Mindesthöhe für Wohnungen

16. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)
Mindesthöhe für Wohnungen

Hallo.

Ich kenne jemanden, der wohnt in einer Einliegerwohnung (ausgebauter ebenerdiger Kellerraum) mit einer Raumhöhe von 2,10m.

Ist das jetzt noch eine vermietbare Wohnung oder dürfte er sich dort gar nicht aufhalten?

Hell genug ist es (vorne ebenerdig, durch Hanglage hinten unter dem Bodenniveau liegende Fenster).

edit: Die Wohnung liegt in Baden-Württemberg, der Ort hat keinen Bebauungsplan falls das relevant ist.




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-- Editiert Speedy Gonzales am 16.08.2012 18:56

Verbaut?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Inwiefern ist das denn ein Problem? Möchte der VM ihn raushaben? Möchte er die Wohnung nicht mehr?

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

http://www.helpster.de/wohnraeume-und-ihre-mindesthoehe-wichtige-infos-fuer-s-bauvorhaben_113227

Baden-Württemberg fordert unter dem sechsten Teil, § 34 eine lichte Höhe von 2,30 m und im Dachgeschoss 2,20 m, wenn es mehr als 50 % Raumfläche betrifft.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Weder noch, Mieter und Vermieter sind gleichermaßen zufrieden.

Da die Raumhöhe jedoch unter den genannten 2,30m liegt, hat sich die Frage aufgestellt ob dieser irgendwann einmal durchgeführte Umbau nicht so ganz legal ist und der Mieter u.U. von der Landesbaubehörde vertrieben wird.

Oder müsste man da den Boden 20cm ausgraben um die Sache zu legalisieren?



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Die Tieferlegung des Wohnraums scheint aussichtsreicher als die Anhebung der Decke ;)

Warum erkundigt sich der VM nicht einfach beim zuständigen Amt, evtl. gibt es ja eine Ausnahmegenehmigung, weil zB das Haus sehr alt ist oder so ...?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 833x hilfreich)

@altes haus: die Anfrage ans Amt ist der beste Weg, um schlafende Hunde zu wecken.
Wenn weder Mieter noch Vermieter ein Problem damit haben - wer sollte dann überhaupt darauf aufmerksam werden?
Das Bauamt kommt sicher nicht 'einfach so' und misst in beliebigen Häusern die Deckenhöhen nach.

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#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Ist das ein altes Haus, das Bestandschutz genießt ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)


An Bestandschutz glaube ich hier weniger.

Der Keller wurde im letzten Jahr mit Bad und Kochnische im Vorraum zu einer kleinen Wohnung ausgebaut.
Das Haus steht seit den 50er Jahren.


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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Wenn der Aufenthalt in Räumen, die niedriger sind als für Neubauten vorgeschrieben, verboten wäre, dann würden viele denkmalgeschützte Fachwerkhäuser unbewohnbar sein...

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
dann würden viele denkmalgeschützte Fachwerkhäuser unbewohnbar sein...

Sind sie ja auch, hätte man für solche Fälle nicht einen Bestandsschutz im Gesetz verankert.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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