Hi@all,
folgendes Problem: wir haben eine Eigentumswohnung besichtigt, die uns gefallen hat und der Preis von 79.000 € war ebenso interessant. Nach der Besichtigung waren wir beim Makler im Büro eingeladen, um Details zu besprechen. Da die Whg. vom jetzigen Eigentümer noch nicht abbezahlt war (noch Schulden bei der Bank von 100.000€)hieß es der Betrag von 80.000 € kommt bei der Bank besser an, da 7 schöner aussieht als 8. Obwohl wir eigentlich nicht damit einverstanden waren, haben wir eine Reservierung für 80.000 € unterzeichnet. Somit fällt beim Absprung eine Gebühr von 400 € an. Jetzt rief uns aber der Makler an und meinte, dass die Bank die Whg. nicht unter 85.000 € freigibt und ob wir bereit sind ihnen entgegen zu kommen. Vielleicht könnte man sich auf 82.000 € einigen. Da wir uns aber mittlerweile verarscht vorkommen, möchten wir diese Summe nicht bezahlen. Jetzt möchten wir wissen, wie wir die Whg. absagen können, ohne die Reservierungsgebühr leisten zu müssen.
Vorab Danke und Gruß
Makler-und Rerservierungsauftrag
Ihr habt euch auf 80.000,- EUR geeinigt, und darauf könnt ihr euch berufen. Wenn sich der Preis plötzlich ändert, dann könnt ihr von der Reservierung zurück treten und habt meiner Meinung nach keine Gebühr zu zahlen. Das wäre nur der Fall, wenn IHR plötzlich die 80.000,- EUR nicht mehr zahlen wolltet.
Ich müsst überhaupt nicht auf die 82.000,- EUR eingehen, wenn ihr das nicht möchtet. Soll der Makler doch die 2.000,- EUR drauf legen, denn mit seiner Courtage würde er dies verschmerzen können. So hättet ihr im übrigen auch mit den 79.000,- EUR handeln können..;)
Euch wurde die Wohnung zu einem Preis angeboten, hier € 79.000,.
Dieses Angebot habt ihr angenommen, bzw. eins für €80.000,-.
Wenn der Makler jetzt den Preis erhöht, ist dies ein neues Angebot, an das ihr nicht gebunden seit.
ZUdem muss die Reservierung notariell beurkundet sein und eine zeitliche Dauer erhalten.
Es ist auch zweifelhaft, ob die Bank so einfach einem Verkauf zustimmen würde, wenn nicht die Rückzahlung ihres Darlehens gesichert ist.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke erstmal für die Infos!
Die Whg. wurde nicht notariell beurkundet, uns wurde lediglich eine zeitliche Dauer eingeräumt (bis 25.9; danach Notartermin). Der Makler wollte sich gestern Abend melden, tat es aber nicht. Der Makler hat den Preis telefonisch erhöht (2 zeugen vorhanden), schriftlich stehen noch 80000 EUR als Angebot.
Jetzt wissen wir nicht wie wir weiter vorgehen sollen: Anrufen und nachfragen; reservierung schriftlich Stornieren oder auf den Anruf von Makler warten?
gruß
Sorry, soll heissen:
Die Reservierung wurde nicht notariell beurkundet...
lass am besten die Finger davon, wenn der Makler solche Spielchen treibt.
Scheint mir fast so, als ob er "billig" anbietet ohne für den Preis verkaufen zu dürfen.
Auf keinen Fall hinterher rufen, sondern ihn kommen lassen. Er will was von euch, nicht ihr von ihm...;)
Ja, das hatte ich mir auch überlegt ihn kommen zu lassen. Und was ist wenn der Notartermin verstreicht ohne das wir uns davor gesehen/gehört haben?
Habe vorhin gelesen, dass solche Reservierung ohne notarielle beurkundung nicht gültig sind. Stimmt das?
Quelle: http://www.schlawien-naab.de/se_data/_filebank/aktuelles/ReservVereinb_ge070607.pdf
Auzug:"Wird eine
Reservierung daher nur privatschriftlich vereinbart, ist sie formnichtig".
Gruß
Das ist eine Reservierung und kein Vorvertrag zum Kauf, und das heißt, die Wohnung ist lediglich für euch reserviert, kann also nicht anderweitig verkauft werden, bevor die Frist verstrichen ist.
Wenn der Notartermin nicht zu Stande kommt, dann passiert gar nichts.
--- editiert vom Admin
Ich persönlich würde da gar nichts vom Makler verlangen, sondern einfach abwarten... Reserviert wurde eine Wohnung für 80.000,- EUR. Wenn sich der Kaufpreis erhöht ist die Reservierung hinfällig, und ihr habt nichts zu zahlen. Wäre ja noch schöner, wenn der Makler sich was einstreicht für seine Fehlinformation!
Außerdem springt ihr ja nicht ab
Ihr seid weiterhin daran interessiert, die Wohnung für 80.000,- EUR zu kaufen. ENDE.
--- editiert vom Admin
Da er die Aussage schriftlich weitergibt, das glaube ich nicht. Bleibt wohl auf die Rechnung zu warten, nach dem Termin beim Notar.
Und wenn wir den Reservierungsauftrag aufgrund der Preiserhöhung schriftlich kündigen?
Soll heissen:
...nach dem Termin beim Notar verstreicht!!!
Die neue Preisvorstellung braucht ihr schriftlich. Erst dann könnt ihr von der Reservierung zurück treten, ohne diese Gebühr zahlen zu müssen.
--- editiert vom Admin
Wir haben heute morgen die neue Preisvorstellung schriftlich, per Fax angefordert. Bis jetzt keine Reaktion vom Makler.
Es ist eindeutig die Res.Gebühr ohne Abrechnung von Mehrkosten. Darin steht nur, falls wir abspringen, die Aufwandskosten über 424EUR zu tragen haben.
Grüße
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
OK, vielen dank.
gruß
Ihr habt jetzt zwar nicht angerufen, aber dafür ein Fax geschickt... Viiiieeeeel besser
Wollt ihr unbedingt mehr bezahlen?
Und jetzt?
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