arbeit macht und damit auch viel Geld kostet sind die Erdarbeiten (Alten Mast ausbuddeln und entsorgen, elektrischen Anschluss um 3 Meter verlegen, neues Loch buddeln, Mast verankern, ggfs. Pflaster und Asphalt-Arbeiten) eher das Problem.
Daher erscheint mit 6000 Euro dann (leider) auch nicht zu hoch. Wenn man das mit Kanal / Versorgungsleitungsanschlüssen bei neuen Häusern vergleicht, liegen die oft noch darüber.
Trotzdem fände ich es richtig, wenn die Stadt hier zumindest einen Teil der Modernierungskosten übernommt. Auch wenn der Umzug der Laterne nun durch einen Bürger beantragt wurde, so spart die Stadt doch hier eine Menge Geld und bekommt einen modernen nagelneuen Lichtmast. Dann könnten sie doch wenigstens das Metall und das Leuchtmittel übernehmen. Aber durchsetzen kann man das vemutlich nicht, man muss eher froh sein das die Stadt den Mast überhaupt versetzt.
Das ist das Problem, bei reiner Kulanz hat man keinen brauchbaren Ansatzpunkt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
12 Antworten
-
2 Antworten
-
45 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
21 Antworten