Makler haftbar???

17. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
mal4ek
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)
Makler haftbar???

Hallo. Habe eine ETW erworben; Notartermin war schon und die Übergabe laut Kaufvertrag war der 30.06.

Da aber der Vorbesitzer keine Rücklagen an die Hausverwaltung gekauft hat, muss ich jetzt auf den Bescheid warten, wo das Geld hingeht; quasi an welche Schuldner...

Der Makler hatte eine komplette Vollmacht und hat den Verkäufer beim Notar vertreten...

Was kann ich jetzt machen? Soll ich einen Anwalt einschalten und welche Möglichkeiten habe ich, meine Wohnung zu bekommen...

Mir entgeht Mietertrag und überhaupt hab ich das ganze so nicht geplant...

Muss ich mich an den Makler oder an den Vorbesitzer wenden?

DANKE

MFG

mal4ek

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Schalte einen Anwalt gegen den Makler ein, bei dem Verkäufer ist wahrscheinlich nichts zu holen.

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#2
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1609x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

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#4
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1609x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2938x hilfreich)

Ich verstehe auch nicht das Problem. Was bedeutet z.B. die Aussage mit dem Rücklagenkauf und "Geld hin überweisen".
Normalerweise steht doch im Kaufvertrag, wie die Kaufsumme gezahlt wird.

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#6
 Von 
mal4ek
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)

Wohnung gekauft - Notartermin
Übergabetermin lt. Vertrag 30.06
Normalerweise bekomm ich ja dann zusätzlich Post, an wen ich das Geld überweisen soll.

Dieses Schreiben fehlt mir noch, damit kann ich auch nicht den Kaufpreis bezahlen.

Lt. Makler hat der Vorbesitzer keine Rücklagen gezahlt - deswegen verzögert sich der Brief vom Notar mit der Zahlungsaufforderung.

Gestern habe ich mit dem Notar telefoniert, er meinte das Schreiben geht morgen raus.

Jetzt habe ich aber knapp einen Monat Mietausfall - da ist die Frage, wer jetzt haftet?!

Der Makler oder der Vorbesitzer?!

Hoffentlich jetzt ein bisschen klarer...

Mfg

Mal4ek

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2938x hilfreich)

Die Wohnung, die du gekauft hast, ist vermietet und du hast nicht die Miete für Juli erhalten, richtig?
Der Vorbesitzer hat nicht die im Wohngeld enthaltene Rücklage an die Gemeinschaft gezahlt und dafür gibt es einen Pfändungsbeschluss, richtig?
Was steht denn im Kaufvertrag bezüglich der Bezahlung der Kaufsumme?
Der Notar wird sicherlich nicht haftbar sein, denn er ist ja nur der Urkundsbeamte und kein Verwaltungsgehilfe. Ich vermute, da kannst du dich nur an den Vorbesitzer halten.
Hat der Gerichtsvollzieher am Hals? Gibt es vollstreckbare Titel und die Kaufsumme wird an verschiedene Parteien gezahlt?
Auch hier die Frage, was steht im Kaufvertrag?
Oder ist gar nichts über die Zahlung der Kaufsumme vereinbart worden?

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#8
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4091 Beiträge, 630x hilfreich)

Wenn die Rücklagen nicht bezahlt sind muß dann nicht u.U. der neue Käufer zahlen?

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#9
 Von 
mal4ek
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)

Der Notar hat sich da eingeschaltet, und jetzt wird einfach von der Kaufsumme ein Teil für die nicht gezahlten Rücklagen verwendet.

D.h. er kriegt noch weniger, aber ich habe dann keine Rücklagennachzahlungen oder ähnliches als neuer Besitzer.

Mfg

DANKE

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