Guten Tag,
wohne im EG in einem 8 Familien Haus. Ich habe eine Terrasse mit Gartenanteil. Mein Rasen ist aber ca 55 cm höher als der Original Rasen von den anderen Häuser. Unsere Haus wurde neu Gebaut und da wurde der Rasen des neues Hauses höher. Jetzt geht mein Rasen ca 3-4 m gerade und dann fällt er ab bis er dann die Original höhe hat. Jetzt habe ich 3-4 m in einer höhe und den rest von 3 m fällt ab. Nun würde ich gerne ne 65 cm hohe Mauer auf meine Grenze setzten und dann mit Erde auffüllen. Somit hätte ich einen Rasen der komplett eine Ebene hat.
Nun meine frage. Brauche ich da ne Baugenehmigung? Muss ich die anliegenden Nachbarn fragen ob die was dagegen habe, oder kann ich einfach ne Mauer machen und fertig?
Danke für die Antworten.
Ciao Roberto
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Mauer aufr Grenze setzen?
Verbaut?
Verbaut?
Du musst vor allem den Eigentümer des Mehrfamilienhauses fragen.
Falls das eine WEG ist: Eine Mauer ist eine bauliche Veränderung und muss entsprechend beschlossen werden.
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"Heike aus Bochum"
In welchem Bundesland spielt der Fall?
Falls der Rasen des Nachbarn die gewachsene/natürliche Geländeoberfläche repräsentiert, dann ist die Mauer an ihrer höchsten Stelle von dieser maßgeblichen Oberfläche aus gemessen 1,20 m hoch.
Diese Mauer sollte in den meisten (allen?) Bundesländern ohne Genehmigung errichtet werden dürfen. Die Nachbarn müssen nicht gefragt werden.
Die Aufschüttung des Grundstücks sollte ebenfalls baurechtlich genehmigungsfrei sein.
Es ist aber zu beachten, dass die Gemeinden durch örtliche Bauvorschriften die zulässige Höhe von Einfriedungen (z.B. Mauern) beschränken können. Insofern empfehle ich, vorher bei der Bauortgemeinde nachzufragen.
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Ja ich weis das ich im meinem Haus die Nachbarn fragen muss. Das ist aber kein Problem. Habe das mit der 1,2 m Mauer nicht verstanden? Ich muss auf den Originalboden eine ca. 65 cm Hohe Mauer machen um diese dann auf zuschütten. Auf welches am müßte ich den genau? Ah ich wohne in Baden-Württemberg.
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Wenn das Grundstück der Nachbarn, welches 55 cm niedriger ist als Ihr Grundstück, der gewachsenen/natürlichen Geländeoberfläche entspricht (Stichwort aus dem Sachverhalt: "Original Rasen") und Sie auf Ihrem 55 cm höheren Grundstück eine 65 cm hohe Mauer bauen wollen, dann ist die Höhe der Mauer 1,20 m über der gewachsenen/natürlichen Geländeoberfläche.
Es sei denn, ich habe den Sachverhalt falsch verstanden.
Mit der LBO BW kenne ich mich nicht aus. Ich hab sie mal überflogen. Danach scheinen Einfriedigungen (Mauer) im Innenbereich generell "verfahrensfrei" zu sein.
Besser aber selbst nachlesen. LBO BW
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Das Grundstück des TE fällt zum Nachbarn hin ab und ist dort derzeit auf gleicher Höhe. Auf dieser Höhe will er eine 65 cm hohe Stützmauer bauen, um sein Grundstück auf eine Ebene zu bekommen (55 cm über dem Nachbarn).
Die Mauer ist vom Nachbar aus gemessen also nur 65 cm hoch, von seinem eigenen dann aufgefüllten Grundstück nur als 10 cm hoher Randstein zu sehen.
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"Heike aus Bochum"
Genau so wie Heike J. das Beschrieben hat soll es mal dann werden. Der Nachbar hätte eine 65 cm hoche Mauer auf einer länge von ca. 10 m.
Muss ich die anliegenden Nachbarn Fragen? Das wäre das Haus gegenüber und neben dran.
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Nein, eine Stützmauer ist sogar vorgeschrieben.
Du darfst sie natürlich nicht auf die Grenze setzen, sondern auf deiner Seite entlang der Grenze.
http://www.nachbarrecht.de/nrg_bw.html
§ 9, 10
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"Heike aus Bochum"
Also damit ich das verstanden habe!Muss erst bei mir im Haus fragen (höchst wahrscheinlich kein Problem). Danach brauche ich nur auf meiner Seite der Grenze die 65 cm hohe Mauer machen. Fertig. Das ist mein Recht. Keine Baugenehmigung u.s.w
Heike mal ne Frage. Bist du Anwältin? Die Frage ist nur deswegen. Ok ich mach das so. Mauer Fertig, kommt ein Brief. Habe die Mauer gemacht ohne zu Fragen. Strafe und Mauer weg. Woher weist du das?
Danke schon mal im voraus.
P.S : Ich habe einen Rechtsschutz. Wenn ich da mal nur die Frage beantwortet haben will, muss ich bestimmt was zahlen. Oder müsste ich für so eine Auskunft nichts zahlen?
Ciao Roberto
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Ich bin hier fast alle Diskutanten hier Laie und habe nur anhand des Nachbarschaftsrechtes geantwortet.
Wenn du rechtsverbindliche Auskunft haben willst, musst du beim Bauamt fragen oder einen Anwalt, zumal hier keiner die genauen Begebenheiten kennt.
Und was das "Nachbarn fragen" angeht: Wenn das eine WEG ist, ist ein offizieller allstimmiger Beschluss notwendig. Nur fragen reicht nicht.
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"Heike aus Bochum"
-- Editiert am 26.05.2010 22:00
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