Makler ohne Maklererlaubnis

21. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
andreas1000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Makler ohne Maklererlaubnis

Hallo, ich habe mal ein Problem. Ende letzten Jahres habe ich eine Eigentumswohnung gekauft. Diese wurde mir von einem Maklerbüro angeboten. Nach Kauf der Wohnung stellte sich heraus, dass Verkäuferin und der Makler geschäftlich eng verbunden sind und der Makler gar keine Maklererlaubis besitzt, sondern eigentlich als Unternehmensberater tätig ist. Mir gegenüber trat er jedoch stets als Makler auf und auch in der im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Maklerklausel ist nur die Rede von Maklerprovision. Darf der so ohne Maklererlaubnis eine Vermittlungsprovision verlangen? Problem ist ja, dass im Kaufvertrag eine Maklerklausel vereinbart wurde und der "Makler" sich jetzt darauf beruft. Vielleicht hat ja jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wer Immobilien, aber auch Finanzgeschäfte usw. gewerblich vermitteln will, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis der entsprechenden Behörde (Ordnungsamt, Bürgeramt), dort wird u.a. seine Zuverlässigkeit überprüft.
Wer diese Genehmigung nicht hat und gewerblich makelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass eine vereinbarte Provision auch ohne diese Erlaubnis geschuldet wird, zumal sie notariell vereinbart wurde.
Ein gelernter Jurist möge mich verbessern.
Grüße!

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
andreas1000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für deine Antwort, dass habe ich auch schon befürchtet.

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Fordere doch den Makler auf, dir eine Kopie seines Gewerbescheins zu geben, da du nicht Mittäter bei einer Ordnungswidrigkeit werden möchtest;) - ob es dann klappt, weiß ich nicht.

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#4
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

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#5
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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#6
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

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#7
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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#8
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@Volker
jede Privatperson darf gelegentlich makeln,auch ohne §34C oder Gewerbeschein.
Wenn ich 1 oder 2x im Jahr etwas vermittel, darf ich Prov. verlangen.
Ich hab das sogar irgendwo in meinen Unterlagen schriftlich vorliegen.

6x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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#10
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

§ 34c Makler, Bauträger, Baubetreuer
(1) 1Wer gewerbsmäßig..

Nicht wie oft, sondern wenn es gewerbsmäßig ist braucht man die Erlaubnis... Wie war das nicht gleich noch :regelmäßig, gewinn und nachhaltig.

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