Hallo,
A reserviert beim Makler ein Haus für z.B. 100.000 Euro, zahlt Gebühren. In der Zwischenzeit beauftragt A einen Sachverständigen zur Beurteilung des Hauses. Der stellt fest, daß das Haus nur z.B. 80.000 Wert ist, wegen Mängel.
Wie sieht das nun aus, wenn A den vorgegebenen Preis von 100.000 Euro nicht mehr zahlen will. Behält der Makler nun trotzdem die Reservierunggebühren?
-- Editiert von September1 am 27.10.2008 15:37
Makler, Reservierungsgebühren und Mängel
Ja.
Dann wird A nicht über Makler kaufen. Bringt nur Nachteile.
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--- editiert vom Admin
Makler lassen sich eben gut bezahlen. Man kann auch verstehen, dass ein Makler eine Reservierungsgebühr verlangt, weil es eben viele Interessenten gibt, die viel labern, dann doch abspringen. Und in der Zwischenzeit haben sich andere Interessenten anderweitig orientiert, weil der Makler ihnen mitgeteilt hat, das Objekt wäre bereits "so gut wie verkauft".
--- editiert vom Admin
A geht es nicht um die Reservierungsgebühren, die A verstehen kann. Aber wenn es Mängel im Haus gibt, die Makler bzw. Verkäufer nicht angegeben haben, und A sich auf die Beurteilung des Hauses verlassen hat, jedoch ein Sachverständiger Mängel am Haus feststellt, so das der Preis nicht mehr in Ordnung ist, wieso bekommt er die Reservierungsgebühren nicht zurück? Er soll das Haus kaufen, obwohl z.B. Schimmel im Haus ist, das hat A nicht gewußt.
Merkwürdige Rechtsprechung.
Wusste der Makler, dass Mängel da sind? Wenn nicht, dann darf man ihm keinen Vorwurf machen. Wenn doch, dann müsste dies nachgewiesen werden, und das wird schwer. Der Makler bekommt seine Infos vom Verkäufer, und er haftet nicht für Falschangaben.
Der Preis ist in Deinen Augen nicht mehr in Ordnung, aber das heißt nicht, dass der Verkäufer mit dem Preis runter gehen wird. Dazu kann man keinen zwingen.
--- editiert vom Admin
A macht dem Makler den Vorwurf, das er Reservierungsgebühren behält, obwohl das Haus nicht mehr den Wert hat. Ob er das nun wußte oder nicht.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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