Möchte Vorkaufsrecht für Mieter zum Festbetrag einräumen

29. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Issi0808
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Möchte Vorkaufsrecht für Mieter zum Festbetrag einräumen

Ich möchte einem netten jungen Paar meine ETW vermieten und schon jetzt festlegen, dass die Wohnung am 01.05.2015 an dieses Paar zu einem jetzt festgelegten Betrag verkauft wird.

Was muss ich tun?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Da solltest Du nicht ein Vorkaufsrecht einräumen, sondern gleich einen Kaufvertrag abschließen.

Über die Details solltest Du Dich von einem Notar beraten lassen.

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#2
 Von 
Issi0808
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen Kaufvertrag will ich nicht gleich abschliessen bzgl. der Spekulationsfrist (habe die Wohnung erst vor 1 Jahr gekauft)

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#3
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

hh meinte wohl die Eintragung einer Auflassungsvormerkung, wobei die Auflassung
erst im Jahre 2015 erklärt werden soll.
Für den zukünftigen Eigentümer eigentlich nicht schlecht für die Finanzierung.

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#4
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

@meri
Ja, das meinte ich.

Ein Verpflichtungsgeschäft ist das aber aus meiner Sicht in jedem Fall, egal, wie man das jetzt im Detail rechtlich gestaltet.

Steuerlich führt so etwas nicht nur zu Problemen hinsichtlich der Spekulationssteuer.

Auch Verluste bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können dann nicht geltend gemacht werden, es sei denn bis 2015 entsteht insgesamt ein Überschuss.

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