Hallo liebe Forianer,
meine Schwiegermutter möchte gerade in Düsseldorf ihr Haus verkaufen und das Haus von einem Makler anbieten lassen. Im Maklervertrag werden jetzt im Fall eines Verkaufes 3,57% des Verkaufspreises vom Verkäufer und nochmal 3,57% vom Käufer verlangt.
Nach meinem bisherigen Wissen kenne ich die Provisionsforderung jeweils nur von einem Vertragspartner (meistens Käufer) - allerdings war das bisher auch in Bayern. Gibt es hier von Bundesland zu Bundesland Unterschiede? Ist die obige Forderung in NRW so in Ordnung oder ist das überzogen?
Herzlichen Dank schonmal für Eure Tipps!
.natsuko
Maklerprovision von Verkäufer und Käufer?
Verbaut?
Verbaut?
das kommt leider oft vor und ist auch erlaubt. Natürlich auch in NRW. Es gibt natürlich auch Makler, die nur von einer Seite Maklerprov. nehmen.
Normalerweise ist das so, dass der Makler, der von einer bestimmten Seite Prov. bekommt, dem gegenüber verpflichtet ist. Bekommt er von beiden Seiten Prov. sitzt er eigentlich zwischen den Stühlen und kann nicht mehr objektiv sein.
die gemeine Variante ist, die Provision im Kaufpreis einzurechnen. Also als versteckte Provision.
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Danke für die Info :-)
Hallo,
bis zu 6% Provision plus 19% MWSt. ist bundeseinheitlich zulässig. Diese Vorgabe darf der Makler auf die Parteien aufteilen, wie er möchte. Es sei denn, der Auftraggeber wünscht bzw. bestimmt etwas anderes. Also auf jeden Fall >> verhandelbar.
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"
Im Hinblick auf die GrESt ist es günstiger, wenn der Käufer die Maklerprovision in volem Umfang übernimmt und dafür der Kaufpreis entsprechend gesenkt wird.
--- editiert vom Admin
hallo Volker, ich habe 2 etwas ältere Bücher über die Makelei, da wird dieses so aufgeführt. Mittlerweile haben sich die Zeiten geändert, viele notleidende Makler gibt es
Wenn ich einem Käufer ein Objekt anbiete, der mich für den Kaufabschluss bezahlt, dann -stehe ich auf Seiten des Käufers- (bildlich übertragen).
Bezahlen mich der Käufer und der Verkäufer, kann ich eigentlich nicht objektiv sein, muß es aber. Das Gesetz verbietet diese Doppelbezahlung nicht.
Aber, eigentlich sollte der Makler nur von einer Seite die Courtage nehmen, um diese Objektivigkeit nicht zu gefährden.
Ich könnte dir jetzt auch einiges aus meiner Erfahrung heraus hier schreiben, damit man sehen kann, dass diese Doppelbezahlung bes. für den Käufer nicht immer von Vorteil ist.
Darum sollte man den Makler immer sorgfältig aussuchen.
--- editiert vom Admin
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