Mindestbreite Zufahrt Garagen

27. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 7x hilfreich)
Mindestbreite Zufahrt Garagen

Hallo

kann mir jemand sagen, wie breit eine Zufahrt zu einem Garagenhof MINDESTENS sein muss? In der GarVO steht eine Breite von 2,75 m für Mittel und Großgaragen. Die Garagen, um die es mir gehen, messen 95 m2 Grundfläche und zählen somit noch gerade nicht zu Mittelgaragen ab 100 m2.

Danke, Fitta


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Fitta):
kann mir jemand sagen, wie breit eine Zufahrt zu einem Garagenhof MINDESTENS sein muss?

So breit, das die dort zu parkenden KfZ durchpassen.


Es sei denn es ergibt sich anderes aus den Vorschriften welche für das spezielle Grundstück gelten.
Das ist dann nicht nur die Landesbauordnung und das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes, sondern auch regionale Regelungen wie z.B. Bau- und Nutzungsordnungen der Gemeinde und Regelungen die sich mit dem Grundstück beschäftigen (Grundbuch, Baulastenverzeichnis, …).
Und Regelungen zu Natur- und Wasserschutzgebieten können auch noch relevant sein.

In der Regel erfährt man näheres, wenn man beim zuständigen Amt vor Ort nach fragt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Moin!

Feste "Universal-Vorgaben" gibt es dazu nicht. Im Januar 2018 gab es dementsprechend auch schon ein Urteil vom VG Würzburg, was sich u.a. mit einer sehr schmalen Zufahrt zu einer Kleingarage befasste. Kannst Du Dir hier ja mal unter Punkt 27 angucken: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-5254.
Manche Orte haben zwar teilweise eigene amtliche Stellplatz-Richtwerte bzw. -Vorgaben (incl. Garagen), aber die Vorgaben befassen sich fast immer nur mit der Anzahl der Stellplätze, die Angaben bzgl. den Zufahrtsbreiten werden hingegen eigentlich nie anders, als in der GaVO angegeben und wenn, dann fast ausschließlich nur für Mittel- oder Großgaragen.
Diese anderslautenden Vorgaben findet man dann aber auch eigentlich immer auf der Homepage der Stadt bzw. des Landkreises in dem man baut (und ansonsten einfach Mal dort nachfragen).

Schönes WE noch!

wölfin

-- Editiert von die wölfin am 27.04.2019 21:37

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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