Maklerprovision von Verkäufer und Käufer?

16. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
natsuko
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Maklerprovision von Verkäufer und Käufer?

Hallo liebe Forianer,

meine Schwiegermutter möchte gerade in Düsseldorf ihr Haus verkaufen und das Haus von einem Makler anbieten lassen. Im Maklervertrag werden jetzt im Fall eines Verkaufes 3,57% des Verkaufspreises vom Verkäufer und nochmal 3,57% vom Käufer verlangt.

Nach meinem bisherigen Wissen kenne ich die Provisionsforderung jeweils nur von einem Vertragspartner (meistens Käufer) - allerdings war das bisher auch in Bayern. Gibt es hier von Bundesland zu Bundesland Unterschiede? Ist die obige Forderung in NRW so in Ordnung oder ist das überzogen?

Herzlichen Dank schonmal für Eure Tipps!
.natsuko

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

das kommt leider oft vor und ist auch erlaubt. Natürlich auch in NRW. Es gibt natürlich auch Makler, die nur von einer Seite Maklerprov. nehmen.

Normalerweise ist das so, dass der Makler, der von einer bestimmten Seite Prov. bekommt, dem gegenüber verpflichtet ist. Bekommt er von beiden Seiten Prov. sitzt er eigentlich zwischen den Stühlen und kann nicht mehr objektiv sein.

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

die gemeine Variante ist, die Provision im Kaufpreis einzurechnen. Also als versteckte Provision.

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#3
 Von 
natsuko
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Info :-)

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#4
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

bis zu 6% Provision plus 19% MWSt. ist bundeseinheitlich zulässig. Diese Vorgabe darf der Makler auf die Parteien aufteilen, wie er möchte. Es sei denn, der Auftraggeber wünscht bzw. bestimmt etwas anderes. Also auf jeden Fall >> verhandelbar.
:wipp:

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Im Hinblick auf die GrESt ist es günstiger, wenn der Käufer die Maklerprovision in volem Umfang übernimmt und dafür der Kaufpreis entsprechend gesenkt wird.

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#6
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

hallo Volker, ich habe 2 etwas ältere Bücher über die Makelei, da wird dieses so aufgeführt. Mittlerweile haben sich die Zeiten geändert, viele notleidende Makler gibt es :)
Wenn ich einem Käufer ein Objekt anbiete, der mich für den Kaufabschluss bezahlt, dann -stehe ich auf Seiten des Käufers- (bildlich übertragen).
Bezahlen mich der Käufer und der Verkäufer, kann ich eigentlich nicht objektiv sein, muß es aber. Das Gesetz verbietet diese Doppelbezahlung nicht.
Aber, eigentlich sollte der Makler nur von einer Seite die Courtage nehmen, um diese Objektivigkeit nicht zu gefährden.
Ich könnte dir jetzt auch einiges aus meiner Erfahrung heraus hier schreiben, damit man sehen kann, dass diese Doppelbezahlung bes. für den Käufer nicht immer von Vorteil ist.
Darum sollte man den Makler immer sorgfältig aussuchen.

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#8
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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