Mauer auf meinem Grundstück

18. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Eskama
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mauer auf meinem Grundstück

Hallo zusammen,

ich habe ein Haus von einem Bauträger erworben. Es ist eines von vielen in einem vom Bauträger insgesamt errichteten Neubaugebiet, welches auch Gemeinschaftsflächen hat. Auf dem Freiflächengestaltungsplan ist die besagte Mauer eindeutig hinter meinem Grundstück eingezeichnet, also auf den Gemeinschaftsflächen. Tatsächlich steht diese Mauer nun aber auf meinem Grundstück. Weitere Nachbarn sind betroffen. Was kann ich tun und welche rechtliche Relevanz hat dieser Freiflächengestaltungsplan? Gibt es "öffentliche" Pläne, die diese Mauer zeigen, z. B. beim Bau-/Grundbuchamt?

Vielen Dank und Grüße!
eskama

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Ein Freiflächengestaltungsplan ist ein "privater" Plan, d.h. ein Plan, den der Bauvorlageberechtigte/Architekt im Rahmen der Zulässigkeiten nach den Wünschen des Bauherrn erstellt und für die Erlangung der Baugenehmigung beim Bauamt einreicht. ("öffentliche" Pläne wären z.B. Bebauungsplan, Grünordnungsplan)
Selbst von einer genehmigten Planung kann aber in der Ausführung u.U. auch wieder abgewichen werden - soweit dennoch öffentliches Recht eingehalten ist.
https://www.deutscher-bauzeiger.de/bauamt/bauantrag/bauantrag/freiflaechengestaltungsplan/

Ob Du die andere Lage Mauer so azeptieren musst, ist aber eine völlig andere Sache - in der Beziehung zwischen Dir und dem Verkäufer/Bauträger geht es darum, ob die Freiflächenplanung bzw. die exakte Lage der besagten Mauer Bestandteil des Bauvertrags/Kaufvertrags geworden ist. Dazu muss sich jemand das ganze Vertragswerk vornehmen ...

Um die Sache etwas einzukreisen:
Handelt es sich hier denn tatsächlich um eine "private" Mauer, die der Bauträger erst erstellt hat? Oder ist es eine "öffentliche" Mauer, die die Kommune erstellt hat? Die vielleicht schon auf dem Areal vorhanden war?
Welchem Zweck dient diese Mauer? Warum ist sie erforderlich? (weil du nach "öffentlichen" Plänen fragst)

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Was bedeutet 'Gemeinschaftsflächen'? Sind es Flächen, die der Gemeinde gehören, oder gehören sie allen Eigentümern im Baugebiet gemeinsam? Auskunft gibt hier das Grundbuch.

Wozu dienen die 'Gemeinschaftsflächen'? Ist es ein Spielplatz, oder ein Parkplatz oder eventuell ein Gewässer/Überflutungsbecken?

Welche Aufgabe hat die Mauer? Schützt sie dein Grundstück vor Ereignissen auf der Gemeinschaftsfläche?

Was sagt der Verkäufer, warum die Mauer auf deinem Grundstück steht?

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#3
 Von 
Eskama
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank schon mal für die Antworten.

Hinter meinem Grundstück ist ein Sickerbereich (Retention), in den Regenwasser von allen umliegenden Häusern eingeleitet wird. Dieser Bereich ist als Gemeinschaftsfläche deklariert, gehört also allen Eigentümern anteilig, nicht der Gemeinde, und wurde vom Bauträger erstellt. Das Becken liegt etwas tiefer, schätzungsweise 50 bis 70 cm. Die Mauer stützt praktisch mein Grundstück gegen das Abrutschen in den Sickerbereich und sie ist auf meinem Grundstück auch "nur" ca. 20 cm hoch, es sind mit Steinen gefüllte Gabionen.

Weil diese Mauer auf den Freiflächengestaltungsplänen eindeutig hinter meinem Grundstück eingezeichnet ist, denke ich, dass hier ein Fehler gemacht wurde.

Wenn die Mauer nicht versetzt wird, muss aber doch sicher schriftlich/vertraglich geklärt werden, wer für die Instandhaltung dieses Gemeinschaftseigentums auf meinem Grundstück verantwortlich ist und ob/was ich mit/auf dieser Mauer anstellen darf.

Ich frage nach "öffentlichen" oder vielmehr offiziellen Plänen, weil diese vielleicht rechtlich belastbarer sind, als ein Gestaltungsplan. Wenn die Stadt solche Pläne hat, wo kann ich danach fragen?

Der Verkäufer sagte mir auf Nachfrage: "Das ist so und bleibt so." Die Gestaltungspläne, die einen anderen Einbauort zeigen, habe ich allerdings erst später in meinen Unterlagen gefunden.

Vielen Dank und Grüße!
eskama

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#4
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Wenn der Sickerbereich nicht ausgeschahtet wurde, sondern immer noch die ursprüngliche Geländeobverfläche darstellt, und wurde dein Grundstück angefüllt, und damit bist du für die Absicherung der Böschung zuständig.

Stand die Mauer schon beim Kauf?

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#5
 Von 
Eskama
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Gebiet wurde vom Bauträger vollständig erschlossen. Die ursprüngliche Geländeoberfläche war vollkommen anders. Die Sickerfläche ist die einzige Fläche, die tiefer gelegt wurde. Alles andere ist auf gleiche Höhe. Antwort vom BT steht noch aus...

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