Löschung Entgeldliches Wohnrecht durch Eigent.....

7. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Meathor
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)
Löschung Entgeldliches Wohnrecht durch Eigent.....

Unsere Oma hat ein Entgeldliches Wohnrecht auf eine Einliegerwohnung, Entgeldlich deshalb, weil dies so im Notariell beglaubigten vertrage niedergeschrieben wurde.!

Nun ist die Sachlage so:

Die Berechtigte ist bisher Ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen das Entgeld und die Nebenkosten zu bezahlen.!

Die Berechtigte ist inzwischen 10 Monate im Rückstand und ist nun vor 3 Wochen, nach Veranlassung Ihrer Tochter, in ein Altenwohnheim gezogen.

Gemeldet ist die Berechtigte nun beim Einwohnermeldeamt am Standort des Altenwohnheims.

Die Post der Berechtigten wird auch schon an das Altenwohnheim geschickt.

Strom und Telefon wurden von der Tochter Abgemeldet.

Die Berechtigte hat auch schon seit 20 Jahren keine Renovierung der Wohnung durchgeführt.

Die Tochter der Berechtigten hatte schon zu Anfang damit begonnen die für die Tochter Wichtigsten Gegenstände zu entfernen.

Bitte alle fragen Beantworten!!!

1. Kann der Eigentümer nun Irgendwie die Löschung des Wohnrechts erwirken?

2. Welche Schritte müsste er in die wege leiten um dieses durchzuführen?

3. Nach der Löschung: Wie verhält es sich mit dem Restlichen Inventar der Wohnung? Kann ich dieses dann einlagern und somit die wohnung wieder frei machen?

Nochmals die Bitte um die Beantwortung aller Fragen!
Da ich dadurch besser einschätzen kann, ob es Sinn macht diesen weg zu beschreiten und meinen Anwalt dies bezüglich aufzusuchen.

Danke

mfg

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-- Editiert am 07.11.2009 14:32

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Ein Wohnrecht erlischt nicht automatisch damit, dass der Berechtigte zwischenzeitlich woanders lebt. Er darf ja jederzeit wieder zurückkehren.
Ob das nichtzahlen von Geldern eine Löschung des Wohnrechts erlaubt, ist schlecht abzuschätzen.
Das die Tochter Sachen aus der Wohnung ihrer Mutter entfernt hat, ist eine Sache zwischen Tochter und Mutter.
Eine Renovierung - oder hier eher die Unterlassung - ist nicht unbedingt ein Kündigungs/löschungsgrund.
Ich würde versuchen, die Sache gütlich zu lösen. Also Angebot an die Wohnrechtberechtigte, Löschung des Wohnrechtes gegen Aufrechnung der Rückstände - geht nur über Notar (aber abklopfen kannst du es schon mal).
Die Frage ist doch a) wie alt ist die Oma (also alles hat nur eine gewisse Lebenszeit) b) ist sie noch selber verfügungsberechtigt c) kann sie das Altenheim aus eigener Tasche zahlen.
All das hier im Forum zu klären, wird nicht funktionieren, aber eine Beratung bei einem Anwalt kann empfehlenswert sein. Der kann auch dann entsprechende Dokumente einsehen/Vorschläge machen.

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"sika0304"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47637 Beiträge, 16838x hilfreich)

zu 1+2.: Ohne freiwillige Zustimmung der Berechtigten muss diese auf Zustimmung zur Löschung verklagt werden. Das sollte im konkreten Fall aufgrund der Vertragsverletzung durch die berechtigte jedoch möglich sein.

zu 3.: Ja, wenn die Oma vorher mit Fristsetzung zur Räumung aufgefordert wurde. Voraussetzung für die Räumungsaufforderung dürfte aber wohl eine Löschung des Wohnrechtes sein.

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