Makler hat gelogen. Provision fällig?

24. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
JBK
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Makler hat gelogen. Provision fällig?

Haben über Internet ein Haus gefunden, Makler hat Expose geschickt. 2x vor Ort Termin mit Verkäufer hat stattgefunden. Verhandlungen mit Makler über Preis, etc. waren schleppend. Haben durch Treffen mit Verkäufer erfahren, dass Makler uns ganz andere Dinge erzählt als Verkäufer (u.a. auch unser Kaufpreisangebot!!). Z.B. wollte er einen Teil bar direkt von uns, davon hat Verkäufer erst von uns erfahren. Ein Nebengebäude bestätigte er uns als " darf nicht verändert werden". Das Bauamt bestätigte uns das Gegenteil: zum Abriss freigegeben! Und, und und... Der Verkäufer entzog dem M. daraufhin den Verkaufsauftrag, was der M. uns sogar schriftlich mitteilte. Weder Verkäufer noch wir haben jemals was beim Makler unterschrieben. Haben Haus nun direkt von Verk. erworben. Makler verlangt nun Provision in voller Höhe. Darf er das? würden ihm eine Aufwandsentschädigung für 2x Anfahrt bieten. Durch seine Lügen wäre der Vertrag beinahe gescheitert. Wie verhalte ich mich richtig?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Im Grunde hat der Makler dir aber dieses Objekt "angeboten" und dich darüber informiert, daher hat er einen Anspruch, selbst wenn du und er nichts unterschrieben haben.
Ob er seinen Anspruch verwirkt hat - tja, das wird schwer nachzuweisen sein, ich würde ihm aber ein schriftliches Angebot machen und sehen wie er reagiert.

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#2
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1609x hilfreich)

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#3
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)

Da wird wohl Aussage gegen Aussage stehen.

Nicht nur unter Maklern auch unter den Kunden gibt es schwarze Schafe die immer versuchen an die Adresse des Verkäufers zu kommen um die Provision zu sparen.

Wie bist du den an die Adresse des Verkäufers gekommen ?

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#4
 Von 
JBK
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe die Adresse wie schon Eingangs geschrieben vom Makler. Das ist ja auch ok und ich bin ja bereit ihm einen Teil zu zahlen. Es ging mir lediglich darum, ob es legitim ist, dem Käufer nachweislich Lügen zu erzählen, damít der (ich) kauft. Er hat uns schriftlich was komplett anderes geschildert, als das, was die Mitarbeiter vom Bauamt ihm gegenüber geäußert haben und diese bezeugen das auch! Weiterhin hat der Eigentümer nie das Angebot mit der Summe vom Makler bekommen, was der uns als "Vorgabe des Eigentümers" geschickt hat... Das kann nicht ok sein!!? Reicht für den Anspruch auf das volle Honorar die Adressübergabe ?? Schriftlich abgegebene Lügenmärchen sind irrelevant (den Rest geben sie mir dann bar...)? Weiterhin wurde dem Makler vom Eigentümer nie ein Auftrag erteilt (weder schriftlich, mündlich, telefonisch), der Kontakt mit dem M. kam durch einen befreundeten Anwalt des Eigentümers zustande.

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#5
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1609x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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