Guten Tag zusammen,
wir wohnen in NRW innerhalb eines bebauten Gebietes (kein Außenbereich) mit einem Flächennutzungsplan "Dorfgebiet".
In NRW sind ja Gartenhäuser bis 75m3 Rauminhalt genehmigungsfrei.
Was ist jetzt aber, wen ich auf meinem Grundstück mehrere unabhängige (50m entfernte) Gebäude errichten möchte?
Konkret geht es darum, dass zusätzlich zu einer (genehmigten) Fertiggarage mit Carport auf der Grenze und einem Holzgartenhaus (mit 3m Grenzabbstand, genehmigungsfrei) noch ein weiteres Gartenhaus genehmigungsfrei gebaut werden soll.
Danke für Ihre Rückmeldung!
Besten Gruß
Johannes
Mehrere Gartenhäuser auf einem Grundstück
Verbaut?
Verbaut?
Dazu befrage man sein örtliches Bauamt, denn für Sie gilt was im Bebauungsplan steht
Danke für die Antwort. Unser Grundstück unterliegt keinem Bebauungsplan. Es gibt lediglich den genannten Flächennutzungsplan... Soweit ich das ergoogelt habe regelt der allerdings "nur" eine maximale GRZ von 0,6. Da sind wir allerdings Meilenweit von entfernt.
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Verfahrensfrei sind nicht Gartenhäuser, sondern Gebäude ohne Aufenthaltsraum.
Es kommt also auf die Nutzung an bzw. was Du unter "Gartenhaus" verstehst.
Wenn es verfahrensfrei ist, bedeutet dies, dass der Bauherr allein verantwortlich für die Einhaltung aller Vorschriften ist. Im Zweifel wird dies nachträglich kontrolliert und kann dann ärgerlich werden.
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