Monteur / Ferienwohnung Nutzung mit starken Auflagen vom Bauamt

13. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kung_Fu_Panda
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Monteur / Ferienwohnung Nutzung mit starken Auflagen vom Bauamt

Hallo,

wir betreiben seit 4 Jahren eine Monteurwohnung und haben nun Schwierigkeiten mit dem Bauamt.
Hintergrund:

Nach dem Erwerb unseres Doppelhauses haben wir eine hälfte Vermietet, die andere bewohnen wir selber. Das Doppelhaus ist freistehend und befindet sich in einem reinen Wohngebiet.

Leider sind wir mit dem Vermieten bisher immer ins Fettnäpfchen getreten, entweder wurde keine Miete bezahlt oder randaliert. Nach dem 3 negativen Versuch, haben wir uns dazu entschlossen daraus eine Monteurwohnung zu machen und an Handwerker zu Vermieten, was bisher Problemlos und einfach von statten ging, Finanztechnisch sind es Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, nach Abzug der Unkosten haben wir ca. 7000€ p.a.

Nun haben wir seit jeher Schwierigkeiten mit einem Nachbarn der uns gegenüber Wohnt, ständig beschwert er sich über zu viele Leute, parkende Autos, oder das die Monteure morgens um 5 Uhr ins Auto steigen (Türlärm). Genauso stört Ihn aber auch Kinderlärm oder normaler Besuch. Er selbst wohnt und arbeitet im selben Haus, dazu später aber mehr.
Es ist auch der einzige Nachbar den es stört, alle anderen haben kein Problem damit.

Schliesslich hat er sich nun bei allen möglichen Behörden beschwert / erkundigt.

- Finanzamt : Prüfung gehabt, alles i.O.
- Ordnungsamt: Keine Bedenken
- Gewerbeamt: Keine Zuständigkeit
- Bauordnungsamt: Volles Rohr

Das Bauordnungsamt meinte, dass generell die Nutzung im reinen Wohngebiet untersagt werden kann ABER ausnahmsweise eine Genehmigung erteilt werden könnte wenn:

- Parkmöglichkeiten für 4 Autos auf dem Hof möglich gemacht werden
+ Kann ich für max 3. Gewährleisten (2 davon Hintereinander)

- Da das Haus zwei Etagen hat muss oben ein Fluchtweg mit 90cm Breite und 120cm Höhe gewährleistet werden.
+ Habe eine Dachterrasse die von oben betreten werden kann, die Tür ist allerdings nur 80cm Breit.

- Im Obergeschoss ist eine Holzdecke, diese muss gegen eine brandhämmende Decke in F30 von einem Zertifiziertem Unternehmen ersetzt werden.
+ Ich bin Elektromeister, darf dies aber nach deren Aussage nicht selber ausführen. Kosten hierfür vom Fachbetrieb: 3270€.

- Neue Baupläne vom Architekten,da die alten Pläne aus den 60ern wohl zu alt sind, sowie Antrag auf Nutzungsänderung. Kosten hierfür 750€


Frage:

Diese ganzen Kosten können wir nicht tragen, zumal eine Frist von 4 Wochen gesetzt wurde das alles umzusetzen. Daher meine Frage ob es eine Möglichkeit gibt, dass zu umgehen, evtl. Reduzierung der Zimmer oder Betten, umgestalltung des Vermietungszeitraumes etc.
Die meisten Mieter sind sowieso länger als 1 Monat da. Das Bauamt spricht ständig davon, dass wir einen Beherbergungsbetrieb betreiben, kann ich aber so nicht wiedergeben, teilweise steht das Haus 3-4 Monate leer.
Bei einer "normalen" Vermietung könnten ja auch bis zu 5 Personen unterkommen und würden nicht unter die ganzen Anordnungen fallen, jedoch wollen wir nicht wieder regulär Vermieten.

Des Weiteren hat mein toller Nachbar ebenfalls ein Gewerbe in seinem Haus laufen mit Mitarbeitern (Büro) sowie Pendelverkehr durch seine Monteure ( Montagebetrieb). Dadurch ist auch bei ihm ein ständiges rein und raus an der Tagesordnung, des weiteren stehen in dem Fall mehrere Fahrzeuge seiner Firma teilweise ganz dreisst mitten auf der Straße. da diese ja
"nur" was holen / bringen. Meines Erachtens nach ist so eine Nutzung auch Fragwürdig.
Hierzu äußerte das Amt sich auch nicht und wimmelte mich ab.

Nebeninformationen:

- Bundesland Niedersachsen
- Reines Wohngebiet
- Haus hat 100qm
- 3 Vermietete Zimmer für max. 5 Monteure
- Untergeschoss 2 Fluchtwege vorhanden (vorne und hinten)
- Obergeschoss ein Fluchtweg über Terrasse


Ich hoffe uns kann da jemand weiterhelfen oder hat eine Idee wie wir damit umgehen sollten.

Viele Grüße

Alex

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Kung_Fu_Panda):
Das Bauamt spricht ständig davon, dass wir einen Beherbergungsbetrieb betreiben,

Stimmt, der Beschreibung nach hat man den.



Zitat (von Kung_Fu_Panda):
kann ich aber so nicht wiedergeben, teilweise steht das Haus 3-4 Monate leer.

Irrelevant - da ist gerade bei Beherbergungsbetrieben so, das da ein längere Leerstand passieren kann.



Zitat (von Kung_Fu_Panda):
Hierzu äußerte das Amt sich auch nicht und wimmelte mich ab.

Der könnte Bestandsschtz haben.



Zitat (von Kung_Fu_Panda):
des weiteren stehen in dem Fall mehrere Fahrzeuge seiner Firma teilweise ganz dreisst mitten auf der Straße.

Solange dort kein Park- oder Haltverbot herrst dürfen die das sogar.



Zitat (von Kung_Fu_Panda):
hat eine Idee wie wir damit umgehen sollten.

A) Auflagen unsetzen / einhalten
B) Beherbergungsbetrieb fristgerecht einstellen
C) Fachman beauftragen der prüft in wiefern man gegen die Auflegen durch Widerspruch / Klage vorgehen könnte.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen