Hallo.
Ich kenne jemanden, der wohnt in einer Einliegerwohnung (ausgebauter ebenerdiger Kellerraum) mit einer Raumhöhe von 2,10m.
Ist das jetzt noch eine vermietbare Wohnung oder dürfte er sich dort gar nicht aufhalten?
Hell genug ist es (vorne ebenerdig, durch Hanglage hinten unter dem Bodenniveau liegende Fenster).
edit: Die Wohnung liegt in Baden-Württemberg, der Ort hat keinen Bebauungsplan falls das relevant ist.
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-- Editiert Speedy Gonzales am 16.08.2012 18:56
Mindesthöhe für Wohnungen
Verbaut?
Verbaut?
Inwiefern ist das denn ein Problem? Möchte der VM ihn raushaben? Möchte er die Wohnung nicht mehr?
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http://www.helpster.de/wohnraeume-und-ihre-mindesthoehe-wichtige-infos-fuer-s-bauvorhaben_113227
Baden-Württemberg fordert unter dem sechsten Teil, § 34 eine lichte Höhe von 2,30 m und im Dachgeschoss 2,20 m, wenn es mehr als 50 % Raumfläche betrifft.
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Weder noch, Mieter und Vermieter sind gleichermaßen zufrieden.
Da die Raumhöhe jedoch unter den genannten 2,30m liegt, hat sich die Frage aufgestellt ob dieser irgendwann einmal durchgeführte Umbau nicht so ganz legal ist und der Mieter u.U. von der Landesbaubehörde vertrieben wird.
Oder müsste man da den Boden 20cm ausgraben um die Sache zu legalisieren?
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Die Tieferlegung des Wohnraums scheint aussichtsreicher als die Anhebung der Decke
Warum erkundigt sich der VM nicht einfach beim zuständigen Amt, evtl. gibt es ja eine Ausnahmegenehmigung, weil zB das Haus sehr alt ist oder so ...?
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@altes haus: die Anfrage ans Amt ist der beste Weg, um schlafende Hunde zu wecken.
Wenn weder Mieter noch Vermieter ein Problem damit haben - wer sollte dann überhaupt darauf aufmerksam werden?
Das Bauamt kommt sicher nicht 'einfach so' und misst in beliebigen Häusern die Deckenhöhen nach.
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Ist das ein altes Haus, das Bestandschutz genießt ?
An Bestandschutz glaube ich hier weniger.
Der Keller wurde im letzten Jahr mit Bad und Kochnische im Vorraum zu einer kleinen Wohnung ausgebaut.
Das Haus steht seit den 50er Jahren.
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Wenn der Aufenthalt in Räumen, die niedriger sind als für Neubauten vorgeschrieben, verboten wäre, dann würden viele denkmalgeschützte Fachwerkhäuser unbewohnbar sein...
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quote:
dann würden viele denkmalgeschützte Fachwerkhäuser unbewohnbar sein...
Sind sie ja auch, hätte man für solche Fälle nicht einen Bestandsschutz im Gesetz verankert.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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