Hallo.
Wir besitzen ein kleines Häuschen. Da wir es verkaufen wollen, haben wir im letzten Jahr einem Makler einen Alleinauftrag gegeben in der Hoffnung, er würde sich verstärkt darum kümmern. Da leider nix passiert ist außer vielen leeren Versprechungen, haben wir den Vertrag zum Ablauf der Frist wieder gekündigt. Dennoch wirbt der Makler auf seiner Website immer noch mit unserem Haus (inkl. Photo). Was kann ich dagegen tun? An einem langwierigen Gerichtsverfahren bin ich nicht unbedingt interessiert, sondern will eine schnelle Lösung. Kann ich ihn eventuell abmahnen mit einer Unterlassenserklärung? oder kann das nur ein Wettbewerber?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!
Eure Lisa
Makler wirbt mit meinem Haus
Warum willst Du denn etwas dagegen tun? Willst Du es nicht mehr verkaufen?
Wie wärs zunächst mal mit einem einfachen Anruf und der Aufforderung an den Makler, dass Bild deines Hauses von seiner Angebotsseite zu nehmen.
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--- editiert vom Admin
........nur melden sich die Interessenten dann beim Makler und der wird sicher nicht an den Verkäufer weitervermitteln, weil er ja keine Vorteile daraus ziehen kann.
--- editiert vom Admin
@Hehe
Da täuscht Du Dich.
Dem Makler steht die Vermittlungsgebühr zu, wenn seine Aktivität zu einem Kaufvertrag führt. Ein gültiger Maklervertrag mit dem Verkäufer ist dafür nicht notwendig.
Daher macht das Verhalten des Maklers aus seiner Sicht durchaus Sinn.
@Volker7
Gegen welche Vorschrift verstößt der Makler hier eigentlich? Ich kann der MaBV nicht entnehmen, dass das Verhalten des Maklers gesetzlich verboten wäre.
-- Editiert von hh am 02.04.2007 16:33:29
Hallo hh und volker7,
das ist ja ein Ding, dass der Makler auch ohne Vermittlungsauftrag mitverdienen kann. Dann wäre es doch erst recht wichtig, dass der Makler das Angebot von seiner Seite entfernt, falls der Anbieter das nicht möchte.
--- editiert vom Admin
@Volker7
MaBV schreibt einen -gültigen- schriftlichen Vermittlungsauftrag vor.
Wo steht das in der MaBV? Hilf mir doch bitte auf die Sprünge! Ich habe dazu nichts gefunden.
Ich habe dem Makler schon mehrfach gesagt, dass es das Häuschen rausnehmen soll. Ja, ja, sagt er und macht es einfach nicht. Frag mich bitte nicht warum...???
Daher suche ich ja nach einem anderen Mittel. Kann ich ihn eventuell abmahnen mit einer Unterlassenserklärung? oder kann das nur ein Wettbewerber?
Ich habe inzwischen ein ganz ungutes und unseriöses Bild von dem Makler. Ich will jetzt gar keine Details ausbreiten, weil es an den Fakten nix ändert: kurzum: ich will nicht mehr, dass er sich mit dem Haus beschäftigt.
Was auch SEHR stört: auf der Website stehen nur als Bsp total veraltete und falsche Angaben zu dem Haus und auch das wird nicht korrigiert. Ich habe Angst, dass so interessierte Käufer die falschen Daten sehen und gar nicht mehr kommen bzw er Interessenten "abfängt" oder der Makler Interessenten Mist über das Haus erzählt und sie auf andere Häuser versucht zu leiten. Ihr seht schon, das Vertrauen zu dem Mann ist leider weg, was ich sehr schade finde, aber so ist es nun mal. Das haben ja auch einige von Euch schon richtig vermutet weiter oben.
Sogar beim Ordnungsamt hab ich mal allgemein angerufen, was man machen kann und die haben mit den Schultern gezuckt oder muss/kann ich mich da offiziell beschweren, also was schreiben und auf Reaktion warten? Hab da leider keine Erfahrung mit. Denn korrekt ist es ja nicht!
Ich muss doch ein Anrecht darauf haben zu bestimmen, wer mit meinem Eigentum wirbt und wer nicht. Von stillschweigendem Zulassen kann leider keine Rede mehr sein. Er weiß, dass ich das nicht will. Das habe ich deutlich zum Ausdruck gebracht. Wenn er wirklich einen Vertrag vermitteln kann, wäre das echt der Hammer und sehr gruselig für mich zu hören.
Was genau ist das mit der "Makler- und Bauträgerverordnung"? Wie funktioniert das? Und wo finde ich da was? Hat jemand da einen Paragrafen oder so, den ich nachlesen kann? Muss der Makler dem Ordnungsamt die Einhaltung der MaBV bestätigen oder so? Wäre da für ein paar erklärende Worte sehr dankbar!
Ich will doch nur neue nette Bewohner für das Haus finden und nun dieser ganze Zusatzkram... :-( Danke Euch allen für Eure Meinung und Hilfe!!!!!
-- Editiert von Lisa6 am 03.04.2007 11:18:44
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--- editiert vom Admin
Danke für die Hinweise und Tipps mit Verband & Co. Das werde ich mal recherchieren.
@Volker7
Das interessiert mich, wenn Du es wieder greifbar hast.
Aus dem Wortlaut des § 11 MaBV
kann ich hier keinen Verstoß des Maklers erkennen. Dabei gehe ich davon aus, dass der Makler beim Abschluss des ursprünglichen Vertrages die Informationspflicht erfüllt hat.
--- editiert vom Admin
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