Makler, Reservierungsgebühren und Mängel

27. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
September1
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 92x hilfreich)
Makler, Reservierungsgebühren und Mängel

Hallo,
A reserviert beim Makler ein Haus für z.B. 100.000 Euro, zahlt Gebühren. In der Zwischenzeit beauftragt A einen Sachverständigen zur Beurteilung des Hauses. Der stellt fest, daß das Haus nur z.B. 80.000 Wert ist, wegen Mängel.

Wie sieht das nun aus, wenn A den vorgegebenen Preis von 100.000 Euro nicht mehr zahlen will. Behält der Makler nun trotzdem die Reservierunggebühren?



-- Editiert von September1 am 27.10.2008 15:37




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)

Ja.

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#2
 Von 
September1
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 92x hilfreich)

Dann wird A nicht über Makler kaufen. Bringt nur Nachteile.

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#3
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
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#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)

Makler lassen sich eben gut bezahlen. Man kann auch verstehen, dass ein Makler eine Reservierungsgebühr verlangt, weil es eben viele Interessenten gibt, die viel labern, dann doch abspringen. Und in der Zwischenzeit haben sich andere Interessenten anderweitig orientiert, weil der Makler ihnen mitgeteilt hat, das Objekt wäre bereits "so gut wie verkauft".

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#5
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1610x hilfreich)

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#6
 Von 
September1
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 92x hilfreich)

A geht es nicht um die Reservierungsgebühren, die A verstehen kann. Aber wenn es Mängel im Haus gibt, die Makler bzw. Verkäufer nicht angegeben haben, und A sich auf die Beurteilung des Hauses verlassen hat, jedoch ein Sachverständiger Mängel am Haus feststellt, so das der Preis nicht mehr in Ordnung ist, wieso bekommt er die Reservierungsgebühren nicht zurück? Er soll das Haus kaufen, obwohl z.B. Schimmel im Haus ist, das hat A nicht gewußt.
Merkwürdige Rechtsprechung.


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#7
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)

Wusste der Makler, dass Mängel da sind? Wenn nicht, dann darf man ihm keinen Vorwurf machen. Wenn doch, dann müsste dies nachgewiesen werden, und das wird schwer. Der Makler bekommt seine Infos vom Verkäufer, und er haftet nicht für Falschangaben.

Der Preis ist in Deinen Augen nicht mehr in Ordnung, aber das heißt nicht, dass der Verkäufer mit dem Preis runter gehen wird. Dazu kann man keinen zwingen.

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#8
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1610x hilfreich)

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#9
 Von 
September1
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 92x hilfreich)

A macht dem Makler den Vorwurf, das er Reservierungsgebühren behält, obwohl das Haus nicht mehr den Wert hat. Ob er das nun wußte oder nicht.

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#10
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 245x hilfreich)

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#11
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1610x hilfreich)

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