Mein Grundstück wird durch Nachbar genutzt

27. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Superholly
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Grundstück wird durch Nachbar genutzt

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ein von mir erworbenes Grundstück durch einen Nachbarn zu 100% vereinnahmt worden ist und schon ewig genutzt wird.
Es handelt sich um 90m² mit eigener Flurnummer. Dem Verkäufer war dies nicht bewußt (Erbe).
Welche Entschädigungsmöglichkeiten gibt es?
Wie sieht es mit stillschweigender Duldung und Verjährungsfristen aus?
Wie sollte man überhaupt in diesem Falle vorgehen (ich möchte keinen Streit, das Stück aber auch nicht verschenken) ?
Ein Verkauf an den Nachbarn wird aus dessen finanzieller Sicht und seinem Alter und Gesundheitszustand nicht realisierbar sein. Eine Nutzung durch mich ebensowenig - das Stück ist komplett zubetoniert.
Rechtsstreit und Neuvermessung aus meiner finanzieller Sicht ist auch nicht das Wahre.
Danke für jeden brauchbaren Tip.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

Als erst, ich würde die Grundstück ständig betreten um die zu pflegen, die Sachen (?) die dort stehen auf die Seite ordnnen. Wenn Du ihm sehen, frage ihm, ob er weiß welche fremden das Gründstück (außer ihm) benutzen? Und wem gehören die Gegegenstände auf das Grundstück?

Erst das, danach kannst du über die Grenzelinie reden. ;) :)







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#2
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 639x hilfreich)

Zaun ziehen Asphalt aufbrechen oder alles so lassen wie es ist, für den nachbarschaftlichen Frieden sozusagen.

Du könntest Ihm das Flurstück auch für den symbolischen Euro verpachten.

Was hat denn der Nachbar zu dem Problem gesagt?
Rechtlich hast du in jedem Fall alle Möglichkeiten das Flurstück in Anspruch zu nehmen, wenn im Grundbuch nichts anders lautendes geregelt ist.

Warum willst du eine Grenzfeststellung veranlassen wenn du weisst wo das Flurstück endet?



-- Editiert am 28.08.2009 09:24

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#3
 Von 
Superholly
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Grenzsteine sind nur zum Teil existent. Ich kann die Grenze sozusagen nur schätzen. Offizielle Maße bekomme ich vom Katasteramt nur gegen ordentlich Bares. Habe aber die Maße im Grundbuchamt einsehen können und mir halbwegs verinnerlicht. Mit dem Nachbarn habe ich absichtlich noch nicht gesprochen, um mir alle Möglichkeiten erst einmal offen zu halten ( nach Klärung der Rechtslage).

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#4
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 639x hilfreich)

die Flächenangaben im Grundbuch werden nur nachrichtlich geführt und müssen nicht zwangsläufig korrekt sein.

Je nach Bundesland bekommst du im Katasteramt einen Katasterauszug mit Kopfzahlen auf Dezimeter genau. Der Spass kostet ja nach Bundesland um die 20 Euro, das Geld solltest du ggf. investieren.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124055 Beiträge, 40315x hilfreich)

quote:
Grenzsteine sind nur zum Teil existent. Ich kann die Grenze sozusagen nur schätzen.

Um eine ordentliche Neuvermessung wird man in so einem Falle nicht herumkommen um Klarheit zu bekommen. Die Gefahr, das man zuviel oder falsche Teile beansprucht ist zu groß.
Das könnte dann Regressansprüche des Nachbarn auslösen.

Wenn amtlich feststeht was einem gehört, sollte man erstmal mit dem Nachbarn sprechen.

Eventuell könnte man das Stück an ihn verpachten.
Will man es selbst nutzen, muss man sich mit ihm darüber einigen, außergerichtlich oder gerichtlich.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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