Hallo!
Ich möchte auf einem großen Grundstück im Außenbereich Schleswig-Holsteins mehrere unterschiedliche Saunen errichten (Elektroofen). Grundstücksgrenzen werden nicht tangiert. Jede der Saunen hat einen Brutto-Rauminhalt von maximal 10 m³ und wäre somit genehmigungsfrei. Leider kann ich im Gesetzestext keine Hinweise darauf finden, ob diese Gebäude mit max. 10 m³ in ihrer Anzahl beschränkt sind, ob der Brutto-Rauminhalt aller jener Gebäude addiert wird oder ob es einen anderen möglichen Fallstrick geben könnte? Wer weiß dazu mehr?
Danke für die Hilfe!
Barbara
Mehrere Gebäude unter 10 m³ zulässig?
Verbaut?
Verbaut?
Nach § 35 BauGB dürfte sich grundsätzlich keine Zulässigkeit finden, die dein Vorhaben erlaubt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html
Lieber Anami,
grundsätzlich halte ich mein Vorhaben sehr wohl für zulässig. Gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1a LBO Schleswig-Holstein sind Gebäude im Außenbereich mit bis zu 10 m³ Butto-Rauminhalt verfahrensfrei.
(http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+SH+%C2%A7+63&psml=bsshoprod.psml&max)
Die Frage ist, ob über einen anderen Weg, der Bau mehrerer solcher Gebäude untersagt wird?
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Nach § 63 Abs. 1 Satz 1a LBO Schleswig-Holstein dürftest du nichtmal eine Sauna ohne Genehmigung bauen:
Verfahrensfrei sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume, ohne Toiletten und ohne Feuerstätten mit Ausnahme von Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsständen mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 30 m³, im Außenbereich bis zu 10 m³ ...
In einer Sauna hält man sich naturgemäß auf.
Zur ausschließlich privaten Nutzung baut man auch eher nicht "mehrere unterschiedliche Saunen". Lässt die Außenbereichssatzung - abgesehen von Landwirtschaft - eine gewerbliche Nutzung zu?
-- Editiert von schneechen am 18.02.2020 21:43
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