Ich habe Anfang des Jahres (Februar) ueber einen Makler eine Immobilie besichtigt. Nach 2 Vor-Ort Terminen und einem Gespraech mit Makler und Verkaeufer haben wir uns gegen die Immobilie entschieden. Uns waren auch die Maklerkosten von 4% + MwSt. zu hoch. Jetzt habe ich erfahren dass der Maklervertrag mit dem Eigentuemer, im Juni ausgelaufen ist. Der Eigentuemer hat einen neuen Makler kann aber auch Privat verkaufen.
Wenn ich die Eigentumswohnung erwerbe kann der erste Makler Provision von mir verlangen. Ich bin zwar ueber Ihn auf die Wohnung gekommen aber durch Ihn ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.
-- Editiert von OnlineXL am 07.09.2006 23:46:10
Makler-Provision
--- editiert vom Admin
Wenn man nicht aufpaßt (unverzügliche Vorkenntnisanzeige beim zweiten Makler), kann unter Umständen sogar zweimal Maklerprovision fällig sein. Der erste Makler hat auf jeden Fall Anspruch auf Provision, schließlich hat der Kaufinteressent erstmals durch ihn alles Wesentliche von dem Objekt erfahren. Es ist nicht unbedingt erforderlich, daß der spätere Kaufvertragsabschluß tatsächlich über ihn läuft.
Im übrigen ist die Höhe der Maklerprovision immer verhandelbar, gerade wenn der Markt nicht gut läuft.
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2 x Maklerprovision? Das ist mir aber neu. Gibt es da ein Urteil oder sonst etwas?
Selbst wenn du privat kaufst, bekommt der 1. Makler seine Provision von dir.
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" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang
"
--- editiert vom Admin
@ Volker
Gibt es dazu etwas schriftliches?
ich weiß, dass z.B. bei den RDM Maklern die Provision (unter den Kollegen) geteilt wird.
Da der Verkäufer aber selbst die Immobilie verkaufen kann, neben seinem neuen Makler, dürfte hier auch nur eine Zahlung an den ersten Makler erfolgen. Ich denke, dass der 2. Makler keinen Alleinauftrag hat.
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--- editiert vom Admin
Danke Volker für deine Mühe.
Ehrlich gesagt, ich habe noch nie gehört, dass ein Käufer evt. 2 Provisionen zahlen muß, wie im og. Fall.
Ich kenne dass nur mit der Teilung zwischen den Maklern.
Werde mir das mal durchlesen.
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Also wie ich das sehe, bisher habt Ihr den 2. Makler nicht in Anspruch genommen, sondern verhandelt mit dem Eigentümer. Daraus folgt die Nachweiscourtage für den ersten Makler, mehr nicht. Es ist nicht Euer "Bier", welche Vereinbarung der Eigentümer mit dem 2. Makler hat, jedenfalls nicht solange, wie Ihr die Dienste des 2. Maklers nicht in Anspruch nehmt. Sollte dieser Euch das Objekt auch nachweisen, müsst Ihr unverzüglich die Vorkenntnis anzeigen. Auch wenn Ihr bei einem Termin den 2. Makler seht, schweigt wie ein Grab, jedes Wort kann eine Courtagepflicht auslösen, auch "nur" die Hilfestellung beim Kaufvertrag ( ev. im Auftrag des Verkäufers ), etc., Ihr wäret nicht die ersten Käufer, die eine Courtage mehrfach zahlen mussten.
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