Kaufinteressent A beabsichtigt den Kauf eines Grundstückes. Dafür unterschreibt er beim Makler eine Nachweisbestätigung mit 5 % Provision.
Nun bezieht er vor Kaufvertrag seinen Bauträger mit in die Gespräche ein.
Nach Abklären aller Umstände möchte A das Grundstück kaufen und gibt eine Kaufabsichtserklärung ab.
Nun teilt der Makler mit, dass A erst an 2. Stelle steht und ein Interessent vor ihm steht.
Nach Gesprächen mit dem Bauträger stellt sich raus, dass der Bauträger sich als Interessent das Objekt reservieren lassen hat. Mit dem Makler hat er die Vereinbarung, dass A das Grundstück nur kaufen kann, wenn ein unterschriebener Bauvertrag vorliegt.
A kennt nicht den Eigentümer des Grundstückes und kann somit nicht direkt verhandeln.
Wie kann A den Maklervertrag auflösen bzw. kündigen ? Was gibt es sonst für Möglichkeiten ?
Maklervertrag kündigen ?
A kann den Maklervertrag zwar kündigen, die Provisionspflicht gegenüber dem Makler bleibt aber bestehen, da dieser ja seinen Job getan hat. Will A denn mit dem Bauträger bauen?
A könnte sich, sollte er nicht mit dem Bauträger einig werden, die Vertragsunterlagen für den Grundstückskauf vorab geben lassen und dann mit dem Eigentümer klären, ob der von der "Reservierung" überhaupt weiß. (Klingt nämlich fast so, als würden da Makler und Bauträger das hinter dem Rücken des Eigentümers "regeln".)
Der Eigentümer weiß bestimmt nichts von alledem. Der Makler hat A aber nicht den Namen des Eigentümer bekannt gegeben und tut dies auch nicht. A will aufgrund Vertrauensbruch nicht mehr mit dem Bauträger zusammenarbeiten.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sorry, das hatte ich wohl überlesen. Wenn der Makler den Eigentümer nicht genannt hat, kann er auch keine Provision beanspruchen. Gibt es denn keine Nachbarn, die Auskunft geben könnten? Sonst bleibt nur der Gang zum Grundbuchamt. Dafür braucht man aber ein "berechtigtes Interesse" und ich weiß nicht, ob die Begründung dort ausreicht, dass man Kaufinteresse hat.
Ich glaube dass ist kein berechtigtes Interesse. Die Nachbarn wissen leider nichts da schon Ewigkeiten leerstehend. Das Objekt wird noch über einen anderen Makler angeboten. Wie kann man denn dem Makler mitteilen das er den Eigentümer bekannt geben muß ? Und wo ist das geregelt ?
Eine Kaufabsicht ist sehr wohl ein begründetes Interesse, das Grundbuch einzusehen. Du hast ja den Vorvertrag, wo das Grundstück beschrieben ist.
Ich finde die ganze Sache dubios und würde entweder die Finger ganz weglassen oder einen Sachverständigen hinzuziehen, der dich während der gesamten Phase - Kauf, Verträge, Bau, Abnahme begleitet. Kostet dich ca. 1 % der Summe, spart dir als Laien aber viel Ärger.
Wieviele Bauherren "glaubten" das wäre im Angebot/Preis enthalten und wurden dann eines besseren belehrt.
Das gilt übrignes unabhängig vom konkreten Objekt.
...Dafür unterschreibt er beim Makler eine Nachweisbestätigung mit 5 % Provision...
...A kann den Maklervertrag zwar kündigen...
Welchen Maklervertrag sollte A kündigen können? Er hat doch gar keinen abgeschlossen.
...Eine Kaufabsicht ist sehr wohl ein begründetes Interesse, das Grundbuch einzusehen. ...
Das ist falsch.
Sachverständiger für ... Kauf, Verträge,.. das kann ja wohl nur ein Anwalt sein, da es hier um fremde Rechtsangelegenheiten gehen dürfte.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
12 Antworten
-
8 Antworten